Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Die österreichischen Archive und die Geschichtswissenschaft
82 Walter Goldinger Tiroler Bistümer entwickelte. Konkreter gestalteten sich die Arbeiten, die seit 1810 in Linz einsetzten und von Anfang an auch eine Verbesserung der Zustände in den Pfarrarchiven im Auge hatten. Der Professor für Kirchengesohichte an der Wiener Universität Darnaut ist dann zum eigentlichen Bearbeiter der Kirchlichen Topographie geworden, er sammelte einen Stab von Helfern um sich und hat selbst in mehreren Archiven, kirchlichen und weltlichen, Urkunden und Akten benützt29). Hingegen hat man dem bayerischen Archivar Ritter von Lang im Jahre 1821 die Einsichtnahme in einige von ihm bezeichnete, aus dem Grazer Schatzgewölbe ins Hofkammerarchiv übertragene Bücher abgeschlagen. Man begnügte sich nicht mit der noch lange aufrechterhaltenen Forderung, daß der Benützer genau zu bezeichnen habe, was ihm vorgelegt werden sollte. Er mußte daher aus der Literatur oder auf anderem Wege bereits Kenntnisse haben, so daß ihm Neuentdeckungen verwehrt waren. Der damalige Direktor des Hofkammerarchivs Megerle von Mühlfeld schützte Personalmangel vor. Man müßte ständig einen Beamten an die Seite des Forschers stellen und selbst dann könnte er sich noch Chiffern bedienen 30)! Bei all dem darf man nicht vergessen, daß es sich beim Hofkammerarchiv um ein reines Behördenarchiv handelte, das bloß eine Unterabteilung der Registratur bildete. Es mußten daher für die Benützung jene Gesichtspunkte im Vordergrund stehen, die jeweils für die Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren galten. Nach der Hofkammerinstruktion vom 2. Jänner 1681 durften Abschriften ohne Bewilligung des Hofkammerpräsidenten an Parteien nicht hinausgegeben werden 31). Auch das Hofkanzleidekret vom 31. Dezember 1810 verbot die Mitteilung von Akten an die Parteien32). Es ist erst durch Artikel III des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen von 1925 aufgehoben worden. In der Regel blieb so die Zulassung zu wissenschaftlicher Forschung an die Bewilligung bürokratischer Instanzen gebunden. Dem Wiener Universitätsprofessor Heinrich Josef Watteroth wurde 1791 der Zutritt zu den Archiven der Hof- und Länderstellen gestattet. Doch konnte er nicht viel erreichen, da seine Bestrebungen von Sonnenfels aus persönlichen Gründen hintertrieben wurden33). Der Landeshauptmann von Oberösterreich Christoph Wilhelm von 2») S an tif aller, Forschungen und Vorarbeiten zur „Austria sacra* 1 (1951), 51 f., 73 f. 30) Hofkammerarchiv, Camerale 2: 171 ex Mai 1821. Über Lang, vgl. Gerhard Zimmermann, Karl Heinrich Ritter von Lang und seine durch den Fürsten Hardenberg angeregte Denkschrift zur Archivreform. Mitt. d. Österr. Staatsarchivs 4 (1951), 215—234. 31) Hofkammerarchiv, Archivverhandlungen: 40/1681. 3'2) Politische Gesetzessammlung 35, nr. 50. 33) Handbillett Kaiser Leopolds II. vom 5. Dezember 1791 (Alig. Verwaltungsarchiv: Studienhofkommission, 4 Jus, Politische Wissenschaften und Statistik). Über Watteroth, vgl. Alig. deutsche Biographie 41, 254; Sammlung von