Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

VI. Die Angestellten - 1. Der Personal- und Besoldungsstatus

306 tären standen die Kabinettskonzipisten, deren Zahl 1858 mit zehn systemisiert worden war; bei ihnen wurden gleichfalls zwei Ge­haltskategorien unterschieden. Sie befanden sich teils in der 7. Diäten­klasse mit dem Titel und Charakter wirklicher Hofsekretäre, teils in der 8. mit dem Titel und Charakter wirklicher Statthaltereisekretäre. Als sowohl in den Reichsratsländern, als auch in den Ländern der ungari­schen Krone die Kategorie der Statthaltereisekretäre aufgelassen wurde, beantragte Braun am 22. April 1868, zumal da ihm die Kabinettskonzi­pisten ihren Studien und Sprachkenntnissen nach auf höhere Stellen An­spruch machen zu dürfen schienen, für diese den Titel, Rang und Charak­ter von Hofsekretären zu systemisieren, was der Kaiser am gleichen Tage genehmigte13). Nach den Kabinettskonzipisten rangierte das Personal der Kabinettsregistratur, die erstmals 1917 im Staatsschematismus inner­halb der Kabinettskanzlei gesondert ausgewiesen ist. Die Zahl dieses Per­sonals betrug 1860 bis 1867 drei Beamte, stieg 1868 auf vier, um dann wechselnd fünf bis acht zu betragen. An der Spitze stand der Kabi­nettsregistrator mit Titel, Rang und Charakter eines wirklichen Regierungsrates in der 6. Diätenklasse; ihm untergeordnet waren die K a- binettsregistratursadjunkten mit Titel, Rang und Charak­ter wirklicher Hofsekretäre in der 7. und seit 1868 die Kabinetts­registratursoffiziale mit dem Rang eines Ministerialkonzipisten in der 8. Diätenklasse. Diesen folgten im Status der Kabinettskanzlei die Kabinettsboten, 1858 drei an der Zahl, und diesen die Kabi­nettskanzleidiener, anfangs zwei, dann ab 1866 drei. Außer den normalmäßigen Bezügen genossen die Kabinettskanzleibe­amten Personalzulagen und Remunerationen aus den Mit­teln der Kabinettskasse 14). Da sie in der Nähe der Kabinettskanzlei, wel­che in der Hofburg zu Wien ihre Amtsräume hatte, somit in jenem Teile der Stadt wohnen mußten, in welchem man die höchsten Mietzinse zu zahlen hatte, hatten sie höhere Quartiergelder als sie normalmäßig den Staatsangestellten zustanden. Bei der Erneuerung der Kabinettskanzlei im Jahre 1858 waren diese auf das normalmäßige Maß zurückgeführt worden. Angesichts von Teuerungen insbesondere der Wohnungen unter­breiteten die Kabinettskonzipisten 1871 ein Gesuch, in dem sie um Ver­besserung ihrer Lage baten. Dieses fand die wärmste Unterstützung des Kabinettsdirektors Braun. In seinem Vortrag an den Kaiser wies er dar­auf hin, daß die Kabinettsbeamten aus Gründen des Ansehens keinen Nebenerwerb haben können und daß die Beamten der Ministerkonferenz vom Sektionsrat, das ist der 6. Diätenklasse, abwärts um 600 bis 900 fl. mehr erhalten. Seiner Meinung nach wäre eine „gründliche Regelung des Personal- und Solarialstatus“ nötig. Da diese eine Erhöhung der Do­13) Direktionsakt 10/1868. 14) Direktionsakt 9/1869.

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