Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)

VII. Allgemeine und österreichische Geschichte. - 70. Walter Sturminger (Wien): Die Kundschafter zur Zeit der zweiten Türkenbelagerung Wiens im Jahre 1683

Die Kundschafter zur Zeit der zweiten Türkenbelagerung Wiens im Jahre 1683. 359 nackigen Widerstandes der Wiener bald darauf gekommen, daß er von Michaelowitz mystifiziert worden sei und habe den Armen seinem Grimme geopfert. Vielleicht sei Michaelowitz erst am Tage der Entsatzschlacht unter den Krummsäbeln der Türken verblutet, oder — da er ja türkische Kleider trug — auch unter den Streichen der ersten in das Lager dringenden Scharen des Entsatzheeres umgekommen, ein Schicksal, das ja auch den Residenten Kunitz bedroht hat. Soweit die Phantasie Bermanns. Daß aber Michaelowitz doch die Belagerung Wiens überlebt hat, geht einwandfrei aus einem Akten­faszikel des Hofkammerarchivs hervor 1), in welchem ein Originalgesuch des Michaelowitz aus dem Jahre 1691 mit mehreren interessanten Beilagen enthalten ist. Aus diesem Gesuche 2) geht nun hervor, daß sich Georg Thomas Michaelowitz, ein gebürtiger Raize (Serbe) von seiner Jugend an beim kaiserlichen Residenten bei der ottomanischen Pforte Johann Baptist Casanova in Adrianopel und Konstantinopel zwölf Jahre lang in Diensten befunden hat. Er wurde wegen seiner Geschicklichkeit auch im Jahre 1671 dreimal mit geheimen Expeditionen von Casanova nach Wien an den kaiserlichen Hofkriegsrat gesandt 3). Was aber Michaelowitz in seinem Gesuche nicht erwähnt, aber aus dem früher erwähnten Dekrete der niederösterreichischen Regierung an den Stadtmagistrat von Wien vom 6. Juni 1678 zu entnehmen ist4), war Michaelowitz zu dieser Zeit ebenso wie Kolschitzky in Wien als Orientwarenhändler tätig. Er war aber weniger glücklich als Kolschitzky, denn Michaelowitz ist unter den ausgewiesenen raizischen Kaufleuten namentlich angeführt. Aber bereits im nächsten Jahre (1679) war Michaelowitz, wie aus den seinem Gesuche beigeschlossenen Bescheinigungen5) hervorgeht, dem damaligen kaiserlichen Residenten bei der ottomanischen Pforte, Johann Karl Terlingo Gereno de Guzman vom kaiserlichen Hofkriegsrate zu Wien bei dessen Antrittsreise als Kurier und Dolmetscher beigegeben und befand sich 1683 wieder in Wien, aber keineswegs als Diener des Kolschitzky, sondern vermutlich wieder als Orientwarenhändler. In dem Gesuche des Michaelowitz heißt es nämlich wörtlich: „Nach demselben anno 1683 bei der so unverhofften Belägerung der Stadt Wien und dazumal da der Erbfeind würklich unter den Basteien minierte und weder der erste oder sein Diener noch sonsten niemands mehr durch das so grausambe türkische Lager mit Briefen zu gehen getrauet zum zweitenmal in allerhöchsten Lebensgefahr, zuvordist Gott zu ehren, dann Euer kaiserlichen Majestät meine alleruntertänigiste Treue dadurch zu erweisen und derentwegen mir dann auch von Euerer kaiserlichen Majestät eine kaiserliche Gnad oder jährliche Pension angeschafft worden, uzw. mit diesem Vorbehalt dass ich inskünftig auf etwas zeigen sollte davor ich nochmalen alleruntertönigisten Dank erstatten tue.“ Er unterfertigt sein Gesuch mit „Georgio Michaelowitz zeitwährend Belägerung der Stadt Wien zweimal ausgegangener Kundschafter“ 6). Daraus geht nun untrüglich hervor, daß Michaelowitz nicht der Diener Kolschitzkys war und daß er zweimal und nicht — wie in allen Werken bisher zu lesen war — dreimal ausgegangen ist. Bei seinem ersten Botengänge erhielt Michaelowitz von dem Hofkriegsrats-Vizepräsidenten Caspar Zdenko Grafen Capliers folgende Bescheinigung: „Von der Römisch-Kaiserlichen Majestät wegen wirdt hiemit jedermanniglich erindert, diesen aus erheblichen Ursachen und der Christenheit zum Besten auf türkisch verklaithen Botten passieren zu lassen undt alle ersinnliche Beförderung an die Handt zu geben“ 7). Michaelowitz war aber nicht nur ein treuer und findiger Mann, sondern auch persönlich tapfer. Denn von seinem ersten Gange zur kaiserlichen Armee kehrt er — wie alle gleich­x) Hofkammerarchiv, Hofquartierbuch Nr. 83 ex 1691. 2) Siehe Anhang III. 3) Siehe Anhang IV bis VI. 4) Anhang I. 5) Siehe Anhang VII. 6) Siehe Anhang III. 7) Siehe Anhang VIII.

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