W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

5. Die Auflösung des Marinekommandos und Umwandlung des Marineministeriums in die Marinesektion

55 schließlich sogar der Kriegsminister betonte, er habe die Sache nur zur Er­wägung stellen wollen. Erzherzog Leopold bezeichnete den Bestand einer eigenen Marineakademie als sehr teuer. Ein Versuch Tegetthoffs, auch die Auditorate vom Kriegs­ministerium abzutrennen und wenigstens in Form bleibender Zuteilung zur Marine zu bringen, scheiterte. Die Rekrutierungsfragen verschob man auf später, wobei der Kaiser neuerlich die Verstärkung des deutschen Elementes zur Sprache brachte. Ein weiterer Beschluß lautete auf die Auflösung des Marine-Zeugskorps sowie eigenen Personals für Land- und Wasserbauten; die betreffenden Agenden selbst beließ man aber bei der Marinesektion. Tegetthoff forderte die getrennte Behandlung der Geldangelegenheiten bei jeder Abteilung, wie er es schon 1861 beantragt hatte; Fautz jedoch wollte eine einzige Abteilung hiefür. Die Triester Kriegs- und Marinekasse sollte nach allgemeiner Ansicht an das Kammerale übergehen. Gegen die Auflösung des Marinekommandos und der Marine-Truppen­inspektion erhob sich kein Widerspruch. Fautz verteidigte die Notwendigkeit der Hafenadmiralate Triest und Venedig, worauf eine möglichste Einschrän­kung der letzteren und Konzentration der Agenden in Pola beschlossen wurde. Betreffend die Aufhebung des Material-Kontrollamtes kam es zu keiner Einigung. Die übrigen besprochenen Fragen sind für diesen Zusammenhang uninteressant. Schließlich regte der Kaiser an, zwar kein permanentes Marine­komitee zu bilden, aber doch Offiziere zu bestimmen, die man nach Bedarf für die Besprechung maritimer Fragen heranziehen könne. Fautz erklärte, daß ohnedies die Gepflogenheit herrsche, einen technischen Rat beim Hafenad- miralat und bei der Zentralstelle zu berufen. Unter dem Datum des 29. Dezember 1864 ergingen Handschreiben des Kaisers an den offenbar bisher nicht beigezogenen Marineminister Freiherrn von Burger, an Erzherzog Leopold und an den Kriegsminister 8). Darin ver­fügte Franz Joseph die Auflösung des Marinekommandos. Seine Agenden wurden vorläufig bis zur Reorganisation der Marinebehörden an das Marine- ministerium übertragen, die Ausübung der Inhaber-Befugnisse an Vizeadmiral Ritter von Fautz. Mit der Ausarbeitung eines detaillierten Programmes über Marinefragen betraute der Kaiser den General-Genie-Inspektor Erzherzog Leopold; die Organisation der obersten Marinebehörde war dabei jedoch nur allgemein bezüglich wünschenswerter Ersparnisse erwähnt. Baron Burger ordnete nun am 31. Dezember die Auflösung des Marinekommandos mit I. Jänner und die Beendigung seiner Tätigkeit mit 10. Jänner 1865 an 9). Am II. sollten bereits die gesamten Akten nach Wien abgehen. Ebenfalls am 31. Dezember 1864 erstattete der Marineminister dem Kaiser über die erforderlichen Änderungen im Ministerium Bericht. Die Geschäfte des Militärreferates und des Evidenzbüros könnten in der Zentralkanzlei und der Abteilung 1 bearbeitet werden, diejenigen des technischen Referates in der 4. Abteilung. Für das Justiz- und das Sanitätsreferat müßte jedoch eine 2. bzw. 7, Abteilung errichtet werden. Nach Einholung des Einver-

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