Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)

VII. Kurzbiographien der Leiter der Kabinette, der Kabinettsdirektoren und der Sektionschefs - 1. Die Leiter der Kabinette und die Kabinettsdirektoren

352 solchen zuerkannt wurden. Am 10. Mai 1839 wurde er, dessen gründliche Kenntnisse der juridischen und der politischen Gesetzgebung ebenso ge­schätzt wurden, wie seine vielseitigen administrativen Kenntnisse, zum Hofrat im Status der Hofkammer mit Dienstleistung bei Graf Kolowrat befördert107). Diese dienstliche Stellung Pipitz’ hatte die Unzukömm- lichkeit, daß er, der vorzugsweise die höheren Finanz- und Kreditgegen­stände zu behandeln hatte, die Vorträge jener Behörde zu beurteilen hatte, in deren Stand er sich befand. Als sich daher die Möglichkeit ergab, ihn in den Staatsrat zu übernehmen, wurde er am 13. Dezember 1832 zum staatsrätlichen Referenten mit Beibelassung in seiner bisherigen Verwen­dung ernannt. Am 11. März 1848 wurde er zum Staats- und Konferenzrat befördert. Am 19. Mai 1848, also nach der Revolution, da sich der Hof in Innsbruck befand, übertrug der Ministerrat Pipitz die Leitung des Ka- binettes des Kaisers, welche Verfügung vom Kaiser zur Kenntnis genom­men wurde. Über die Geschäftsführung Pipitz’ im Kabinett sind wir man­gels an Quellen nicht unterrichtet; seine Tätigkeit in diesem darf wohl als eine vom Kaiser und Erzherzog Franz Karl bloß geduldete gewertet werden. Am 8. Dezember 1848 enthob Kaiser Franz Joseph auf Anraten des Ministerrates Pipitz „seiner bisherigen Verwendung bei Meinem Mi- nister-Rathe und der sonst ihm seither obliegenden Geschäfte“. War sei­ner „Oberleitung des Kabinetts“, wie sich der Finanzminister Kraus ein­mal ausgedrückt hat, erst hiedurch ein Ende gesetzt worden oder hatte sie schon früher geendet? An jenem 8. Dezember wies Franz Joseph Pipitz dem General rechnungsdirektorium als Vizepräsident zu 108). Einige Monate später, auf Grund einer kaiserlichen Entschließung vom 12. April 1849 übersiedelte er als Unterstaatssekretär in das Ministerium des Inne­ren, verblieb aber auch hier nicht lange, sondern folgte einer am 6. August jenes Jahres erfolgten Berufung zum Gouverneur der Nationalbank. Kai­ser Franz Joseph zeichnete ihn am 22. April 1854 durch die Verleihung der Geheimen Ratswürde, am 12. Dezember 1856 durch die Verleihung des erblichen österreichischen Ritterstandes und am 18. April 1861 durch Ernennung zum lebenslänglichen Mitglied des Herrenhauses aus. Am 8. November 1877 erlag Pipitz in Wien einer Lungenentzündung 109). Franz Thiel, Sohn des verstorbenen Kabinettskanzlisten Ignaz Thiel, trat am 14. April 1815 als Akzessist der Kabinettskanzlei in den 107) Ritterstandsdiplom 12. 12. 1856 StAI., Gratialregistratur, Vortrag der Hofkammer 1. 4. 1839 MKA. ZI. 449, 517/1828, 612/1839, Diensteid 27. 5. 1828 in StR., Präs., Fasz. VI, MKA. ZI. 677, 1470/1832, 553/1834, 1670/1836, 610/1837, 612/1839, Wurzbach, Biogr. Lexikon Bd. 22, S. 321 f. 108) MKA. ZI. 2014/1840, Abschrift des Handschreibens vom 11. 3. 1848 StR. Präs., Fasz. VII/III, s. auch MRZ1. 790/1848, Diensteid 22. 3. 1848 StR. Präs., Fasz. VI, MRZ1. 1672, 2807/1848. Vgl. auch Hock-Bidermann, Der Staatsrat, S 677, 687, 691. 109) Ritterstandsdiplom s. Anm. 107, MR. ZI. 1260/1861, Wiener Zeitung Nr. 257 vom 8. 11. 1877, S. 14 und Nr. 262 vom 15. 11. 1877, S. 14.

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