W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

7. Die Marinesektion unter Pöck und Sterneck

79 Der Wirkungskreis der 1. Abteilung der I. Geschäftsgruppe ist auf alle im Gagebezug stehenden Personen ausgedehnt. Ferner verfaßt sie Mobilisierungs­behelfe betreffend Personen des Aktiv- und Reservestandes und hält die Personen außer Dienst und im Ruhestand evident, soweit sie für Lokalanstellungen geeignet sind, ebenso beurlaubte und erkrankte Gagisten. Für das Budget verfaßt sie die notwendigen Standesnachweisungen der Gagisten und stellt Daten für militär­statistische Nachweisungen zusammen. Ferner führt sie das Hauptstrafprotokoll der Offiziere, Auditore, Ärzte, Seekadetten, Geistlichen und Beamten. Bei der 2. Abteilung sind Stipendien für Söhne von Marinemannschaft sowie die Adjustierungsangelegenheiten hinzugekommen. Die 3. Abteilung hat nun auch für das Material zur Krankenpflege, den Verwaltungsbetrieb des Matrosenkorps und der Anstalten außer Seearsenal und hydrographischem Amt zu sorgen. Weiter ist sie zuständig für Verlautbarungen betreffend den Post- und Telegraphendienst, Eisenbahnangelegenheiten in ökono­misch-administrativer Beziehung (im Einvernehmen mit der 6. Abteilung), Er­ledigung von Passierungs- und Bedeckungseinschreiten, Abschreibungen und Er­sätze, soweit sie nicht Gegenstand eines Rechnungsprozesses bilden (ebenfalls im Einvernehmen mit der 6. Abt.). Unter den allgemeinen Obliegenheiten der II. Geschäftsgruppe sind bei der Instandhaltung der Marineetablissements das Bekleidungsamt und die Be­kleidungswerkstätte ausgenommen, dafür ist neu die Befugnis, den Arsenalsarbeiter­stand nach dem jeweiligen Bedürfnis zu regeln. Die 4. Abteilung besorgt ihre Geschäfte durch die Fachreferenten für a) seemännisch-technische Agenden und einschlägige administrative Belange b) Schiffsbauwesen c) Maschinenwesen d) Artillerie- und Waffenwesen. Diese Referenten haben direktes Vortragsrecht beim Vorstand der II. Ge- schäftsgruppe. Der Referent für seemännisch-technische Angelegenheiten nimmt in sämtliche bei der II. Geschäftsgruppe eintreffende Geschäftsstücke Einsicht und verteilt sie an die Fachreferenten. Er behandelt selbst alle rein militärisch-maritimen Agenden, Ausrüstimgsinventare und -reglements der Kriegsschiffe unter Berück­sichtigung der Fortschritte im Seewesen, Pauschalien für den Materialverbrauch sowie Mobilisierungsangelegenheiten der II. Geschäftsgruppe. Er nimmt an allen wichtigen Verhandlungen der Geschäftsgruppe teil, wirkt bei der Zusammen­stellung des Jahresbudgets der Gruppe und des Arbeitsprogrammes für das See­arsenal mit und bearbeitet Reglements, Instruktionen und Normen betreffend die Behandlung und Verwendung der Ausrüstungsgegenstände. Der Referent für Schiffsbau wesen ist zuständig für Schiffsbau, die ihn betreffenden Etablissements, das Gelderfordernis, ferner im Einvernehmen mit der 6. Abteilung für die Kontrolle der Verwendung dieser Mittel, die Materialbeschaf­fung, soweit diese nicht das Arsenal besorgt, und für die technisch-ökonomische Prüfung der diesbezüglichen Kontrakte. Ferner setzt der Referent für Schiffbau­wesen den Arsenalsarbeiterstand fest, kontrolliert dessen Verwendung, behandelt Anträge betreffend die Ausbildung des höheren und niederen technischen Personales im Einvernehmen mit den übrigen technischen Referenten, hält alle Fahrzeuge bezüglich Zustand, Verwendung und geleisteter Dienste evident, prüft außer­ordentliche Materialanschaffungen oder Reparaturen in technischer Hinsicht, be­handelt die jährlichen Bauanträge des Seearsenals und setzt unter Mitwirkung der anderen Fachreferenten das Generalarbeitsprogramm fest. Schließlich bearbeitet er vorgelegte Instruktionen und Vorschriften für die Erprobung des Materials und die Konservierung der Schiffe.

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