Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VIII. Kunstgeschichte - 78. † Hermann Egger (Graz): Das päpstliche Kanzleigebäude im 15. Jahrhundert

Das päpstliche Kanzleigebäude im 15. Jahrhundert. 499 wurden x). Diese waren schon zwei Jahre früher am 13. Juni 1493 anläßlich der Ver­mählung von Lucrezia Borgia mit Giovanni Sforza zur Verwendung gelangt, wie dies die ausführliche Beschreibung der Festlichkeiten bei Johannes Burckard bezeugt * 2). Bei allen Empfängen und sonstigen feierlichen Anlässen muß die Enge der am westlichen Ende des Kanzleigebäudes gelegenen, zweiarmigen Hauptstiege („scala ad curiam“) stets als ein Übelstand empfunden worden sein. Wie aus dis. arch. n. 715 (siehe Abb. 2) zu entnehmen ist, war ein Treppenarm derselben nur 7 palm. = 1-55 m breit, ein auffallend geringes Ausmaß im Vergleich mit der fast doppelten Breite der benachbarten, vom oberen Palast zur Vorhalle von St. Peter hinabführenden Treppe („comunis via ad Basilicam S. Petri“). Paris de Grassis, mit den Vorbereitungen zum Konklaveapparat von 1513 betraut, hob zwar gerade diese Enge als einen besonderen Vorteil bei der Anordnung der ersten und zweiten „custodia“ hervor 3). Zu welchem Zeitpunkt der Durchzug der Via Cornelia aufgegeben und damit die Anlage eines ersten Hofes vorbereitet worden war, ließ sich bisher nicht ermitteln 4). An dessen Nordseite ergab der schräge Verlauf der steil abfallenden Terrainstufe auch nach Herstellung ihrer durchlaufenden Böschungsmauer keine geradlinige Begrenzung. Es ist nicht ausgeschlossen, daß bereits unter Pius II. ein umfassendes Programm für die Aus­gestaltung dieses unregelmäßigen Eingangshofes, der späteren Curia Palatii, entwickelt wurde, doch liegen dafür keine Belege vor 5). Noch dazu fehlen bedauerlicherweise gerade für die ersten 5 Pontifikatsjahre Pauls II. viele Introitus- et exitus-Bände, ebenso die ergänzenden libri mandatorum. Die ersten wesentlichen Zahlungen beziehen sich auf die Loggia della Benedizione, auf den „anditus“ zu derselben und die Loggia Paolina, durch die sich bei festlichen Anlässen der päpstliche Zug bewegte, wenn er vom „deambulatorium“ kommend, das in gleicher Höhe gelegene „pulpitum benedictionis“ aufsuchte. Ohne auf die Frage nach dem künstlerischen Urheber dieses großzügigen Arkaden­projektes einzugehen, sei nur jenes Problem hervorgehoben, das mit der Baugeschichte des Kanzleigebäudes zusammenhängt: War dessen nördliche Arkadenfront von Anbeginn an dreigeschossig geplant oder gehörte ihre dritte Arkadenreihe erst jener späteren Bau­periode unter Sixtus IV. und Innozenz VIII. an, in der das Hauptgebäude ein drittes Geschoß erhielt ? Es liegt die Annahme sehr nahe, daß sich ursprünglich nur eine zwei­geschossige Arkadenanlage — unwillkürlich erinnert man sich an die fast zur gleichen Zeit entstandene im Hof des Castello di Bracciano — gleichmäßig über 3 Seiten des Atrium Helvetiorum, über dessen langgestreckte Südseite sowie über die beiden kurzen, östlich und westlich anstoßenden Flügel erstreckte 6 * 8). *) BLN. I, p. 565: „Eodem die [XVI m. januarii 1495] rex Francié . . . ascendit ad palatium papé ad cameras novas pro eo paratas . . . fuit ab omnibus cardinalibus associatus, iter faciens per cameram paramenti et omnes aulas ac deambulatorium r. d. cardinalis Sancte Anastasie et aulam et cameras novas ad quas ipse inhabitaturus. Perventus ad quartam cameram predictam rex egit gratias cardinalibus, qui ab eo recesserunt ...“ 2) BLN. I, p. 443: „Parata fuit aula magna nova ac omnes camere illam sequentes, prima camera dumtaxat dempta, pannis et auleis et de veluto ornatissime.“ 3) Cod. Vat. lat. 5635 E, fol. 2 (nach einer für Kardinal F. Ehrle besorgten Abschrift): „Circa diem secundam aut tertiam exequiarum incepi designare conclave et custodias et aditus; primo autem cognovi totius esse, quod aditus ad conclave haberetur per scalas strictiores, quibus a camera plumbi ascenditur ad aulas papales, quam si per latiores scalas quibus itur ad paradisum et inde ad sanctum Petrum, namque illae sunt strictiores eo secretiores pro omni casu, quam istae, quae sunt latiores.“ 4) Doch sei auf die beiden Angaben für seine Pflasterung vom 16. November 1457 und vom 20. April 1458 hingewiesen, namentlich auf den Wortlaut: „pro pavimento Curiae novae palatii apostoliéi.“ 6) Die von Müntz E. (ACP. I, 270 ff.) veröffentlichten Zahlungsanweisungen „pro fabrica novi introitus palatii apostoliéi“ beziehen sich nicht, wie bisher angenommen, auf das Haupttor des Vorbaues Pauls II., sondern auf jenen Torbogen, der zur Curia secunda (Cortile di Maresciallo) führte. 8) Ob sich die Zahlungen an Meo dei Caprina vom 8. Februar und 19. März 1471 für eine Loggia „in su la piaza del pozo“ auf jene, die Curia secunda südlich abschließende Arkadenreihe beziehen oder bereits auf den unteren Westflügel, ist schwer zu entscheiden, da in beiden Höfen eine Zisterne war.

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