Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)
Regesten
Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv 133 Süleyman I. an Ferdinand I. Gibt bekannt, daß auf Ferdinands Wunsch mit seinem Gesandten Ogier de Busbecq der Abschluß eines Friedens vereinbart wurde, und nennt die Hauptbedingungen: Jährliche Zahlung von 30.000 Dukaten samt einer der beiden ausständigen Raten, Aufrechterhaltung des Status quo in Ungam, Einstellung aller Feindseligkeiten, auch gegen Johann Sigismund Zápolya, und Verhinderung von Raubzügen und Überfällen. Vorerst werden 90 Tage Waffenstillstand gewährt; binnen dieser Frist muß Ferdinands Ratifikation ein- treffen. Lat. Übers, (zwei ö Kopien nach Muräd Bey): U. 366 1559 Mai 21, Buda Beylerbeyi Tuygun Pascha von Budin an Erzherzog Maximilian (II.) Protestiert gegen neuerliche Streifzüge, die trotz vereinbarten Waffenstillstandes weiterhin von den Festungen Szigetvár, Babócsa, Gyula und Agria (Erlau) verübt werden. Lat. Orig. (Papierwachssiegel abgefallen): Turcica 14 Konv. 2 (1559 IV-VI) fol. 108f. 367 1559 Juni 6, Buda Beylerbeyi Tuygun Pascha von Budin an Erzherzog Maximilian (II.) Aufgrund von Beschwerden Maximilians über den Sancakbeyi von Östörgon habe er diesen zur Einhaltung des Friedens ermahnt und eine Untersuchung eingeleitet. Fordert ihn im Interesse des Friedens auf, allen seinen Untertanen dringendst den Waffenstillstandsabschluß zur Kenntnis zu bringen und dessen Einhaltung anzuordnen. Lat. Orig. (Papierwachssiegel): Turcica 14 Konv. 2 (1559 IV-VI) fol. 13lf. 368 (1559 nach Juni 16, Konstantinopel) Süleyman I. an Ferdinand I. Gibt bekannt, daß die Ratifikation des mit dem Gesandten (Busbecq) vereinbarten Friedens eingetroffen ist und daß, wie gewünscht, ebenfalls ein Vertrag (vgl. n. 364) ausgestellt wurde. Darin entdeckte der Gesandte jedoch einige Widersprüche zur habsburgischen Ratifikationsurkunde, weshalb er zu keiner Antwort bereit war. Fordert Ferdinand auf, die festgesetzte erste Zahlung zu leisten und danach seine Einwände bekanntzugeben. Der Friede bleibt in der Zwischenzeit in Kraft.