Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 53. Josef Karl Homma (Eisenstadt): Die Wüstungen des nördlichen Burgenlandes

Die Wüstungen des nördlichen Burgenlandes. 63 ständig eingeäschert oder von den Siedlern dauernd verlassen worden. Neudorf wurde nach einer Anmerkung im 1546er Urbar an Herrn Jakob von Stamps mit allem Zugehör abgetreten*). Die restlichen Ortschaften der Herrschaft im Gebiete des heutigen Burgenlandes dürften von den Kriegsereignissen nicht sehr betroffen worden sein, da in Nickelsdorf nur 3 neuen Siedlern die Abgabenfreiheit von 1547 bis 1552, in Andau ebenfalls dreien bis 1549, 1550, bzw. 1556 und in Jois einem Siedler bis 1549 zugesprochen wurde 1 2). Keine neuen Ansiedler finden sich für Neusiedl am See mit 2 öden Benefizien, für Zurn- dorf mit einem öden Edlhof und Halbturn (von dem keine Ansässigkeiten angegeben sind). Wohl aber ist die geringe Zahl der Ansässigkeiten in den Orten östlich des Sees auffallend, so in Zurndorf 20 (1546), Andau 21 (1546), während Neusiedl am See 1546 82, 1555 eben­falls 82, Jois 1546 64 Ansässigkeiten aufweist.3) Wie erwähnt, sind im Bereiche des heutigen burgenländischen Gebietes im Urbar von 1566 Halbturn und Lehndorf als weitere Wüstungen aufgezählt. Im Urbar von 1546 ist „Halbennthurn“ wohl angeführt, aber ohne namentliche Angabe der Ansässigkeiten. Wohl ein Zeichen dafür, daß noch keine geordneten Verhältnisse in dieser Siedlung bestanden, sei es, daß die Bewohner geflohen oder verschleppt, oder daß die Behausungen stark mit­genommen waren. Auch das Urbar von 1555 nennt nur die „Velder“ von Halbturn. Jeden­falls war es bis 1566 nicht geglückt, die Siedlung durch Neubestiftung zu erhalten. Anders liegt der Fall Lehndorf. Diese Siedlung gehörte zur Stiftsherrschaft Mönchhof und war im Türkenzug 1529 Wüstung geworden. Die Herrschaft Ungarisch Altenburg hat sich erst zwischen 1555 und 1566 dieses verödeten benachbarten Besitzes bemächtigt 4). Als dauernd abgekommene Orte der Herrschaft Ungarisch Altenburg sind im Gebiet des heutigen Burgenlandes daher zu nennen: Zitmannsdorf und Haberndorf. Urkundliche Erwähnungen beider Orte sind nicht bekannt. Zitmannsdorf (Zitzmannsdorf, Ziterendorf): Die Dorfsiedlungsreste wurden von Mühl­hofer durch Grabungen und Bodenuntersuchungen festgelegt 5). Der Hotter der im Türken­jahr 1529 zerstörten Siedlung ist identisch mit der Zitzmannsdorfer Heide, den sogenannten Neusiedler Wiesen, zwischen Weiden am See und Podersdorf. Sie ist zum Großteil im Besitz von Neusiedl am See, teilweise in dem von Weiden. Der Ort selbst wurde von Mühlhofer an der rechten Seite der nach Podersdorf führenden Straße jenseits der Bahnlinie Neusiedl— St. Andrä beim Kapellenhügel (St. Florian) festgestellt. 1) ,,Neudorff hat unser gnädigste Frau Herrn Jacoben von Stamps mit allen seiner Zuegehörung gegeben.“ Die Familie von Stamp besaß in der Gemeinde Geuß (Jois) zwei Freihöfe mit je einem ganzen Lehen. Herrschaftsurbar von 1546 und 1555. 2) Vgl. Grundbuch der Herrschaft von 1546. 3) Demgegenüber sind die herrschaftlichen Ortschaften ostwärts der heutigen Burgenlandgrenze bedeutend gelichtet. Wenngleich 1546 nur vier Siedlungen als ganz verödet angegeben werden, so sind ab 1530 doch zahlreiche neue Siedler mit Abgabenfreiheit bedacht worden; so in Ragendorf 11, Zaning 9, Pallersdorf 13, Wieslburg 13, Gahling 7, Inner Gamern 12, St. Nikolaus 14, Metschern 7 usw. Noch 1546 sind Zaning von 59 Ansässigkeiten 29 öde und 7 nicht besetzt, in Pallersdorf von 28 Ansässigkeiten 4 nicht besetzt, in Wieslburg mit 38 Ansässigkeiten etliche öde Häuser, in Gahling von 27 Ansässigkeiten 9 öde und 2 nicht besetzte Häuser, in Inner Gamern von 18 Ansässigkeiten 11 nicht besetzt und in St. Nikolaus von 20 Ansässigkeiten 4 nicht besetzt. Vgl. Herrschaftsurbar von 1546. 4) Die Zunahme der Anzahl der Wüstungen in der Zeit 1555 bis 1566 läßt sich auch im ungarischen Anteil der Herrschaft Ungarisch Altenburg beobachten. 1555 sind von 23 Siedlungen 4 öde. 1566 nennt das Urbar auf dem heute ungarischen Gebiet allein 11 Wüstungen. Diese betreffen auch Siedlungen, die im Urbar von 1555 noch nicht als Bestandteil der Herrschaft genannt sind, so: Püllern, Warmöß, Pottensee, Puotzndorff, Rottenthurm, Cellersdorf und Schoßenkirchen. Vgl. Lendl, ebenda, S. 804. Die 4 letzt­genannten Orte lagen in den Leithaauen. Es steht nicht fest, ob und welche sich im burgenländischen Leithaabschnitt befanden. 5) Mühlhofer F., Die Frage der ,,untergegangenen‘‘ Ortschaften im burgenländischen Gebiet östlich des Neusiedler Sees (Heideland, Seewinkel) Wien, 1927.

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