Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis jedoch über administrative Fähigkeiten verfügte, beweist die Tatsache, daß er lange Zeit Pächter des Theaters nächst dem Rärntnertor (1728-1751) und später auch des Hofburgtheaters (1741-48) war. Im Gegensatz zu ihrem Mann wurde Theresia Selliers auf Grund ihrer mangelnden tänzerischen Qualitäten und möglicherweise auch wegen ihrer für das Ballett wenig geeignet erscheinenden Figur nicht fest bei Hof engagiert. Carl P h i 1 (1) e b o i s (gestorben am 19. Oktober 172976), Sohn des Alexander Philebois d. Ä.), Hoftänzer (ab 1710 in Wien nachweisbar), Kostümzeichner OMeA 16 unfol. und OMeA Prot. 9 fol. 47r - 50r (1718 Mai 23, Referat mit Resolution; Beilage: 1718 Mai 18, Gutachten des Hofmusikdirektors): Bittgesuch um die Besoldung eines wirklichen Hoftänzers, unter Verweis auf seine achtjährige unbezahlte Tätigkeit als Tänzer am Wiener Hof. Er habe keine andere finanzielle Unterstützung als die seines Vaters. In Anbetracht seines zunehmenden Al­ters sieht er sich aber bemüßigt, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, und bittet daher um Entschädigung für seine langjährigen Dienste. Trotz Kompetenzstreitigkeiten zwischen den für den Musik- und Theaterbetrieb Ver­antwortlichen - Obersthofmeister, Hofmusikdirektor, Hofkapellmeister - will man die betroffenen Bittsteller nicht darunter leiden lassen und überläßt dem Kaiser die Ent­scheidung, ob Carl Philebois das übliche Gehalt von 360 Gulden oder ein größeres in der Höhe von 400 oder 500 Gulden erhalten solle. Kaiser Karl VI. gibt zwar sein Placet; daraus geht aber nicht hervor, für welche der vor­geschlagenen Varianten er sich entscheidet. OMeA 16 unfol. und OMeA Prot. 9 fol. 50v - 55v (1718 Juni 7, Referat mit Resolution; Beilage: 1718 Juni 1, Bittgesuch des Carl Philebois; Gutach­ten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 9 fol. 55v - 56r (1718 Juni 13, Be­scheid): Das Referat bezieht sich auf das vom 23. Mai 1718. Nach der damaligen Resolution des Kaisers verfertigte der Hofmusikdirektor für den Obersthofmeister - unter anderem wegen des Bittgesuchs des Carl Philebois, als Hoftänzer in kaiserliche Dienste aufge­nommen und besoldet zu werden - ein Gutachten und empfahl ihm gleichzeiüg, daß Carl Philebois mit einer mittleren Hoftänzerbesoldung in der Höhe von 400 Gulden auf­genommen werden solle. Der Obersthofmeister tendiert bloß zu 360 Gulden, wie sie auch die drei anderen „sei­nes gleichen“ Hoftänzer - Tobias Gumpenhuber, Franz Joseph und Carl Selliers - ver­dienten. Kaiser Karl VI. schließt sich dieser Meinung an. Carl Philebois wird ab 1. Juni 1718 als Hoftänzer mit einer jährlichen Besoldung von 360 Gulden angestellt. 76) Vgl. HHStA OMeA 27 fol. 304r - 308v und IIIIStA OMeA Prot. 12 fol. 525v - 528v (1730 März 17, Referat). 68

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