Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick
Schweizerisches Archivwesen. 51 die wichtigsten Quellen für die Geschichte der Grundstücke im alten Basel zusammengetragen worden. — Dem gleichen Ziele dient die 1944 dem Staatsarchiv Zürich geschenkte Regestensammlung zu einem Historischen Grundbuch der Stadt Zürich, in fünfundzwanzigjähriger Arbeit erstellt von dem Privatgelehrten Dr. phil. h. c. Adrian Corrodi-Sulzer. — Das Staatsarchiv Luzern besitzt als besondere Kostbarkeit den sogenannten Gattererschen Apparat. Es handelt sich um die für diplomatische Übungen angelegte Sammlung von Originalurkunden des Göttinger Professors Johann Christoph Gatterer (1727—1799). Durch Kauf gelangte diese Sammlung 1839 in den Besitz des Zisterzienserklosters St. Urban im Kanton Luzern, und nach der Säkularisierung dieses Stiftes im Jahre 1848 ging sie an die luzernische Kantonsbibliothek über. 1870 wechselte der Lehrapparat neuerdings seinen Standort und kam ins Staatsarchiv Luzern*). — Selbstverständlich besitzen alle größeren Archive Hilfssammlungen, wie Handbibliotheken, Wappenkataloge, Wappenbücher und Sammlungen von Siegelabgüssen und Wappen. Der Stand der Inventarisierungsarbeiten ist sehr verschieden. Auf Veranlassung der Allgemeinen Geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz sind bisher vier Bände „Inventare schweizerischer Archive“ erschienen (1895, 1899, 1917 und 1937). Dieselben umfassen den größten Teil der Archive der deutschen Schweiz. Die beiden 1917 und 1937 erschienenen Bände enthalten ausschließlich die Inventare der aargauischen Stadtarchive. Besondere Repertorien bestehen für die Staatsarchive Basel, bearbeitet von Rudolf Wackernagel (Basel 1904), und für das Aargauische Staatsarchiv, bearbeitet von Walther Merz (2 Bd., Aarau 1935). Daneben sind in jedem Archiv die handschriftlichen Verzeichnisse zu benützen, in denen die Bestände bis ins einzelne verzeichnet sind. So umfaßt die Abteilung der handschriftlichen Repertorien des Staatsarchivs Zürich 493 Bände, wobei auf die älteren Register des 16. bis 19. Jahrhunderts 411 Stück entfallen, während die modernen, in der Gegenwart erstellten Register 65 Bände ausmachen (dazu noch 7 Bände für Stadtarchiv Zürich, 10 Bände für Stadtarchiv Winterthur). An monographischen Archivgeschichten von alten Hauptarchiven ehemals regierender Kantone sind einstweilen nur zwei Werke vorhanden. Paul Schweizer schrieb die Geschichte des Zürcher Staatsarchivs mit besonderer Berücksichtigung der Entstehung der einzelnen Archivgruppen, d. h. des ,,respect des fonds“ (Neujahrsblatt zum Besten des Waisenhauses in Zürich, Zürich 1894). In der Einleitung zum Repertorium des Staatsarchivs zu Basel gab Rudolf Wackernagel eine Geschichte des Staatsarchivs. Eine ständige Ausstellung von Archivdokumenten besitzt das Staatsarchiv in Schwyz, indem dort die beiden ältesten Bundesbriefe von 1291 und 1315 in den Mittelpunkt gestellt sind, um die sich dann in weiterem Kreis die spezifisch schwyzerischen Bestände (wie sie jedes Archiv der VIII alten Orte auch besitzt), wie Bundesbriefe, Verkommnisse, kaiserliche Privilegien usw., gruppieren. — Die in den größeren Städten befindlichen Staatsarchive veranstalten zu bestimmten Zwecken Ausstellungen von kürzerer Dauer, die entweder *) Theodor von Liebenau, Gatterers Lehrapparat in Luzern, Archival. Zeitschrift, 2. Bd., Stuttgart 1877, S. 204—226. Kaufunterhandlungen mit dem Britischen Museum in London, sodann mit K. Fr. Pertz und mit Philipp Jaffé, welch letzterer ein Angebot für den ganzen Lehrapparat machte. Ein Gutachten prominenter Luzerner von 1863 sprach sich dahin aus, daß die Sammlung für die Kantonsbibliothek von geringem Wert sei, ,,daß sie aber für eine eidgenössische Universität später vielleicht doch Bedeutung erlangen könnte“. Theodor von Liebenau erreichte im Jahre 1870 die Vereinigung des Apparates mit dem Staatsarchiv, legte ein Repertorium an und machte ihn so der Wissenschaft zugänglich. Die Urkunden, welche aus allen möglichen Ländern stammen, beginnen mit einem Diplom Ludwigs des Jüngeren von 878 und enthalten Stücke Ottos II., Heinrichs II. und Heinrichs III. Aus einer Schenkung des Philologen Friedr. Aug. Wolf an den Göttinger Apparat stammt eine Sammlung von Urkunden, ,,deren Signaturen dafür sprechen, daß dieselben dem Staatsarchiv in Bern angehörten“. Das Verdienst, in St. Urban den Weg zum Ankauf der Sammlung geebnet zu haben, gebührt dem P. Urban Winistörfer O. Cist. (1789—1859), einem vortrefflichen Historiker, der nach der Aufhebung von St. Urban 1848 Professor in Solothurn wurde. Über die Papsturkunden des 13. Jh. im Gatterer-Apparat handelt Hans Foerster in der Zeitschrift ,,Der Geschichtsfreund“, 95. Bd., Stans 1940/41, S. 264—281.