Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 38. Leo Santi faller (Wien): Die Preces primariae Maximilians I. Auf Grund der Maximilianischen Registerbücher des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs

Preces primariae Maximilians I. 579 die Mönchs- und Nonnenklöster; auch die exemten „römischen“ Abteien sowie die Klöster der Zisterzienser und die der Bettelorden, die geistlichen Ritterkonvente und Hospitalhäuser, ja die regulierten Laienbruderschaften, ferner alle von Weltpriestern bedienten Anstalten, die Pfarrkirchen und Kapellen stehen mit ihren Benefizien den preces zur Verfügung; ferner alle einzelnen Personen, welche Pfründen zu vergeben haben, Welt- und Regular­geistliche vom Erzbischof abwärts, grundsätzlich auch Laienkollatoren im Besitze von Patronatsbenefizien haben die königlichen Prezisten zu bepfründen. 2. Die Bitte knüpft sich an einen außerordentlichen, den Bittsteller, d. h. also den König, betreffenden Anlaß, wie Wahl oder Krönung; der König ist aber nie selbst Kollator; er ist nur Vermittler, indem er sich an den zur Kollation Berechtigten mit der Bitte wendet, er solle seine potestas conferendi für den Prezisten in Kraft treten lassen. 3. Die Bitte findet nur einmal nach diesem Ereignis gegenüber dem Kollationsberechtigten statt. Über Ursprung und Entwicklung der Ersten Bitten läßt sich nach Feine x) gegenwärtig folgendes sagen: „Auf dem Boden germanisch-deutscher Gewohnheit der Untertanen, dem Herrscher bei festlichen Gelegenheiten freiwillige Gaben darzubringen, anderseits auf Grund der Kirchenherrschaft der Karolinger, Ottonen und Salier hatten sich mehr oder weniger häufig geübte Bitten der deutschen Könige bei besonderen Gelegenheiten, vor allem den kirchlichen Anstalten gegenüber, entwickelt, denen man sich schwer entziehen konnte. Zu einem regelmäßigen Bittbrauch auf niedere Pfründen dürften sie erst geworden sein, als nach dem Investiturstreit die Staufer eine Reorganisation der Reichskirche durch Ausbau der ihnen noch verbliebenen Mittel kirchlicher Einwirkungsmöglichkeiten versuchten. Das 13. Jahrhundert hat dann, allerdings nicht ohne päpstliche Unterstützung, den über­kommenen Bittbrauch auf niedere Pfründen zu einem festen Institut des deutschen Reichs­kirchenrechtes, zu einem bewußt geübten Königsrecht ausgebaut, das also in seinen Wurzeln und in seinem Geist noch der älteren Periode des „germanischen Kirchenrechtes“ angehört und darum mit dem Geist des neuen kanonischen Rechtes, das eine maßgebliche Laien­mitwirkung bei der Pfründenvergebung nur in bestimmten, persönlich und sachlich eng begrenzten Fällen anerkannte, leicht in Konflikt geraten konnte.“ Den ältesten Beleg für Preces kennt Bauer aus der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts 2). Die älteste textlich bekannte Preces-Urkunde stammt von Konrad IV. vom 31. Mai 1242 3). Wir kennen sodann preces primariae von Richard von Cornwall 4), Rudolf von Habsburg 5), Adolf von Nassau 6), Albrecht I. 7), Heinrich VII. 8), Friedrich dem Schönen 9), Ludwig dem Bayern10), Karl IV.11), Ruprecht12), Sigismund13), Albrecht II.14), Friedrich III.15) und Maximilian I.16) sowie von den Kaisern der Neuzeit17). Auch die Könige von Frankreich und England haben seit dem 13. Jahrhundert das Recht der Preces ausgeübt 18). Das Papsttum, bzw. die kirchliche Zentralinstanz hat sich zum erstenmal im 13. Jahr­hundert mit dem Institut der primae preces der deutschen Könige amtlich befaßt: Innocenz IV. sicherte 1248 Dezember 11 den Prezisten seines Schützlings Wilhelm von Holland den Vorrang vor allen mit päpstlichen Vergünstigungen Bedachten zu19). Zweihundert Jahre später, am 20. September 1437, erteilte das Basler Konzil an Kaiser Sigismund ein feierliches Privileg, in dem es ihm und seinen Nachfolgern das von seinen Vorgängern ex privilegio 4) Vgl. Feine S. 5 f. 2) Bauer S. 49. 3) Bauer S. 56 ff. 4) Bauer S. 72. 5) Bauer S. 73 ff. 8) Bauer S. 89. 7) Bauer S. 91 ff. 8) Bauer S. 110 ff. 9) Bauer S. 123 ff. 10) Bauer S. 123 ff.; Feine S. 6 f. u) Feine S. 7. 12) Feine S. 7. 1S) Feine S. 7 ff. 14) Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habs­burg 5, 1841, Reg.-Nr. 4142 (1439 Jänner 6, für Jakob Widerl). Feine, S. 9, scheint diese Angabe entgangen zu sein. 15) Feine S. 9 ff. 18) Feine S. 19 ff. 17) Feine S. 26 ff. 18) Hinschius S. 641. 19) Bauer S. 58 ff.; Feine S. 3 f.

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