Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

IV. Quellen und Quellenkunde - 27. Albert Bruckner (Basel): Die „Jura Curie in Woffenheim“, ein unbekanntes Weistum des 13. Jahrhunderts

Jura Curie in Woffenheim. 437 Notizen (ein Urbar ist leider nicht erhalten), Weistümer, Inventare, Hinterlassenschafts­verzeichnisse von Untertanen usw., Prozeßschriften, Aufzeichnungen der Rechtspflege, Rechnungen u. dgl. mehr. Vieles aus älterer Zeit ist verloren, so vor allem Rechnungen; es ist anzunehmen, daß hier wie andernorts ältere Rechnungsbücher, Quittungen usw. ver­nichtet wurden. Erhalten sind so nur Rechnungen in der Hauptsache aus dem 16. Jahr­hundert. Im Gegensatz zu städtischen Archiven ist der Mangel an Registraturen, Missiven- büchern, Protokollen usw. auffallend J). Vom Baslerischen Teil des großen Archivs wurde 1586 auf Veranlassung des Rates ein umfassendes Inventar angefertigt. Wir besitzen noch die zahlreichen Konzepte und die endgültige Reinschrift. Der Schreiber benötigte dazu mehrere Wochen (13. bis 25. April, 13. bis 20. Mai), „welches soviel zeit braucht, weyl man alle briefliche gewarsame, guet und böss, mit fleiss erlesen muessen“. Die einzelnen Stücke, wie Urkunden, Akten, Rödel usw. werden darin mit Datierung, oft mit der alten Archivsignatur vermerkt * 2). Der Stoff ist nach einzelnen Laden verzeichnet, das Archiv somit wie andere zeitgenössische Archive aufgestellt. Genannt seien hier etwa folgende: die Römische Reichs-Lade, dann die Fächer für die Lehenbriefe über den Isenheimer Zoll, die Österreichischen, Schwarzenburgischen, Lothringischen, Murbachischen, Bischöflich Baslerischen und Straßburgischen Lehenbriefe und Archivalien. Ferner die Lade Württemberg, eine Abteilung Münster i. Greg., die Briefe, betreffend die Höfe Benndorf und Oltingen, endlich die Lade mit den Afterlehenbriefen. In verschiedenen Capsen waren die „eigentümlichen Briefe“ untergebracht, samt einem Register dazu. Auf Grund des Inventars und mit Hilfe der einzelnen alten Dorsualnotizen läßt sich eine Rekonstruktion des Archivs wohl durchführen. Doch ist diese Arbeit durch die willkürliche Auseinanderreißung der zusammengehörenden Bestände im 19. Jahrhundert außerordentlich erschwert. Als Klassifikationsprinzip erscheinen dominierend rechtliche und wirtschaftliche Faktoren, ganz besonders Lehen und Allod, wobei das Herkunftsprinzip der Lehen deutlich als weiteres Unterscheidungsmerkmal figuriert 3). Es ist nun allerdings nicht die Absicht, hier eine eingehende archivgeschichtliche Würdigung dieses hervorragenden Bestandes zu geben. Daß an einem so seltenen Fall exemplifiziert werden sollte, erübrigt sich, besonders zu betonen, bietet er doch eine Menge von allgemein wichtigen archivgeschichtlichen Aufschlüssen. Wie angedeutet, ist das rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Material besonders reichhaltig. Leider ist es bisher von der Forschung, auch von Scherlen, nicht genügend herangezogen worden. *) Beachte indessen StA. Basel, Adelsarchiv, H 3 y, ein Papierheft vom Anfang des 16. Jahrhunderts. In diesem noch erhaltenen, zusammenfassenden älteren „Registrum über die lehen von gemeinen fürsten und herren empfangen“ liegt eine Zusammenstellung der einzelnen Lehen vor, eine Mischung von Urbar, Einkünfteverzeichnis und Lehenregister, praktisch, da die einzelnen Lehen von Österreich, dem Reich, Bischof von Basel und Straßburg, den Grafen von Württemberg, dem Herzog von Lothringen, den Aebten von Murbach, von Münster und Schwarzenburg verzeichnet sind. Reste von Urbaren und Ur­barrödel ziemlichen Umfangs (13. Jh. ff.) finden sich bes. in der Abteilung H 3 v. 2) Beachte ibidem H 3 r. Vom Inventar am wichtigsten ist das 2. Stück, „Inventarium weylannd des edlen gestrengen herrn Claussen vonn Hattstatt obersten seeligen ligender und fahrender haab und güetter auch brieflicher gewarsamy sovil dz inn der statt Basel und der selben oberkhaydt hinderlassen anno etc. 1586“. In ibidem H 3 d finden sich zum Teil sehr aufschlußreiche Vorarbeiten dafür. Weitere Teile des Hattstätter Archivs verzeichnet Scherlen 232. 3) Ob eine Ordnung der großen Masse an Papierdokumenten bestand, ist fraglich. Die im Inventar aufgeführten, vielfach mit Signaturen versehenen Stücke sind in der Mehrzahl Pergamente. Im 19. Jahr­hundert hat man sämtliche Akten willkürlich in einzelne größere Abteilungen (Urkundenbuch, Briefbuch, Akten, Prozeßschriften, Güterschriften usw.) eingeteilt, wobei man sich über die Zweckmäßigkeit und Richtig­keit dieser Klassifizierung und dieses Vorgehens überhaupt fragen kann. Da es sich ausschließlich um Akten handelt, war es von vorneherein irreführend, solche zu „Brief büchern“, „Urkundenbüchern“ usw. zusammen­zubinden. Die Abteilungen H 3 a (Urkundenbuch, 6 Bde.), H 3 b (Kopialbuch, mit Abschriften des 16. Jahr­hunderts von österreichischen und anderen Lehensbriefen), H 3 e (Briefbuch, 7 Bde., Korrespondenzen), H 3 f (Aktenbücher, 8 Bde.) stellen nicht alte Bücher dar. Einzig die Rechnungsbücher sind älteren Datums.

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