Fritz Reinöhl: Ergänzungsband 7. Geschichte der k.u.k. Kabinettskanzlei (1963)
II. Der Monarch und seine Stellvertretung
106 Monarchie oder einzelne Provinzen betreffen. 6. alle sogenannten Rollen, das waren Übersichten über die Geschäftsführung der Zentralstellen, 7. alle die italienischen Provinzen betreffenden Gegenstände, solange er sich in ihnen befindetloe). 1823 reiste Franz nach Czernowitz; abermals erteilte er und zwar mit Handschreiben vom 17. September Ludwig „eine unbeschränkte Vollmacht“ bezüglich der inländischen Geschäfte; tatsächlich aber wurde diese dadurch eingeschränkt, daß er sich zur Entscheidung vorbehielt: 1. Besetzungen der Dienstplätze und Chargen sowie geistlicher Pfründen und Ernennungen zu geistlichen und anderen Würden, 2. Gnadensachen, welche die verschiedenen Adelsabstufungen, Ordens-, Rangs- und Titelverleihungen oder Adelsbestätigungen betreffen, 3. alle wichtigen Finanzverfügungen, dann jene, welche Gesetzeskraft erlangen sollen, nicht aber die Präliminarien der verschiedenen Branchen der Staatsverwaltung; diese werden dem Erzherzog mit dem Auftrag überlassen, alle überflüssigen Auslagen zu streichen, 4. alle Gegenstände, bei denen es sich um Festsetzung von neuen Grundsätzen und Vorschriften und um Abänderung bestehender handelt, 5. Urteilssprüche über die italienischen und sonstigen Staatsverräter, 6. Die Rollen und Reskripte für Ungarn und Siebenbürgen sowie sonstige Gegenstände als Adelsdiplome und Ausfertigungen etc., die der kaiserlichen Unterschrift bedürfen, 7. die Familienangelegenheiten 107). Dieselbe „unbeschränkte Vollmacht“ erteilte Franz dem Erzherzog Ludwig mit Handschreiben vom 6. April 1825, als er abermals in die italienischen Provinzen fuhr, für die Dauer seiner Abwesenheit108). Am 29. April schränkte der Kaiser diese Vollmacht insofern unbedeutend ein, als er sich die Verleihung von Ehrenmedaillen als nicht dringend vorbehielt, erweiterte sie hingegen wesentlich dadurch, daß er dem Erzherzog Güterverleihungen in Ungarn überließ, wofür er ihm Normen gab 109). Daß Kaiser Franz zwecks Aufarbeitung von Rückständen den Grafen Kolowrat und seinen Sohn, den Kronprinzen Erzherzog Ferdinand, mit deren Erledigung und der Unterfertigung der Resolutionen beauftragte, wurde andernorts schon ausgeführtuo). 1825 war Kaiser Franz schwer erkrankt. Als er schon genesen war, liefen in Wien Gerüchte um, daß der Kaiser kränklich geblieben sei und die Ernennung des Kronprinzen zum Mitregenten geplant sei. Erzherzog Johann vertraute damals seinem Tagebuch die Vermutung an, daß Metternich das Gerücht habe verbreiten lassen und aus Angst mit dem Tode des Kaisers um seine Stellung zu kommen, ln,i) B 962 s, 963 s, 964 s an Erzherzog Ludwig, Fürst Trautmannsdorf bzw. Graf Zichy vom 28. 9. 1822, Sep. Bill. Prot. 107) 1150 s vom 17. 9. 1823, ebenda, los) b 484 s, ebda. 10B) Separatreiseprotokoll ZI. 20. ii") S. S. 51 f.