Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/2. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1951)
V. Rechts-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte - 54. Paul Roth (Basel): Baslerisch-Vorderösterreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen (1760-1765)
Baslerisch-Vorderösterreichische Schiffahrtsstreitigkeiten im Lichte geheimer Korrespondenzen. 93 12. März als sancti Romani imperii eques ac camerae Anterioris Austriae consiliarius und wurde in der Kirche der Dominikaner zu Freiburg bestattet. Die während Jahren mit Basel gepflogene Korrespondenz fand damit ihr natürliches Ende. Benders Andenken mit diesen Mitteilungen zu ehren und wieder aufzufrischen, erschien uns berechtigt; sein Name fiel, zusammen mit denen seiner Kollegen, der Vergessenheit anheim. Die verfehlte Regierungsform, die einer Art von ständischer Selbstverwaltung des Breisgaus gleichkam, trug das ihre dazu bei. Dieser partikularistisch eingestellte Adel war in Wirklichkeit als Behörde nicht viel mehr als eine Organisation zur Verteidigung eigener Interessen und der Privilegien seiner Klasse. Daher lagerte sich als Ergebnis dieser Verhältnisse ein politisches, wirtschaftliches und geistiges Stilleben auf diesem Staate. Umso erfreulicher ist es, daß aus dem verschwägerten und selbstbewußten adeligen Milieu dieser vorderösterreichischen Stände eine Gestalt erfaßbar ist, die über dem engeren Kreis von Privat- und Familieninteressen das Auge für fernerliegende Aufgaben der Staatsführung offen hatte. Es unterliegt keinem Zweifel, daß Regimentsrat von Bender der Basler Regierung große Dienste geleistet hat und daß die Stadt diese zu schätzen wußte x). Was in den strittigen Schifffahrtsfragen unabgeklärt blieb, das war die Stellung der oberhalb Basels wohnenden nichtzünftigen Schiffleute, worüber Bender noch im Februar 1764 eine gehörige Untersuchung als notwendig erachtete. Dagegen war es für Basel und seine Schiffleutenzunft wertvoll und wichtig, daß die vorderösterreichische Regierung in Freiburg auch in Zeiten, da die nachbarlichen Beziehungen zu Basel getrübt waren, dank der Haltung und Einstellung ihres Mitgliedes Joseph Severin von Bender die Rechte der Basler Schiffleute in bezug auf die Rheinschiffahrt anerkannte und schützte. x) „Ew. Wohlgeboren erzeigen durch ihre gütigen Nachrichten dero beständige Gewogenheit, welche auf alle Weise sich beizubehalten man immer trachten wird“ (25. April 1763).