Victor Hornyánszky: Beiträge zur Geschishte evangelischer Gemeinden in Ungarn (Pest, 1867)

Vorwort

207 Das Jahr 1839 ist auch deswegen merkwürdig, daß unter dem Vorsitz des Schulinspektors v. Fabini der Schedius'sche Unterrichtsplan revidirt und von der Gemeinde angenommen wurde. 1840 wurde die dritte Superintendential-Visitation abgehalten, bei welcher der Superintendent I. Szeberinyi nicht genug staunen konnte über das Gedeihen der hiesigen Gemeinde, in welcher so große Tinge gestehen sind. Zum Schluffe dieser Skizze möge ein Auszug aus dem Visitations-Protokolle hier sieben. Die Seelenzahl der Mitglieder der „Pest-Osner evangelischen Ge­meinde" konnte approximativ aus 7000 angegeben werden. Der Ober-Kirchen- und Schulinspektor war damals B. Ladislaus v. Podmanitzkv, Vice-Schulinspektor, der im Verhinderungsfälle auch den Oberinspektor vertrat, war Dr. und Professor Thcophil v. Fabini. Prediger: Job. Kollár, Mich. Lang und Joseph Székács. Rektor der Schule Tr. Karl Taubner. Vice-Jnspektoren: von Seite des ungari­schen Coetus Stephan v. Rädoschy, von Seite des deutschen C. Christian Fuchs und von Seite des slovakischen C. Ludwig Hackt. Ter Ober-Ku­rator war Karl Krauß, Viee-Kuratoren ungarischer Seits Stephan szabadd, deutscher Seite Samuel Köhler. Die Mitglieder des Aus­schusses (Presbyteriums) waren a) Ehrenmitglieder: Ludwig v. Sche­dius, Peter v. Leuyovßky, Michael v. Sloboda, Anton v. Sztrokay, I. G. Sartorv und Job. Sztik. 1») Von Seite des ungarischen Coetus: Emerich Beliczav, Ludwig von Detrich, Paul v. Fabri, Rudolph von Geréb, Karl v. Nagy, Dr. Aug. Schöps, c) Von Seite des deutschen Coetus: Friedr. Frölich, Carl v. Gömöry, Vkatthaus Gronauer, Chri­stoph Jakwitz, Joseph Jurenák, Joh. Mayer, d) Von Seite des slova- kischen Coetus: Joh. Bohurad, Karl Fárnik, Johann Häckl, Jos. Pe trovies, Mathias Schubert und Alexander Wrckovßky. e) Von Seite des Ofner Coetus — welcher damals schon daran dachte, eine selbststän­dige Gemeinde zu bilden — der Inspektor Georg v. Procopiuö, Kura­toren I. Jakobson, Joh. Kimnach und Friedr. Krakker. Dreifache Konvente nebst einer Schulkommission besorgten damals im Sinne des Traktates die Angelegenheiten der Gemeinde. 1. Der Partikular-Konvent jedes Coetus unter dem Vorsitze des betreffenden Vice-Jnspektors, der mit Vorwissen des Oberinspektors die dem Presbyterium vorzutragenden Gegenstände prüfte. 2. Der Ausschuß (Presbyterial-Konvent), der unter dem Vorsitze des Oberkirchen- und Schulinspektors die Gemeinde-Angelegenheiten berathet, die von den Partikular-Konventen gemachten Vorschläge prüft- und ihre wohl motivirten Vorschläge dem General-Konvent zur An­nahme unterbreitet. 3. Der Generat-Konvent aller thätigen Mitglieder, welche in Pest und Ofen leben. Die Einheit und Einigkeit der Gemeinde stets vor Augen habend, waren im Sinne des Traktates drei gleichberechtigte Prediger angestellt,

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