Friedrich Würthle: Ergänzungsband 9. Dokumente zum Sarajevoprozeß. Ein Quellenbericht (1978)

Das Attentat von Sarajevo

47 Dedijer: „ ... Die Protokolle der polizeilichen Untersuchung sind nicht vorhanden .. Das ist richtig, soweit es die Originalprotokolle betrifft. Dedijer widerspricht aber auf S. 602 seiner eignen Fest­stellung mit den Worten: „Es ist richtig, daß alle Einzel­heiten dieser Diskussion erst erreichbar waren, als die Polizeiberichte über das Verhör der Angeklagten gefun­den wurden“. Wo und wann sie gefunden wurden, gibt Dedijer nicht an. Dedijer: „... jedoch wird eine Zusammenfassung der Protokolle in den Berichten, die der Gouverneur Potiorek nach Wien erstattete, wiedergegeben ...“ Gemeint sind die Telegramme der bosnisch-herzegowini- schen Landesregierung (gez. Potiorek) an das Gemein­same Finanzministerium mit Kurzauszügen der Polizei- und Untersuchungsprotokolle. Sie erschienen im 8. Band der ÖUA (28. Juni bis 30. Juli). Die darauffol­genden Telegramme müßten sich im ABH Sarajevo be­finden, wohin die Aktenstücke und die Registraturen des Gemeinsamen Finanzministeriums gebracht und „wohl entgegen den Bestimmungen des Staatsvertrages von St. Germain nicht wieder herausgegeben wurden“ (ÖUA n. 9939 Anm. 1 a). Dedijer: „ ... Nachdem der Staatsanwalt das Untersuchungsmaterial ausgewertet hat­te, wurde es an das Bezirksgericht [Kreisgericht, d. A.] von Sarajevo und dann zu­sammen mit den Protokollen an das k. u. k. Finanzministerium weitergeleitet, auf des­sen Bitte hin, es im Juni 1915 im Staatsarchiv aufbewahrt wurde“. Dedijer muß hier falsch informiert worden sein. Die deutsche Übersetzung ging, wie bereits erwähnt, an den Anwalt Dr. Stritzl, sie kam erst ins Haus-, Hof- und Staatsarchiv, nachdem die Gestapo sie beschlagnahmt hatte; die serbokroatischen Abschriften waren in Sara­jevo verblieben oder gingen mit dem sogenannten „Bos­nischen Archiv“ des Gemeinsamen Finanzministeriums von Wien nach Belgrad. Dedijer: . . . „Dort blieb es [!] bis zum zweiten Weltkrieg . . .“ Wenn mit „es“ auch das Untersuchungsprotokoll ge­meint ist, ist das sicher nicht richtig. Dedijer: „... Später verwendete eine Gruppe österreichischer und deutscher Histori­ker51) auf Anordnung des deutschen Auswärtigen Amtes diese Dokumente, um die Verantwortung der serbischen und russischen Regierung für den Ausbruch des ersten Weltkrieges nachzuweisen ...“ Es ist ganz unwahrscheinlich, daß die erwähnte For­schergruppe diese Dokumente verwendete. Sie bearbei­tete das nach 1918 widerrechtlich nach Serbien ver­brachte „Bosnische Archiv“, das zusammen mit den Pro­tokollen der Hauptverhandlung (!) und Akten des serbi­schen Außenamtes 1941 von Belgrad nach Wien ge­bracht wurde. Dedijer meint wahrscheinlich das am 28. März 1917 in Saloniki abgelegte Geständnis des Ge- neralstabs-Obersten Dragutin Dimitrijevic, von dem er behauptet, Prof. Uebersberger habe es im Auftrag des deutschen Außenministers Ribbentrop gefälscht (siehe S. 112-115). 51) Über die Forschergruppe auch Würthle Spur 284.

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