Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 5. Karl Lechner (Wien): Das Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz, seine Geschichte und seine Bestände, nebst Regesten

Archiv der ehemaligen Propstei Gloggnitz. 81 vom Jahre 1301) und Nr. 53 (Walchun Hader vom Jahre 1364). Sie tragen als jüngsten Dor- sualvermerk die Bezeichnung 1/2, 2/3, 3/4. Bedeutsamer als der Zuwachs von Urkunden, die nicht unter den im Archivindex verzeichneten 244 Stücken stehen, ist der Verlust von Urkunden, die damals, 1790, bzw. noch später, in Gloggnitz erlagen. Eine erste Gruppe ist rasch aufgeklärt. Es handelt sich um 16 Urkunden *), die sich auf die Formbacher Pfarre Mönichwald, jenseits des Wechsels, beziehen und die laut noch vorhandenem Gegenschein im Jahre 1803 an die Staatsgüter­administration ausgefolgt wurden. Die älteste und wertvollste ist jene von uns schon oben besprochene Urkunde Erzbischofs Eberhards von 1163 (Inventar Nr. 74), die, wie bereits ausgeführt, heute im Stiftsarchiv Vorau erliegt. Die Zweitälteste stammt aus dem Jahr 1276 und bezieht sich auf die Vogtei und das Jagdrecht inMönichwald (siehe untenS. 87), die jüngste aus 1755. Eine Anfrage im Stift Vorau ergab, daß der größte Teil, und gerade die älteren, im dortigen Archiv erliegen 2). Sie sind also zweifellos, wie jene von 1163, von der Staats­güteradministration an das Stift Vorau ausgeliefert worden, in dessen Sprengel die Pfarre Mönichwald liegt. Der schwerwiegendste Verlust trifft die Urkunde mit der Inv.-Nr. 88: „Marktrecht Neunkirchen anno 114F£. Es handelt sich um eine von den Herausgebern der Diplome Konrads III. 3) als echt angesehene Urkunde König Konrads III., in der er seinem Bluts­verwandten Graf Ekbert (von Formbach-Pütten) in dessen Dorf Neunkirchen das Markt- und Münzrecht (forum et monetam) verleiht 4). Nach dem Druck in Mon. Boica IV, S. 132, müßte man schließen, daß der Bearbeiter damals (1765) die Originalurkunde im Formbacher Archiv gesehen hat. Eine solche aber findet sich heute, laut Auskunft des bayrischen Haupt- staatsarchives, dort nicht. Vor allem aber heißt es bei der Wiederanführung der Urkunde in Mon. Boica 31a (1836), S. 398, ausdrücklich, daß der Druck in Mon. Boica IV auf Grund eines Copialbuches, auf Papier, von 1458, erfolgt sei (heute als „Formbacher Literale Nr. 4“ bezeichnet, fol. 64). Daneben aber wird verwiesen auf ein Copialbuch des Klosters Form­bach, auf Pergament, „geschrieben ca. 1407“, wo es unter Nr. 24 eingetragen sei. Es handelt sich zweifellos um das als „Formbacher Literale Nr. 3“ bezeichnete Copialbuch im Hauptstaats­archiv München, wo das Diplom fol. 16r eingetragen ist. Nun steht aber das Diplom gleich­falls in dem unten näher zu behandelnden Gloggnitzer Copialbuch, das bald nach 1407 geschrieben worden ist und das die gleiche Numerierung der abgeschriebenen Urkunden ein­hält, also gleichfalls unter Nr. 24, aber p. 62 f. 5). Ein Vergleich der Abschrift im Gloggnitzer Copialbuch mit jener im Münchner Copialbuch (Lit. 3) ergibt, daß letzteres schon viel flüssiger und verschnörkelter geschrieben ist; die Brechung der Schäfte ist weiter fortge­schritten, die Abkürzungen reicher, kurz: es ist um etwa zwei Jahrzehnte jünger zu setzen (vgl. auch Anm. 1 auf S. 88). Es ist notwendig, auf die Archivgeschichte dieses Stückes noch etwas einzugehen. Die erste literarische Verwertung, bzw. den ersten Druck (nach dem Original?) finden wir bei Wolf Lazius in seinem Werk „De gentium migratione“, im 7. Buch (de Bojis), p. 298 (2. Aufl. 1600). Dort ist anläßlich der Behandlung der Grafen von Formbach-Pütten die Urkunde Konrads wörtlich abgedruckt. Ein Vergleich mit dem Druck in Mon. Boica IV ergibt, daß es weithin die gleichen Auslassungen hat, besonders bei den Zeugen, also mög- *) *) Inventarnummem im Archivindex von 1790: 21,30, 34,74,77, 131, 161, 162, 163, 170, 182, 190, 196, 219, 225, 228. 2) Es sind die Nummern 34 (vom Jahre 1405), 77 (1607), 161 (1469), 162 (1326), 163 (1497), 170 (1403), 182 (1276), 190 (1448). Das Fehlen der anderen wird vom Stiftsarchivar damit erklärt, daß manche von ihnen sich unter den bei den Kriegsereignissen des Jahres 1945 verbrannten Urkunden des Stiftsarchivs befunden hätten. 3) Für gütige Erlaubnis zur Einsichtnahme in den Apparat der Wiener Diplomata-Abteilung habe ich herzlichen Dank zu sagen Herrn Universitätsprofessor Dr. L. Santifaller und Herrn Dr. Hausmann. 4) Stumpf, Reichskanzler 1/2, Nr. 3431; Meiller, Babenberger Regestern 28/22. 5) Im Copialbuch von 1712 steht es p. 153 f. 6

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