Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)
Von 1918-1945
Von 1918—1945 53 für seine Gestalt und seinen Gehalt von großer Bedeutung wurden: Die Ausbildung der Archivare und die Vorkehrungen zum Schutz der Schriftdenkmale. Es setzte sich die Regel durch, daß für die Anstellung im höheren Archivdienst nur Absolventen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung in Frage kommen. Die früher bestandene Möglichkeit der Ablegung einer Archivergänzungsprüfung für andere Bewerber, die nur über das philosophische oder juridische Doktorat verfügten, fiel weg. 1920 machten die Dienstordnungen für das Haus-, Hof- und Staatsarchiv und das Hofkammerarchiv den Anfang, diese Anstalten ergänzten sich von da ab nur mehr aus Zöglingen des Instituts. Für alle anderen staatlichen Archive wurde die Ablegung der Staatsprüfung am Institut durch eine Verordnung der Bundesregierung vom 18. März 1927 zwingend vorgeschrieben. Auch die Dienstordnungen der Landesarchive enthalten, mit Ausnahme Vorarlbergs, solche Bestimmungen38). Der zweite Umstand, der dem inneren Ausbau des österreichischen Archivwesens durchaus förderlich war, bestand in der Schaffung einer mit Entscheidungsgewalt ausgestatteten Stelle zur Handhabung des Schutzes der Schriftdenkmäler, des jüngeren Archivamtes, im Jahre 1930 39). Durch seine Personalunion mit der Leitung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, die damals in Händen von Ludwig Bittner40) und Lothar Groß41) lag, ergab sich auch organisatorisch ein wesentlicher Auftrieb. Denn nunmehr waren die Fachfragen in die rechten Hände gekommen, wie sich das schon bei den von Archivaren geführten Verhandlungen über die Aktenliquidierung an die Nachfolgestaaten allmählich angebahnt hatte. So entstand neben dem Archivamt, das rein behördliche Aufgaben hatte, das von denselben bedeutenden Persönlichkeiten, denen sich die Leiter der anderen Wiener Zentralarchive freiwillig unterordneten, geführte Archivreferat des Bundeskanzleramtes zur Behandlung gemeinsamer wissenschaftlicher und fachlicher Aufgaben42). Dieses stellt die Keimzelle für die spätere Direktion des Reichsarchivs Wien und die heutige Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs dar43). 38) P. Gasser, Die Ausbildung der Archivare in Österreich. Archivum 4 (1954); 7—34. 3B) Bittner, Gesamtinventar 1, 123*; ders., Zur Neuorganisation des österreichischen Archivwesens. Archivstudien. Festschr. f. Woldemar Lippert (1931), 36 ff. 4C) Nachrufe von L. Santifallerim Almanach d. Akademie d. Wissenschaften in Wien 95, 183—192; H. v. Srbik, Historische Zeitschrift 169 (1949), 450—451; J. K. Mayr, Der Archivar 4 (1951), 181—187. 41) Nachrufe von Bittner im Almanach d. Akademie d. Wissensch. 95, 160—163; Srbik, Hist. Zeitschr. 169, 451; J. K. Mayr, Der Archivar 4, 187 bis 191. 42) Bittner, Gesamtinventar 1, 123*. 48) J. Seidl, Das Österreichische Staatsarchiv. Mitt. d. Österr. Staatsarchivs 1 (1948), 3 ff.; Inventar d. Kriegsarchivs Wien, 12 f.; K. Feiler, Das Archiv für Verkehrswesen in Wien als Forschungsinstitut für mitteleuro