Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Zur Geschichte des Archivalienschutzes
70 Walter Goldinger der zuständigen Archive vor sich81). Das hatte nachteilige Folgen. Es fehlten auch entsprechende Vorschriften, die in der gemeinsamen Kanzleiordnung für die Bundesministerien von 1924 immerhin enthalten sind. Auch die Buchhaltungsvorschrift von 1932 nimmt darauf Bedacht82). Der Umstand, daß auch im Hinblick auf die mit den Nachfolgestaaten abgeschlossenen Archivabkommen große Sorgfalt nötig war, bot den Facharchivaren Gelegenheit, sich einzuschalten und die hergebrachten Gewohnheiten günstig zu beeinflussen. Störend machten sich die Bestrebungen des Ersparniskommissärs Dr. Hornik geltend, dessen Ziel die Freimachung von Räumen war und der sich über alle Skartierungsvorschriften hinwegsetzen wollte. Konnten auch die Archivare nicht überall rechtzeitig zur Stelle sein, so gelang es doch, das Schlimmste zu verhüten. Solange es kein Denkmalschutzgesetz gab, konnte man auf die Gemeindearchive nur über die autonome Landesverwaltung, der das Aufsichtsrecht über die Gemeindearchive zustand, Einfluß nehmen. Die Landesarchive leiteten erfolgreiche Maßnahmen ein, Oberösterreich begann damit83), Steiermark84) und Tirol85) folgten. Inventarisierungen, häufig auch Hinterlegungen in den Landesarchiven boten geeignete Handhaben. Wenig geschah in Niederösterreich. Wohl erging dort bereits im Jahre 1886 ein Aufruf zur Hinterlegung der Gemeindearchive im Landesarchiv und 1899 wurde den Gemeindevorständen der Schutz der historischen Denkmäler neuerdings eingeschärft86). Trotzdem sind viele bedauerliche Verluste zu beklagen. Auch anderwärts läßt sich die Geschichte einer Gemeinde nach 1850 oftmals nicht verfolgen. Es fehlt an den aktenmäßigen 81) Bittner, Gesamtinventar 1, 51*. 82) Bundesgesetzblatt Nr. 413/1931. 83) Z i b e r m a y r, a. a. O., 308 ff.; S t r a ß m a y r, Die oberösterreichischen Stadtarchive und ihre Schicksale. Arch. Zeitschr. 50/51 (1955), 123—140; ders., Das Archiv der Stadt Enns. Mitt. d. Österr. Staatsarchivs 7 (1954), 438—456; ders., Die Stadt Grein und ihr Archiv (1931); G. Grüll, Das Stadtarchiv Freistadt und seine Geschichte. Mitt. d. Oberösterr. Landesarchivs 3 (1954), 39—73; F. Hüter, Das Archiv der Stadt Steyr. Veröffentl. d. Kulturamtes d. Stadt Steyr, Juli 1949, 54—56. 84) A. Mell, Archive und Archivschutz in Steiermark. Beitr. z. Erforschung steirischer Geschichtsquellen 35 (1911), 207 ff.; Verzeichnis der im Landesarchiv verwahrten Familien-, Herrschafts- und Gemeindearchive. Mitt. d. steierm. Landesarchivs 1 (1951), 12 ff.; W. Sittig, Das Gemeindearchiv und seine Pflege. Ebd., 2 (1952), 13 ff. 85) Stolz, a. a. O., 152 ff.; die Inventare zahlreicher im Tiroler Landesarchiv hinterlegter Gemeindearchive wurden von K. Böhm in den Mitt. d. Tiroler Landesarchivs 6—10 (1913—1915) veröffentlicht. 8e) Niederösterr. Landesarchiv: Akten d. Landesausschusses 1157/1886. Eine ähnliche Aufforderung ließ Gustav Winter, der nachmalige Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, auf der Retzer Sommerversammlung d. Vereins f. Landesk. v. Niederösterreich im Jahre 1883 ergehen: Über Gemeindearchive und ihre Bedeutung f. d. Geschichtsforschung. Blätter d. Vereins f. Landesk. v. Niederösterr. N. F. 17 (1883), XXI ff.