Walter Goldinger: Ergänzungsband 5. Geschichte des Österreichischen Archivwesens (1957)

Die österreichischen Archive und die Geschichtswissenschaft

96 Walter Goldinger Auch die Gründung der Akademie der Wissenschaften muß an dieser Stelle genannt werden, vor allem wegen der Bemühungen, die sie sogleich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit einleitete, für die wissenschaftliche Er­schließung der Archive vorzusorgen. Am 10. März 1848, also am Vorabend der Revolution, erging ein Hofkanzleipräsidialdekret an sämtliche Landes­präsidien mit der Aufforderung, den Mitgliedern der historischen Komis- sion der Akademie den Zugang und die Einsicht in die Archive und die Registraturen der landesfürstlichen Städte und Gemeinden zu gestatten l08), da in diesen oft sehr wichtige Urkunden aufbewahrt würden, welche für die vaterländische Geschichte noch gar nicht oder doch nicht gehörig benützt worden sind. Zugleich hätten die Landesstellen den Anlaß zu benützen, „um eine sorgfältige Erhaltung der hie und da vorfindigen Urkundensamm­lungen allgemein anzuempfehlen und die Besitzer derselben zur Anzeige noch minder bekannten Urkunden aufzufordern“ 103 104) • Die Märzereignisse und die dadurch herbeigeführte Änderung der Verhältnisse ließ den Plan hervortreten, die wissenschaftlichen Sammlungen einschließlich Hofbibliothek und Staatsarchiv der Akademie zu unterstellen. Darüber wurde auch im Ministerrat verhandelt105), zu einer Realisierung des Projektes, die sich wohl nicht bewährt hätte, ist es aber nicht ge­kommen. Während die Schrift „Über Nationalgeschichte und den gegenwärtigen Stand ihrer Pflege in Österreich“ von Alexander Helfert das ideelle Pro­gramm entwickelte, das zur Gründung des Instituts für österreichische Geschichtsforschung führte und damit dem Gedanken eines großösterreichi­schen Einheitsstaates diente 106 107 *), suchte man in den Ländern die dort wirk­samen Kräfte und Traditionen gegenüber diesen Bestrebungen heraus­zustellen. Eine Stimme aus Mähren ist dafür sehr lehrreich. Eine wichtige Voraussetzung sei die Pflege des Archivwesens. Wenigstens die öffent­lichen Archive sollten nach einheitlichen Grundsätzen organisiert sein. Auch vom historischen Seminar — gemeint ist das Institut — dürfe man sich dies als Folge seines Wirkens erwarten, weil die künftigen Archivare aus der Reihe der in dieser Anstalt in einem Geist gebildeten Zöglinge ent­nommen werden dürften ,07). 103) Abschrift in den Alten Miszellanea d. Justizministeriums (Alig. Ver­waltungsarchiv). Über das magere Ergebnis dieser Rundfrage berichtete Chmel in der Akademiesitzung vom 18. November 1848. Sitzungsberichte, phil.-hist. Kl. 1, 297—302. 104) Am 28. Februar 1848 hat die Hofkammer die Benützung ihres Archivs durch die Akademie bewilligt. (Hofkammerarchiv, Archivverhandlung 423/1848.) 105) Siehe oben, 26. 106) Otto Brunner, Das österreichische Institut für Geschichtsforschung und seine Stellung in der deutschen Geschichtswissenschaft. Mitt. d. Inst. 52 (1938), 389; Lhotsky, a. a. O., 19 ff. 107) P. R. v. Chlumetzky u. Dr. Josef C h y t i 1, Bericht über das mährisch-ständische Landesarchiv für 1857 (Brünn 1858), 102 ff.

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