W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

9. Erzherzog Franz Ferdinand und die Organisation der Marine. Das Problem Führung-Verwaltung

97 Der normale Amtssit z des Marinekommandanten und Chefs des Kriegsmini - steriums/Marinesektion ist im Hauptkriegshafen Pola, sofeme er sich nicht vor­übergehend bei der Flotte, einer anderen Marinestation oder bei der Zentralstelle aufhält. Die Bestimmungen über den Stellvertreter sind neu gefaßt. Er ist ein Flaggenoffizier mit dem Amtssitz in Wien und leitet im Sinne der ihm erteilten Weisungen sämtliche Geschäfte des Kriegsministeriums/Marinesektion, insoweit nicht bestimmte Vorbehalte oder Ausnahmen angeordnet werden. Zur Erledigung eines Teiles der Geschäfte ist der Marinesektion ein Flaggen­offizier zugeteilt. Bei Anwesenheit des Stellvertreters entscheidet und unter­schreibt dieser zugeteilte Flaggenoffizier alle Erledigungen, die nicht dem Chef der Marinesektion oder dessen Stellvertreter Vorbehalten sind, denen er für die Amts­handlungen innerhalb seines Wirkungskreises verantwortlich ist. Über wichtige Angelegenheiten muß er jeweils die Willensmeinung des Stellvertreters einholen. Von allen organisatorischen Arbeiten und besonderen Vorfallenheiten muß er Kenntnis erhalten, damit er bei Abwesenheit den Stellvertreter des Chefs der Marinesektion vertreten kann; in diesem Falle abliegt ihm dann die gesamte Amtsleitung im Sinne der erteilten Weisungen, sofeme nicht Ausnahmen ange­ordnet werden. Zur Bearbeitung operativer Angelegenheiten und sonstiger Geschäfte steht dem Marinekommandanten die Marinekommandokanzlei zur Verfügung, deren Vorstand gleichzeitig als Marinekommando-Adjutant fungiert und als Stabschef den Marinekommandanten begleitet, wenn dieser den Oberbefehl über die Flotte oder Teile derselben übernimmt. Die Obliegenheiten dieser Marine­kommandokanzlei sind: Ausarbeitung der Elaborate für die einzelnen Kriegsfälle samt Ausgabe der entsprechenden Weisungen, Ausarbeitung der kriegsmäßigen Übungen, Überprüfung der von den Seeminenkommandos vorgelegten Entwürfe zu Übungen, die Bearbeitung kombinierter Übungen von Kriegsmarine und Heer, Festungsübungen, Kriegsspielen und Sprengübungen, ferner die Veröffentlichung über solcheÜ bungen, die Bearbeitung strategischer und taktischer Fragen, Aus­arbeitung von Elaboraten und Veröffentlichungen sowie Vorträgen zur Ausbildung des Seeoffizierskorps in diesen Belangen, schließlich die Ausarbeitung allgemeiner Direktiven für den Ausbau der Flotte und der Küstenverteidigung, während die entsprechenden Vorträge dann durch die Operationskanzlei verfaßt werden. Weiter stellt die Marinekommandokanzlei die Direktiven für die Marinesektion zusammen, nach welchen Neuorganisationen und Neuerungen zu bearbeiten sind, und betreut das Signalwesen. Die Bestimmungen über die Obliegenheiten der Operationskanzlei wurden geändert. Sie bearbeitet nunmehr: Verfügungen bezüglich des operativen Dienstes der Kriegsmarine, besonders die Kriegs-Ordre de bataille, ferner Indienstellungs­programme, Instruktionen von Kommandanten der Verbände, der ins Ausland entsendeten und der dort stationierten Schiffe, dann alle operativen Angelegen­heiten der Donauflottille, die Detailausarbeitung aller vom Marinekommando er­lassenen operativen Direktiven, Normen betreffend die Mobilisierung, Kriegsbe­reitschaft und Schlagfertigkeit, die entsprechenden budgetären Vorsorgen, Mobili­sierungsinstruktionen, Verfügungen über die Evidenz der eigenen und fremden Flotten sowie Ausarbeitung und Kurrentführung der Küstenbeschreibung, die Evidenthaltung der Landesbeschreibungs-Elaborate, das Nachrichtenwesen, die maritime Küsten Verteidigung, schließlich die Marinegeschichtsschreibung und Statistik sowie die Verfassung des Jahresberichtes. Mit der Einrichtung der Marinekommandokanzlei verfolgte Haus konse­quent die Entwicklungslinie weiter, die von dem Marinekommandoadjutanten W agner, Die obersten Behörden. 7

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