Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 73. Theophila Wassilko (Wien): Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich während der Besetzung Wiens im Jahre 1805

418 Wassilko, höchstwahrscheinlich gerade den Anlaß zu äußerst vielen Klagen gegeben haben würde, welche im Gegenteil alle von selbst unterblieben x). In der Frage der Befreiung von Einquartierungen — es liefen beim Landeshofkom­missariat fast täglich solche Gesuche ein — war die Kommission der Ansicht, daß, unvorgreif- lich der Entscheidung Wrbnas, nur die Reichskanzlei und die Nuntiatur diese Begünstigung genießen sollten, weil diese Eigentum des Römischen Reiches, letztere des päpstlichen Hofes sei 1 2). Die Wohnungen der bei den Ständen, dem Magistrate und dem Landeshofkommissariate verwendeten Beamten sollten von aller Naturalbequartierung befreit sein. Hinsichtlich der ihnen als Zinsparteien obliegenden Beitragspflicht billigte man ihnen keine Ausnahme zu 3). Den schwierigsten und unerquicklichsten Gegenstand der Tätigkeit Wrbnas als landes­fürstlicher Kommissär bildete jedoch die Aufbringung der Kontribution. Auf Nieder­österreich allein entfielen 32 Millionen Francs. Diese Summe ging weit über die Leistungs­fähigkeit selbst im Frieden hinaus. Dies dem Generalintendanten Daru darzutun, war das unermüdliche Bemühen Wrbnas wie auch der Stände. In mündlichen und schriftlichen Vorstellungen wurde nichts unversucht gelassen, um eine Herabsetzung dieser Summe zu erreichen. Am 18. frimaire 4 5) verständigt der französische Generalintendant den Grafen Wrbna, daß über Auftrag Napoleons binnen 3 Tagen 12 Millionen in Billets de banque an die französische Armeekasse eingezahlt werden müßten. Daraufhin erneute Vorstellungen Wrbnas, Bartensteins und der Stände, Vorlage von Tabellen, von Promemorias usw. Wrbna greift zum Mittel einer gezwungenen Anleihe, um das Geld auf diese Weise hereinzubringen. Er besteuert den Klerus, den Handel, alle Körperschaften, ja selbst die Zinsparteien, die einen Zins von 100 fl. zahlen, was ihm, wie wir sehen werden, den Unwillen seines kaiserlichen Herrn zuzieht. Aber auch diese Maßnahmen reichen nicht aus, um die geforderte Summe herbeizuschaffen. Daru drängt und droht. Wrbna erklärt ihm am 12. November schriftlich, was er ihm, wie er schreibt, schon mündlich mitgeteilt hat, daß „ohne Geld, ohne Kredit, ohne Verbindung mit den nichtbesetzten Provinzen der Monarchie, besonders aber mit dem Kaiser . . . die Stände nicht innerhalb 24 Stunden alle Maßnahmen treffen könnten, um die 12 Millionen aufzubringen“. Man entschließt sich endlich, eine ständische Deputation an Napoleon in Begleitung Wrbnas abzuschicken, um dem französischen Kaiser die Angelegen­heit vorzutragen 6). Diese schwierige Lage, in der Wrbna Verpflichtungen von solcher Tragweite eingehen sollte und Maßnahmen zu ergreifen hatte, die der Bevölkerung ungeheure Lasten auf­bürdeten, wurde noch dadurch verschärft, daß sich Wrbna „in vollkommener Unwissen­heit . . . von allen diplomatischen Vorgängen befand“. Erst am 15. Dezember hatte er nämlich die Erlaubnis Napoleons erhalten, einen Kurier an seinen Kaiser abzusenden 6). Am nächsten Tage, dem 16. Dezember, berichtet er dem Kaiser sofort über alle seit der Besetzung vorgefallenen Angelegenheiten, besonders aber über die Ausschreibung der Kriegs­kontribution, die dem Kaiser „um so unerwarteter“ kommt, als die Ausschreibung nach Ein­stellung der Feindseligkeiten erfolgt war. Der Kaiser bezeichnet sie bei dem desolaten Zu­stand, in dem sich das Land durch die Kriegsereignisse befindet, „schlechterdings (als) 1) LHK, Nr. 1149. 2) Schon am 8. November, bzw. am 18. November 1805 haben sich der Reichsvizekanzler Graf Colloredo-Mannsfeld und der Reichshofrat Sauer in dieser Angelegenheit an Wrbna gewendet und die reichs­verfassungsmäßigen Vorrechte, denen zufolge sowohl das Personal wie auch die Gebäude von allen mit der Besetzung verbundenen Lasten befreit sind, geltend gemacht. LHK, Nr. 74 und Nr. 859. 3) LHK, Nr. 1541, Sitzungsprotokoll der Einquartierungskommission. 4) 9. Dezember 1805. 5) KFA; Korrespondenz Wrbna-Daru in Abschrift im Konv. Wrbna; die Originalkonzepte, die sich in den Akten des LHK, franz. Korr, befunden haben mußten, sind im Jahre 1927 beim Justizpalastbrand vernichtet worden. 6) KFA; a. u. Note Wrbnas vom 16. Dezember 1805; bis zu diesem Tag hat Wrbna wohl des öftern in a. u. Noten Berichte erstattet, jedoch erst auf die Note vom 16. Dezember eine AH. Entschließung erhalten.

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