Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)

Regesten

96 Emst Dieter Petritsch Versichert, auf keine Handbreit siebenbürgischen Bodens zu verzichten und mit Ferdi­nands demnächst eintreffendem Gesandten über eine Abtretung auch gegen noch so ho­hen Tribut nicht verhandeln zu wollen. Auf Wunsch der Siebenbürger und auf Interven­tion des Königs (Sigismund II. August) von Polen soll Joahnn Sigismund nach der Ver­treibung der fremden Truppen wieder als Fürst eingesetzt werden; die Statthalter von Budin (Tuygun Pascha) und von Temesvár (Käsim Pascha) sowie der Wojwode der Moldau (Alexandru Läpu§neanu) wurden davon in Kenntnis gesetzt. Fragt Johann Si­gismund nach seinem derzeitigen Aufenthaltsort und ermahnt ihn, ein ebenso ver­läßlicher Diener wie sein Vater zu sein. Lat. Übers, (ö Kopie, nach Ausfertigung durch Pfortendolmetsch Ibrahim Bey): Turcica 10 Konv. 1 (1553 I-VIII) fol. 126f. - Vgl. Guboglu Catalogul 2 15 n. 37. 238 1553 August 22, Skudero (Üsküdar, Istanbul) Süleymän I. an Ferdinand I. Antwortet auf den durch die Gesandten, Bischof Antonius Verentius (Verancsics) und Franciscus Zay vorgebrachten Wunsch nach Erneuerung der Friedensverträge. Erklärt sich dazu nur unter der Bedingung bereit, daß Ferdinand seine Ansprüche auf Sieben­bürgen aufgibt, die dort stationierten Truppen abzieht und die vereinbarten Zahlungen (munera illa aut aureos) wieder aufnimmt. Der bisherige Orator Ioannes Maria Malve- cius (Malvezzi) kehrt um Stellungnahme Ferdinands zurück, die beiden Gesandten blei­ben an der Pforte; bis zur Wiederkehr Malvezzis bleibt der vereinbarte Waffenstillstand aufrecht. Lat. Übers, (t: Ibrahim Bey, 43,5 x 31 cm): Turcica 10 Konv. 1 (1553 I-VIII) fol. 130. Bittner Staatsverträge 1 18 n. 88 führt unter dem Datum 1553 August 29 Chalcedon irrtümlicherweise einen Waffenstillstand auf fünf Jahre zwischen König Ferdinand I. und Sultan Soliman I. an. Dieser Irr­tum geht zurück auf eine Notiz bei Hammer Geschichte 3 329 und ebenda 9 288 n. 154 (Waffenstill­standsverlängerung, angeführt unter 1554) und vor allem auf deren mißverstandene Interpretation bei Noradounghian Recueil d’actes 1 31 n. 161 und bei Testa Recueil des traités 9 9 n. 4. 239 1553 August 31 - September 9, bei Izmit (Nikomedia) (960) aramazani in ultimis diebus, prope ad littus Ungut? sive nicomediarum Süleymän I. an Beylerbeyi Käsim Pascha von Teme§vär Befiehlt, den mit Ferdinand I. erneuerten Waffenstillstand einzuhalten, da jener seine Truppen aus Siebenbürgen abgezogen und sein Wort gegeben habe, den Untertanen die strikte Einhaltung der Waffenruhe anzuordnen. Lat. Übers, (ö, 2 Exemplare): U.

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