Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

IV. Der Geschäftsgang - 3. Das Kabinett Josephs II. und die Kabinettskanzlei bis 1918 - d) Die sachliche Bearbeitung; die Verfassung, Überprüfung und Genehmigung der Konzepte; der Ausfertigungsbefehl

241 und einzelne Gegenstände des Oberststallmeisteramtes belassen 146). Diese Vorträge der Obersthof ämter usw. wurden in gleicher Weise bearbeitet wie die der Ministerien und Zentralstellen. Bis 1855 wurden die Referatsbögen — in gleicher Weise wie die über die Vorträge der Ministerien gegliedert — mit der Hand geschrieben. Seit 1856 werden auch für sie die oben ge­kennzeichneten, vorgedruckten Formulare verwendet. Die Vorträge Lanc- koronskis und seiner Nachfolger in den Angelegenheiten der Familien- und Fondsgüter wurden mit bereits ausgefertigten Votantenbögen vor­gelegt 147). Alle Vorträge dieser Kategorie wurden als Separatakten be­handelt. Ihre Extrahierung war in erster Linie die Aufgabe des ersten Ka­binettskonzipisten; seit der Amtsübernahme Brauns wurde es auch bei ihnen Brauch, daß die Extrahenten, was Pachner auch hier schon vorher getan hatte, den Extrakt unterfertigten. Pachner setzte überdies auch das Datum des Tages, an dem der Extrakt angefertigt wurde, hinzu. Nach der Ernennung des ersten Kabinettskonzipisten Franz Florian zum Kabi­nettsregistrator, die am 16. Juni 1866 erfolgte 148), wurde davon abge­gangen, daß die Extrahierung vornehmlich durch den ersten Kabinetts­konzipisten zu erfolgen habe. Seither erscheinen alle Konzipisten als Ex­trahenten, es sei denn, daß einzelne wegen anderweitiger, sie vollbean­spruchender Verwendung davon befreit wurden. Nach den Personalver­änderungen des Jahres 1867 ändert sich das Bild insoferne, als neben den Konzipisten sich auch Kabinettssekretäre an dieser Arbeit beteiligten. Hier begegnet zum ersten Mal die Anwendung der Maschinschrift und zwar am 12. Februar 1917 I49). Ab 1917 liegen den Separatakten auch die mit „Abschrift“ bezeichneten Durchschläge der Vorträge, zum Teil auch rich­tige Abschriften bei; dafür entfielen nun die Extrakte, die sich nur mehr selten in ganz kurzer Form finden, und es blieb nur die kurze, dem Extrakt vorangehende Inhaltsangabe. Der Fortfall des Extraktes bedeutete eine Erschwerung für den Kabi­nettsdirektor und für den Monarchen, mehr für jenen als für diesen, da Kaiser Karl sich, wie schon erwähnt, weitaus weniger als sein Vorgänger dem Studium der Akten hingab; er ließ sich vom Kabinettsdirektor ein­gehend Vortrag erstatten. Aus einliegenden Zetteln von der Hand Polzers ist ersichtlich, daß er sich kurze Auszüge für den Vortrag beim Kaiser machte; auch Bleistiftstriche in den Vorträgen lassen erkennen, daß Polzer sich hiedurch den Vortrag erleichterte. Auch „gehorsamste Meldungen“ des revidierenden Kabinettssekretärs als Erläuterungen zu dem unterbreiteten Vortrag finden sich hie und da als Hilfe für den Kabinettsdirektor 14 15°). 14«) S. Reinöhl in Gesamtinventar Bd. 2, S. 152, 157, 268 f. i4<) So nach der Aktenlage; vgl. auch Instruktion für die Manipulations- Abtheilung der k. k. Kabinetts-Kanzlei 6. 8. 1867, Direktionsakt 10/1867. 148) Direktionsakt 5/1866. i«) B. 19 s/1917. iso) z. B. Sep. Akt. 48/1917. Reinöhl, Geschichte der k. u. k. Kabinettskanzlei 16

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