W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

3. Der Krieg von 1859 und seine organisatorischen Auswirkungen

27 behörden überlassen. Die Abteilungsvorstände haben dafür zu sorgen, daß das Arbeitspersonal den jeweiligen Bedürfnissen entspricht. Als Hilfsorgan mit beratendem Votum und zur Ausarbeitung von Normal­vorschriften über Materialgebarung solle eine technische Kommission mit Sitz in Triest errichtet werden. Ihre Aufgaben sind: Technische Prüfung der Materialrechnungen der Schiffe und Arsenale, Vorlage statistischer Daten über Leistungen und Kosten. Die ziffernmäßige Prüfung der Materialrech­nungen besorgt die Material-Liquidierungskommission. Die technische Kom­mission sorgt für die rechtzeitige Vorlage dieser Dokumente, schlägt Reformen für die Art der Rechnungslegung vor, verfaßt einen Materialkatalog für alle Ausrüstungsgegenstände und Materialien, sie überwacht die entsprechende Mustersammlung, stellt ein Ausrüstungsreglement zusammen, führt die Inventare der auszurüstenden Schiffe und bewahrt deren Originale auf. Schließ­sich erstattet sie Anträge für die Bemessung der Pauschalien und Verbrauchs­materialien, stellt den Materialverbrauch der Maschinen fest, prüft die Bord­journale der ausgerüsteten Schiffe und entscheidet über die bei Rechnungs­abschluß verbleibenden Reste. Die Material-Liquidierungskommission dagegen ist der III. Sektion des Marineoberkommandos unterstellt. Die weiteren Vorschläge Tegetthoffs betreffen die Organisation der Arse­nale und der Materialverrechnung; sie können in diesem Zusammenhang nicht näher erörtert werden.

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