Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

VI. Die Angestellten - 1. Der Personal- und Besoldungsstatus

309 600 fl., 2. Gehaltsstufe 700 fl., Aktivitätszulage 75 fl., zusammen 825 fl. bzw. 925 fl. Jenen Dienern, welchen eine Naturalwohnung zugewiesen war, wurde die Aktivitätszulage nur zur Hälfte erfolgt. Der 1873 festgesetzte Status erfuhr insofern eine Ausweitung als der das ungarische Referat führende Hofrat von Papay am 29. November 1886 zum wirklichen Sek­tionschef in der IV. Rangsklasse ernannt wurde 17), eine zweite bedeutete die am 3. Oktober 1899 erfolgte Beförderung des Hof rates Kundrat von Lüftenfeld zum Sektionschef18). Während die Beamten der Kabinetts­kanzlei einen um eine Klasse höheren Rang besaßen als die der Mini­sterien, rangierten die in der Kabinettsregistratur tätigen um zwei Rangsklassen höher als die der Ministerien. Diese Tatsache veranlaßte Braun, eine vom 17. Dezember 1890 datierte kaiserliche Entschließung zu erwirken, welche eine Neusystemisierung des Ranges der Kabinetts­registratursbeamten genehmigte. Es wurden der Kabinettsregistrator in der VII., die Kabinettsregistratursadjunkten in der VIII. und die Registra­tursoffiziale in der IX. Rangsklasse mit der Einschränkung systemisiert, daß diese Neusystemisierung erst bei jenen Beamten einzutreten hätte, die sich zur Zeit auf keinem systemmäßigen Posten befänden 19). Seit der Regulierung der Beamtenbezüge im Jahre 1873 verschlechterte sich die Lage der Beamten infolge der steigenden Preise der Lebensbedürfnisse so sehr, daß die Frage einer Verbesserung der Bezüge jahrelang ein ständiges Thema im Beamtentum, bei den parlamentarischen Vertre­tungskörpern und den Regierungen der Monarchie war. Braun, der die Überzeugung gewonnen hatte, daß die Beamten der niederen Kategorien kaum mehr standesgemäß leben könnten, verwendete sich daher beim Kaiser für sie und erwirkte im Dezember 1892 Jahreszulagen, wel­che von 300 fl. jährlich für die Beamten der IX. Rangsklasse bis zu 500 fl. für die der VI. Rangsklasse anstiegen und aus der Kabinettskasse, welche damals über einen Reservefond von 40.000 fl. verfügte, zu be­zahlen waren 20). Von den 1873 systemisierten vier Kategorien von Boten und Dienern (vier Kabinettsboten, ein Kanzleibote, drei Kabinettsdiener, ein Kanzleidiener) wurde die zu jener Zeit offene Stelle eines Kanzlei­boten nie wieder besetzt, sondern statt dessen ein Kanzleidiener mehr geführt. Als das Kabinettsarchiv am 10. Jänner 1886 aufgelöst wurde 21), wurde von den drei Kabinettsdienern und zwei Kanzleidienern tagweise abwechselnd einer in der alten Kabinettsregistratur verwendet. Die bei­den Kanzleidiener fanden nun den Unterschied ihrer Bezüge von jenem der Kabinettsdiener, der jährlich 150 fl. betrug, als unangebracht. Es wur­17) S. seinen Lebenslauf im Kapitel VII. 18) S. seinen Lebenslauf im Kapitel VII. 19) Direktionsakt 4/1890. 20) Direktionsakt 17/1904. 21) Vgl. hiezu Reinöhl, Zur Geschichte der Wiener Zentralarchive, in Archi­val. Zeitschrift, 3. Folge, Bd. 3, S. 221 ff.

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