Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

I. Die Entwicklung der Kabinettskanzlei - 4. Die Vereinigung des Kabinetts Josephs II. mit jenem Maria Theresias und die Entwicklung der Kabinettskanzlei 1780 bis 1918 .

64 schleppende Geschäftsführung hin und legte ihm eine Vereinfachung nahe 125). Der Kaiser schlug den vom Reichsratspräsidenten gewiesenen Weg ein und löste die Ministerkonferenzkanzlei am 8. Oktober auf; die im Aufträge des Kaisers für diesen besorgten Geschäfte — Extrahierung, Prio- rierung der Vorträge, Entwurf der Entschließungen — wurden der Kabi­nettskanzlei übertragen und der Ministerkonferenz nur ein kleines Büro belassen126). Die Geschäfte der Kabinettskanzlei hatten schon 1854 durch die Übernahme der Bearbeitung der Vorträge der obersten Hof­ämter eine wesentliche Vermehrung erfahren127); sie konnte diese auf sich nehmen, da alle militärischen Angelegenheiten 1853 an die neu er­richtete „Militär-Zentralkanzlei Sr. kais. kön. Apóst. Majestät“ überge­gangen waren 128). Nun aber, da von der Ministerkonferenzkanzlei eine erhebliche Arbeitslast auf die Kabinettskanzlei überging, war eine Neu­gestaltung unvermeidbar: die Zahl der Angestellten mußte vermehrt werden, jene der Beamten fast auf das Doppelte, die Geschäftsführung mußte neugeregelt werden. Am 4. November war die Neuordnung voll­zogen; die Ministerkonferenzkanzlei übergab der Kabinettskanzlei die ihr zugewiesenen Geschäfte und stellte ihre Tätigkeit ein 129). Einige Jahre später erfuhr die Kabinettskanzlei eine Entlastung durch die am 30. Jänner 1864 von Kaiser Franz Joseph getroffene Anordnung, alle von aktiven oder dem Versorgungsstand angehörenden Militärs und Militärbeamten, sowie von deren Witwen und Waisen einlangenden Majestätsgesuche, eben­so Gesuche von Zivilisten in Angelegenheiten, deren Erledigung Militär­behörden zustünde, der Generaladjutantur des Kaisers, welche 1859 an die Stelle der Militärzentralkanzlei getreten war, zur Behandlung zu über­geben 13°). Die Auflösung der Generaladjutantur im Jahre 1867 führte dazu, daß die Kabinettskanzlei die Bearbeitung und Vorlage der vom Po­lizeiministerium einlangenden konfidentiellen Berichte und Eingaben, welche bisher durch die Generaladjutantur gingen, zu übernehmen hatte m). Die ungeheuere Belastung, welche der Weltkrieg für die Mi­litärkanzlei, in welche 1867 die Generaladjutantur verwandelt worden war, mit sich brachte, reifte 1914 ein Übereinkommen der beiden Kanz­leien, daß Unterstützungsgesuche von Witwen und Waisen, deren Gatten bzw. Väter in öffentlichen Diensten standen und nach Einrückung zum Heeresdienst gefallen oder gestorben wären, durch die Kabinettskanzlei iss) Vorträge 12. 7., 26. 7. RR., Präs., ZI. 242, 259. i2«) Kabinettsschreiben an das Kabinett und an den Minister des Äußeren vom 8. 10. Direktionsakten, alte Akten u. MKB. MC 1. 127) S. S. 53. 128) S. meine Ausführungen im Gesamtinventar, Bd. 2, S. 268. 129) Vortrag Thiels 3. 11. genehmigt 4. 11. Direktionsakten, alte Akten. Handschreiben an Buol 4. 11. MKB., MC 2. Über das Ministerkonferenzbüro siehe meine Darlegungen im Gesamtinventar Bd. 2, S. 257. is») Kriegsarchiv Wien, GASM 1—2/2 GA Nr. 322. isi) Corr. 458, 460 in Direktionsakte ZI. 11/1867.

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