W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

10. Der Weltkrieg

10. Der Weltkrieg. Der Weltkrieg wird in behördengesjhichtlicher Hinsicht von zwei Problem­kreisen beherrscht. Auf der einen Seite war die Marinesektion den durch den Krieg gewaltig steigenden Anforderungen auf dem Gebiet der Administration, vor allem des Versorgungswesens, aber auch der rasanten technischen Ent­wicklung nicht mehr ganz gewachsen; daher erstrebte man die Einrichtung neuer Abteilungen, die Änderung ihrer Kompetenzen und Unterstellungsver­hältnisse an. Im Zusammenhang damit stand naturgemäß immer wieder die gesamte Organisation zur Debatte und bis knapp vor dem Zusammenbruch wurden Vorschläge zu einer umfassenden Neugestaltung verfaßt und disku­tiert. Interessant ist, daß hiebei die Marinesektion als Behörde zusehends an Eigenleben gewinnt und oft, vor allem zur Zeit des recht temperamentvollen Admirals Njegovan, in Konflikt mit ihrer eigenen Spitze geriet. Neben solchen Fragen trat verständlicherweise gerade im Krieg das Grundproblem des Verhältnisses zwischen aktiver militärischer Führung und Verwaltung neuerlich in Erscheinung, wobei allerdings eher persönliche als grundsätzliche Erwägungen den neuen obersten Kriegsherrn Kaiser Karl zu häufigen Änderungen und Eingriffen bewogen. Schon im zweiten Kriegsjahr ließ neben dem allgemeinen Phänomen eines gesteigerten Geschäftsganges vor allem die rasche Entwicklung des See­flugwesens und anderer technischer Spezialzweige eine Umorganisation der Zentralstelle unabweislich erscheinen J). Am 15. August 1915 schlug daher der zugeteilte Flaggenoffizier Kontreadmiral Keil vor, die Operationskanzlei solle eine Neuorganisation ausarbeiten, während die technischen und administrativen Agenden des Seeflugwesens an die II. Geschäftsgruppe zu überweisen wären. Dieser Organisationsentwurf der Operationskanzlei vom 1. September sah unter Hinweis auf die Entwicklung in anderen Staaten die Aufstellung einer Leitung des Seeflugwesens vor. Bei der Zentralstelle könnten die ent­sprechenden operativen Agenden vom Flottenkommando bzw. der Marine­kommando-Kanzlei erledigt werden, die militärischen und organisatorischen sowie das Schulwesen von der Operationskanzlci, die technischen in einer eigenen Abteilung der II. Geschäftsgruppe mit Subreferenten für Flugzeugbau und Motorenwesen, die artilleristischen in dem Referat 4/A und schließlich die administrativen in der 6. Abteilung. Der Vorstand der VIII. Abteilung Generalkommissär Jirik regte in seiner Stellungnahme vom 8. September eine großzügigere und weitschauendere Lösung des Problernes an; im Kriege sei nämlich die Gelegenheit viel günstiger, hiezu die Bewilligung zu erhalten. In Anbetracht des raschen Anwachsens des 7*

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