Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
IV. Quellen und Quellenkunde - 33. Fritz Popelka (Graz): Die ritterlichen Dienstreverse in der Grafschaft Görz und das Aufkommen der Feuerwaffen
Ritterliche Dienstreverse in der Grafschaft Qörz. 509 Ritter ausstellten. Die wenigen Urkunden aus Friaul sind in deutscher Sprache abgefaßt und betreffen daher Ritter, die höchstwahrscheinlich zur deutschen Nation gehörten. Die älteste derartige Urkunde handelt von Schrannet, des Niclas von Rubein Sohn, der für die Belehnung einer Hube 1359 dem Grafen Meinhard von Görz versprach, ,,mit einem stukh und waffen“ Kriegsdienste zu leisten 1). Der Ausdruck „stukh“ tritt 1360 bei Hermann von Osterwiz wieder auf, der sich „mit wapen und mit ain stukh“ verpflichtete. Galle von Gallenberg verpflichtete sich im Jahre „mit wapen und mit zwain stukhen“. Es ist dies der einzige Fall, wo ein Ritter mit zwei „Stukhen“ auftritt, sonst ist in den nächsten Jahren bei allen Rittern nur von der Beistellung eines „Stukh“ die Rede. Das „Stuck“ wurde unter die Waffen gerechnet, denn es heißt später gewöhnlich „gewappent mit aynem stukh“ 2). Der Ausdruck „Stuck“ verbindet sich in den Waffenangaben gewöhnlich mit dem Worte „drafgetzeug“, „trafgezeug“, „drapfgezeug“, „drafgezeuch“, das aber auch allein ohne Verbindung mit „Stuck“, aber dann immer in Verbindung „zu roß“ auftritt. So dienen Ulrich von Obedach, Heinreich Spiritus von Lint 1373, Nicia von Purkchstal 1374, Jorg der Puetschacher, Hanns der Florianer und Hans der Lösinczer 1383 und Niclas Himmelberger 1384 „mit einem stukh und trafgezeug“ 3). Der Ausdruck „drafgezeug zu roß“ als Dienstverpflichtung tritt zuerst 1365 bei Hanns Schlintenpurg auf, der sich 1368 nochmals „mit einem stuche“ verpflichtete.4) Chunz der Flekch stellte sich zu den Kriegszügen 1375 „mit ainem drafgeczeug und mit zwain pferden“ ein, 1376 Leonhard, der Sohn des Hanns von Velach „mit seinem drafgezeug“ 5). Der Ausdruck verschwindet nach 1384 aus den Görzer Reversen. Die Ortenburger Reverse kennen das Wort ebenfalls, doch dienen die dortigen Edelknechte in der korrespondierenden Formel nicht „mit“, sondern „in einem drapfgezeug“. Auch hier tritt es immer in Verbindung mit Rossen auf. So heißt es bei Jacob Maul 1376 „zu pferdt in ainem draffgezeug“, 1379 bei Hermann von Werd „ze rossen in ainem drapfgezeug“ 6). Der Ausdruck läßt sich zuletzt 1397 in einem Reverse des Haidenreich von Langenberg „gesessen zu Mühlstat“ verfolgen7). Bei „Stuck“ haben wir es wohl mit der Bezeichnung von Geschützen zu tun, die im 15. Jahrhundert gang und gäbe ist. Allerdings überwiegt im 14. Jahrhundert der Ausdruck „pixis“ oder „busse“ im deutschen Sprachgebiet8). Dem Stuck entspricht in französischer Sprache die Bezeichnung „piece“, die sich nach Rathgen in Nordfrankreich allerdings erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts durchsetzte.9) In Italien lautet die Bezeichnung für Geschütze in der ältesten Zeit „vasa“ oder „bombarde“. Diese Bombarden (verdeutscht „Pumhart“) wurden anfänglich nur auf schwere Kanthölzer gelagert und mit Balken rückwärts in der Erde verkeilt, um den Rückstoß zu bremsen. Doch waren diese Balken unzureichend, dasie bei öfterem Gebrauch alle 3—4 Tage ausgewechselt werden mußten10), (siehe Abbildung). Die ältesten Geschütze muß man als Mörser bezeichnen. Das Zündloch war schon wegen der Verkeilung am Gefäßboden nicht rückwärts, sondern an der oberen *) Ebenda Nr. 192, 1359 III 19. 2) „Mit einem stuchk und mit wapen“ Hans Sehriacher, Friedrich der Pfangauer, Hofschatzgewölbe- urkk. Nr. 205 (1361), Hofschatzgewölberepertorium VII, 232’ (1361); „gewapend und mit einem stuckh“ Mertel von Altenhofen, H.II.St.A. Rep. 24, 1363 X 8; „mit meiner selbs leyb gewapend und mit einem stuckh“ Ülle Rinchk, H.H.St.A. Rep. 24, 1363, —; „gewappent mit aynem stukch“ Hanns der Schlintenpueg, H.H.St.A., 1369 VI 25, Vlreich der Slaizbekch, ebenda 1372 II 3, 1372 VIII 1; Nicla Kakrer von Vels, ebenda, Rep. 24, 1374 VI 19, Niclaß der Grimschizer, Hofschatzgewölbeurkk. Nr. 318 (1375). s) Hofschatzgewölbeurkk. Nr. 296, 413; H.H.St.A., 1373 XI 19, 1374 X 10, 1383 II 11, 19, IV 7. 4) Hofschatzgewölbeurkk. Nr. 249 (1365). 6) H.H.St.A., 1375 V 1; ebenda Österreichische Akten, Görz, Rep. 24, Nr. 2 (1376). ®) Hofschatzgewölberepertorium VIII, 210 (1376); H.H.St.A. Urk. 1379 V 9. 7) Hofschatzgewölbeurkk. Nr. 466. 8) Jacobs, Zeitschrift für historische Waffenkunde VI, 219. *) Rathgen, Feuer- und Femwaffen im päpstlichen Heere, ebenda VII, 304. 10) Boeheim, Waffenkunde, S. 430 ff.