Ernst D. Petritsch: Ergänzungsband 10/1. Regesten der osmanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv. Band 1: 1480-1574 (1991)

Regesten

Regesten der osraanischen Dokumente im Österreichischen Staatsarchiv 123 334 963 (1556) Februar 25, Konstantinopel Süleymän I. an Peter Petrovic Beantwortet ein Schreiben, worin Petrovic Lage und Stimmung in Siebenbürgen ge­schildert hatte; befiehlt, Stephan (Johann Sigismund Zápolya) schleunigst nach Sieben­bürgen zurückzubringen und Ferdinands Truppen aus dem Land zu treiben, und droht bei Nichtbefolgung dieses Befehls mit dem Eingreifen der benachbarten Statthalter so­wie der Tataren. Lat. Übers, (ö): Turcica 12 Konv. 4 (1556 I-V) fol. 28 a+b. - Druck: Hurmuzaki Documente II/l 350f n. 329 (unter dem Datum 1556 September). - Reg.: Matuz Herrscherurkunden 90 n. 410 (unter dem Datum 1556 September). 335 1556 März 21, Buda Dekret des Beylerbeyi Tuygun Pascha von Budin Garantiert sicheres Geleit für Hin- und Rückreise eines habsburgischen Kuriers. Lat. Kopie (ö): Turcica 12 Konv. 4 (1556 I-V) fol. 42. Obwohl die Gesandten Verancsics, Zay und Busbecq bereits 1556 Februar 24 über die Absetzung Tuygun Paschas berichteten (Turcica 12 Konv. 4 fol. 24—28), war der Statthalter einen Monat später of­fensichtlich immer noch in Amt und Würden. 336 1556 Mai 11, Konstantinopel 963 redzeb 1, Constantinopoli Süleymän I. an Ferdinand I. Beantwortet ein Schreiben, worin Ferdinand zwar den Wunsch nach Erneuerung von Frieden und Freundschaft ausgedrückt, die osmanische Eroberung (Ungarns und Sie­benbürgens) und die Herrschaftsrechte Stephans (Johann Sigismund Zápolya) jedoch nicht anerkannt hatte. Da Ferdinand verläßlichen Berichten zufolge seine Truppen noch immer nicht aus Siebenbürgen zurückgezogen habe, werden seine Botschafter an der Pforte festgehalten. So soll ein rasches Eingehen auf die osmanischen Forderungen er­reicht werden. Lat. Übers, (t: Ibrahim Bey, 58 x 32 cm, Reste von Goldstaub), lat. Übers, (ö), ital. Übers, (ö): Callima­chus [de Casentia]): Turcica 12 Konv. 4 (1556 I-V) fol. 101-105. Die Ausfertigung durch den Pfortendolmetsch trägt zwar die Datierung 8 de iunos 1556, ist inhaltlich aber identisch mit der zweiten lat. Übersetzung, die mit der islamischen Datierung (963 redzeb 1) verse­hen ist.

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