Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
II. Der Monarch und seine Stellvertretung
115 herrn zu tun 138). Mehr ist über diesen Schritt Berchtolds beim Kaiser, von dem außer Tisza nur noch Burian wußte, nicht bekannt. Einen Erfolg hatte er jedenfalls nicht. Erzherzog Joseph teilt in seinen Kriegserinnerungen mit, daß ihm Erzherzog Friedrich am 2. Dezember 1916, also kaum vierzehn Tage nach dem Tode Franz Josephs erzählt habe, er sei noch am Todestage desselben, am 21. November, bei ihm in Audienz gewesen. „Der Kaiser verfügte an diesem Tage“, so sagte Erzherzog Friedrich, „daß Erzherzog Karl als Mitregent an seine Seite trete. Dies sei sein ausdrücklicher Wunsch, der auch dem deutschen Kaiser mitgeteilt werden solle“ 139). Ein aktenmäßiger Niederschlag hierüber ist nicht zu finden. Kaiser Karl I. (als König von Ungarn IV.) oblag trotz der schweren Last, die infolge des Kriegsgeschehens auf ihm lag, allein der gewaltigen Fülle der Geschäfte. Erst Kabinettsdirektor Polzer stellte ihm wiederholt vor, daß es für ihn auf die Dauer eine überflüssige und unerträgliche Belastung sei, „wenn er sich die Schlußfassung in all den vielen Ressortangelegenheiten untergeordneter Bedeutung Vorbehalte“, es sei daher angemessen, entweder den Wirkungskreis der Ministerien zu erweitern, oder einen Erzherzog mit der Erledigung weniger belangreicher Angelegenheiten zu betrauen. Erst im Herbst 1917 entschloß sich der Kaiser unter dem Druck der italienischen Offensive zu Letzterem 14°). Am 14. Oktober ermächtigte er seinen Bruder Erzherzog Max bei seiner allfälligen Behinderung oder in den von ihm besonders bestimmten Verhältnissen, soweit keine verfassungsrechtlichen Hindernisse im Wege stünden, ihn zu vertreten und in seinem Namen Entscheidungen zu treffen und zu fertigen 141). Erzherzog Max wurde fortan laufend in diesem Sinne verwendet. War der Kaiser in Wien anwesend, so wurden von ihm auch Entschließungen oder Handschreiben, welche der Erzherzog genehmigt hatte, unterfertigt. Eine Kurrende des Kabinettsdirektors vom 20. Oktober 1917 verfügte, daß der Journaldienst tuende Kabinettskonzipist, wenn die vom Erzherzog erledigten Vorträge einlangen an geraden Tagen von Kabinettssekretär Weber, an ungeraden von Kabinettssekretär Mikes, Weisung einzuholen habe, ob die Ausfertigung für die Unterschrift des Kaisers oder des Erzherzogs, welche mit der Klausel „Auf Allerhöchsten Befehl Sr. k. k. Apóst. Majestät“ zu erfolgen hatte, vorzubereiten sei142). Von wem die Unterfertigung der Reinschrift er138) Ders. an dens. 10. 10. 1916, ebda. S. 374, Nr. 1719 b. Danach zu berichtigen R. Lorenz, Kaiser Karl, S. 258. 139) Aus den Kriegserinnerungen Erzherzog Josephs nach Auszug in der Neuen Freien Presse vom 11. 9. 1930. 140) Polzer-Hoditz, Kaiser Karl, S. 491. ui) B 76 c an Erzherzog Max. Über die dem Erzherzog zugewiesenen Gegenstände s. S. 226. 142) Kurrende vom 20. 10. 1917 an die Kabinettskonzipisten, Direktionsakt Fasz. 27, Konv. Kurrenden der Kanzleidirektion. 8*