W. Wagner: Ergänzungsband 6. Die obersten Behörden der k.u.k. Kriegsmarine 1856-1918 (1961)

9. Erzherzog Franz Ferdinand und die Organisation der Marine. Das Problem Führung-Verwaltung

92 Mit allerhöchster Entschließung vom 7. Juli 1912 wurde der bisherige Präses des Marinetechnischen Komitées Vizeadmiral Haus zum Flotten­inspektor ernannt7). Schwierigkeiten ergaben sich noch bei der Festlegung des ihm zustehenden Salutes, wobei die Militärkanzlei des Thronfolgers neuerlich den Versuch machte, seine Stellung zu heben. Ohne Rücksicht auf ihre Ab­lehnung ließ Montecuccoli den beabsichtigten Nachtrag unverändert an die Militärkanzlei des Kaisers weiterleiten 8). Er betonte ausdrücklich, daß kein neues Amt geschaffen sondern nur dem Flotteninspektor persönlich gewisse Agenden übertragen werden sollten, wozu er einige Stabspersonen zur Ver­fügung erhalte. Im Falle seiner Abwesenheit habe keine Vertretung stattzu­finden, auch sei die Bezeichnung „Flotteninspektorat“ ausdrücklich abzu­lehnen 9). Der Flotteninspektor erhielt nun den Auftrag, bis 1. Juni 1913 auf Grund seiner Erfahrungen ein definitives Statut auszuarbeiten; weiterhin seien jedoch nur wesentliche Bestimmungen darin aufzunehmen und seine Stellung müsse eine rein persönliche bleiben, ohne daß ein neues Amt geschaffen werde10). Im Zusammenhang mit den Balkanwirren nahm man im Dezember 1912 Vizeadmiral Haus als Flottenkommandanten in Aussicht und forderte ihn auf, im Sinne des provisorischen Statuts geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Schlagfertigkeit der Flotte auf entsprechende Höhe zu bringen u). Montecuccoli war es also gelungen, die Pläne des Thronfolgers so zu ver­wässern, daß praktisch die Organisation der obersten Marineleitung unange- astet und ihre Einheitlichkeit gesichert blieb. Sein Nachfolger Kontreadmiralt Haus vertrat mit Energie und Entschlossenheit den selben Standpunkt. Im Sinne der Bemerkungen Franz Ferdinands, daß das Statut des Flotten­inspektors nur ein Provisorium sei, beschäftigte sich seine Militärkanzlei intensiv mit dem Ausbau dieser Stellung. Hierüber sind zwei Memoranden ohne Datum und ohne Paraphe erhalten 12). Darin wird verlangt, daß der Flotteninspektor der für den Krieg ausersehene Führer der Flotte sei. Er solle auch unangesagte kleinere Übungen veranstalten und wegen der ver­schiedenen möglichen Kriegsfälle mit dem Chef des Generalstabes Kontakt aufnehmen. Überhaupt müsse der militärisch-maritime Schwerpunkt zur Flotte verlegt, der Titel Flotteninspektor in Marinekommandant geändert werden und dem Chef der Marinesektion habe nur die administrative Leitung zu verbleiben. Beide sollten dem Kaiser direkt verantwortlich sein, u. zw. der Marinekommandant für die Schlagfertigkeit der ausgerüsteten Flotte in ihrer kriegsmäßigen Ausbildung, der Chef der Marinesektion für die Beschaffung einer kriegstüchtigen Flotte und die Erhaltung der nicht ausgerüsteten Schiffe in kriegsbrauchbarem Zustand. Weiter habe er das Budget vor den Delegati­onen zu vertreten. Unter dem Oberbefehl des Marinekommandanten müßten alle ausgerüsteten Kampfeinheiten der Flotte mit Ausnahme der außerhalb des Mittelmeeres befindlichen Stationsschiffe, ferner die Signalstationen und das Marineevidenzbüro stehen, unter demjenigen des Chefs der Marinesektion alle nicht ausgerüsteten Schiffe, ferner die Anstalten, Etablissements und

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