Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

Vorwort

IX den damals schon soweit fertigen Teil des Manuskriptes dieses Buches zur Verfügung gestellt habe, darf ich mich im wesentlichen mit diesem Hinweis an Stelle einzelner Verweise begnügen. Um dem Benützer des Archivs der Kabinettskanzlei die Möglichkeit zu geben, Klarheit zu gewinnen, ob eine bestimmte Angelegenheit zu be­stimmter Zeit bis zum Träger der Krone gebracht, also von der Kabinetts­kanzlei behandelt wurde, wurde es erforderlich, eingehend über die Ho­heitsrechte des Monarchen zu handeln. Ich bin mir voll bewußt, daß ich hier nichts Abschließendes geben kann. Ich mußte mich im wesentlichen an die Aufschlüsse halten, welche die Akten der Kabinettskanzlei hier­über geben können. Dies führt naturgemäß dazu, daß die Überlassung der Ausübung von Hoheitsrechten durch den Monarchen an die Zentral­stellen nicht ganz lückenlos erfaßt sein wird. Um Vollständigkeit zu er­reichen, wäre es notwendig, die Archive aller Zentralstellen durchzuar­beiten, was die Kraft eines Einzelnen übersteigt. Um den erwähnten Zweck zu erreichen, mußte im Wesen eine chronologische Darstellung gewählt werden, ja vereinzelt der Wortlaut von Akten wiedergegeben werden. Ich bin mir der Nachteile einer solchen Darstellung bewußt, mußte sie aber wählen, weil eine systematisch aufgebaute Darstellung jede Übersichtlichkeit genommen hätte. Erwähnen muß ich noch, daß ein beträchtlicher Teil der von mir ver­wendeten Quellen durch die Verluste des Jahres 1945 zu Grunde gegan­gen ist. Ich habe daher meine Auszüge dem Haus-, Hof- und Staats­archiv überlassen, wo sie in Schachtel 5 meines Nachlasses erliegen. Meine Auszüge zur Biographie aller Angestellten sind als Archivbehelf 315 d 2/a, b auf gestellt. Ich überlasse all dies nunmehr der freien Benüt­zung. Der Zustand, in dem die während des letzten Krieges verlagerten Akten wieder in das Archivdepot des Haus-, Hof- und Staatsarchivs zu­rückgelangten, zwang dazu, sie zum Teil in neue Einheiten zusammen­zufassen. Meine Angaben in den Anmerkungen beruhen noch auf den alten Signaturen; sie sind mit den vorhandenen Behelfen bzw. auf Grund der Beschriftung der neuen Einheiten leicht zu identifizieren. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, habe ich es unterlassen, in den Anmerkungen das Haus-, Hof- und Staatsarchiv als Aufbewah­rungsort anzugeben; wo somit kein anderes Archivdepot angegeben ist, ist jenes anzunehmen. Ebenso unterließ ich es, das Archiv der Kabinetts­kanzlei immer wieder auszuweisen. Wo kein anderer Archivkörper ange­geben ist, ist stets jenes Archiv zu ergänzen. In den Anmerkungen wurden folgende Abkürzungen gebraucht: ADB allgemeine Deutsche Biographie. Adl. Adligatus. ah. allerhöchst AKA Alte Kabinettsakten.

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