Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
VIII. Kunstgeschichte - 78. † Hermann Egger (Graz): Das päpstliche Kanzleigebäude im 15. Jahrhundert
490 Egger, Über alle diese Ungenauigkeiten hilft uns ein anderes Blatt in den Uffizien (dis. arch, n. 787, siehe Abb. 3) hinweg, das — wenn nicht von Antonio da Sangallo d. J. selbst gezeichnet — von einem Werkstattgehilfen für ihn ausgeführt worden ist. Bereits 1911 war es von Architekt Theobald Hofmann im IV. Bande seines Raffael-Werkes veröffentlicht worden. Ohne seine ursprüngliche Bestimmung zu erkennen, erklärte Hofmann es zunächst als „eine Vorarbeit zur Umgestaltung eines Saales“ J). Eine weitere Bemerkung läßt jedoch keinen Zweifel darüber, daß er diesen apsidengeschmückten Raum an einer ganz anderen Stelle des vatikanischen Palastes suchte, nämlich im Ostflügel des Cortile di Belvedere * * 2). Diese gänzlich verfehlte Deutung ist merkwürdigerweise seither nie bestritten worden. Hofmann erkannte gar nicht die an die eine Schmalseite angrenzende ebenerdige Halle der Benediktionsloggia. Zum Beweise sei eine bisher nicht veröffentlichte Grundrißskizze dieser Loggia in den Uffizien (dis. arch. n. 3988) herangezogen, in der die gleichen Maße für ihre Pfeiler und Pilaster wie in n. 787 verzeichnet sind. Diese genauen Maßangaben ermöglichen uns, die Länge und Breite des unmittelbar anstoßenden, auffallend langen und beiderseits mit je 6 Apsiden ausgestatteten Raumes zu berechnen. Auf ihn bezieht sich die folgende auf die Werkstatt Sangallos verweisende Beischrift auf einem am unteren Blattrande nachträglich aufgeklebten Streifen, der von Hofmann überhaupt nicht berücksichtigt wurde: ,,p[er] la fortifica [tiojne della Udieza della ruota T palazo del papa“. Sie besagt, daß wir es mit 2 Grundrissen des langen Saales der Rota zu tun haben. Der linke entspricht dem zur Zeit Pauls III. bestehenden Zustande mit 4 Mittelstützen, die vermutlich eine Holzdecke trugen. Der rechte gibt Aufschluß über einen von Antonio da Sangallo d. J. geplanten Umbau, demzufolge die beiden Längsmauern fast eine Verdoppelung ihrer Mauerstärke erfahren sollten. Der stetig ansteigenden Belastung durch die darüber gelegenen Archivbestände war die ma. Decke offenbar nicht mehr gewachsen. Daher sollte eine einzige Längstonne mit beiderseits je 6 Stichkappen den Saal der Rota überdecken. Wenn seine Breite vordem 49 p. betrug, wurde sie durch die verstärkten Pfeiler auf 35 p. verringert, während die Gesamtlänge von 187*50 p. verblieb. Umgerechnet entsprach einst eine lichte Breite von 10*78 m einer vierfachen Saallänge von 41*25 m. Wenn wir die Breite der seitlichen Arkadenhalle mit 22 + 5 p. annehmen, so ergibt sich eine Trakttiefe von rund 21 m. Das überaus langgestreckte Kanzleigebäude besaß demnach bei einer Länge von fast 73 m nur eine Breite von 21m. Als besonders aufschlußreiche Quelle erwies sich ferner der folgende Konklaveplan zur Wahl Julius III. (29. November 1549 bis 8. Februar 1550) in seiner fünften, erst am 3. Februar ,,apud Valerium et Ludovicum fratres Brixienses“ gedruckten Ausgabe3). *) Hofmann Th., Raffael in seiner Bedeutung als Architekt, IV, Tafel XIV, n. 2 (Text S. 27). 2) ,,Auf anderen Zeichnungen, die lediglich um die Mauerstützungen vorzuführen gemacht sind, können wir auch die inneren Verstärkungen der Arkadenflucht des Ostflügels verfolgen.“ (ibid., S. 51). 3) Vgl. Ehrle F. S. J. und Egger H., Die Konklavepläne. Beiträge zu ihrer Entwicklungsgeschichte (1933), Tafel II (S. 30 und 35).