Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)

Andrea Sommer-Mathis OMeA Prot. 7 fol. 28v - 29r (1710 März 6, Bescheid): Aufnahme von Andreas Bruno als Hoftänzer mit einer Besoldung von 400 Gulden im Jahr ab Anfang 1710, ohne Abzug des ersten Quartals. OMeA Prot. 7 fol. 334r (1712 Oktober 24, Beilage zu Beferat betr. Wieder­aufnahme des nach dem Tod Kaiser Josefs I. entlassenen Theater­personals: Liste der Hoftänzer): Andreas Bruno ist seit 1. Januar 1710 mit 400 Gulden jährlicher Besoldung als Hof­tänzer tätig. OMeA Prot. 7 fol. 488v (1713 März 9, Bescheid): Wiederaufnahme von Andreas Bruno in den Hofstaat Kaiser Karls VI. als Hoftänzer mit seiner bisherigen Besoldung von 400 Gulden ab 1. Oktober 1711, ohne Abzug des er­sten Quartals. OMeA Prot. 11 fol. 63v - 64v (1725 Juli 10, Bittgesuch und Bescheid): Beschwerde des Andreas Bruno, daß er als Hoftänzer nur 400 Gulden verdiene, wäh­rend der Fechtmeister Kaiser Josefs I., la Vigna71), auch nach dem Tod des Herrschers weiterhin seine bisherigen 700 Gulden beziehe, „Ihme Supplicanten aber von der hal­ben Fecht Meisters Besoldung, die Er alß gewester la Vignischer Adjunctus genosBen, nicht das Geringste wider zugelegt worden seye“. Sein Bittgesuch um seine bisherige Besoldung als Fechtmeistersadjunkt von 350 Gul­den wird abgewiesen, mit der Begründung, daß man das Beispiel des ehemaligen kai­serlichen Fechtmeisters nicht heranziehen könne, denn dieser sei - im Gegensatz zu Andreas Bruno, der von Kaiser Karl VI. als Hoftänzer wieder aufgenommen worden sei - nicht in kaiserlichen Diensten bestätigt worden, weshalb ihm auch die 700 Gulden nicht als Besoldung, sondern nur als „unterhaltungs pension Successive in Zweyen mahlen“ gewährt worden seien. Auch die Kritik an Brunos angeblich geringer Besol­dung sei keineswegs gerechtfertigt, weil sein Gehalt sogar größer sei als das anderer Tänzer, „seines gleichen auch gar in älterem Rang stehende“. Außerdem sei ihm die Gnade widerfahren, daß sein Sohn Joseph schon vor mehr als drei Jahren mit 360 Gul­den als Hoftänzerscholar aufgenommen worden sei. OMeA 22 unfol. und OMeA Prot. 11 fol. 330r - 332v (1726 April 8, Referat mit Resolution, Nr. 1; Beilagen: präs. 1726 Februar 1, Bittgesuch des An­dreas Bruno; 1725 Mai 2, Bestätigung des Grafen von Paar; 1725 Mai 9, Bestätigung des Grafen von Salm); OMeA Prot. 11 fol. 359v (1726 April 26, Bescheid): Weiteres Bittgesuch des Andreas Bruno um finanzielle Abgeltung seiner Funktion als ehemaliger Fechtmeistersadjunkt. Er hätte sich nicht getraut, den Kaiser nochmals da­mit zu behelligen, wenn er nicht dazu gezwungen wäre, weil er auf Grund seiner nach­lassenden Kräfte keinen Tanzunterricht mehr geben könne und dadurch keinerlei Nebeneinkommen habe, jedoch mit seiner Hofbesoldung allein seine große Familie unmöglich erhalten könne. Der ehemalige kaiserliche Fechtmeister Dalia Vigna habe seine Abfertigung von zweimal 700 Gulden „mit dem obligo auff dem Theatro Bey de­nen Combattimenti sich brauchen zu Lassen“, erhalten. Andreas Bruno bittet, dement­71) Domenico Dalia Vigna. 62

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