Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick
Schweizerisches Archivwesen. 35 menden Sarganser Landvogt Samuel von Murait, arbeitet mit den Kriterien von Mabillons Werk „De re diplomatica“, zum Teil mit Heineccius, und verbreitet sich mit großer Sicherheit über Invocatio, Intitulatio, Monogramm, Stellung des Datums, mit dem Ausstellungsort, mit den Regierungsjähren, mit der Rekognitionszeile usw. Die nur im Transsumpt überlieferten Stücke waren damit erledigt, während sich die katholischen Mitregenten von Sargans den Schlußfolgerungen des Gutachtens nicht anschlossen. Die 156 handschriftliche Seiten umfassende Denkschrift Scheuchzers ist ebenso scharfsinnig wie eingehend, und es gewährt einen großen Genuß, dem Verfasser, einem typischen Universalgelehrten jener Zeit, in seinen Deduktionen zu folgen. Scheuchzer, der von der Naturwissenschaft her kam, war der Bruder des großen Naturforschers Johann Jakob Scheuchzer, der selbst eingehende diplomatische und paläographische Studien getrieben hatte. Mit dem Gutachten von 1734 ist die junge Wissenschaft der Diplomatik zum erstenmal auf Schweizer Boden zu amtlichen Zwecken herangezogen worden. Die helvetische Staatsumwälzung. Die Staatsumwälzung des Jahres 1798 bedeutet im Archivwesen der Schweiz einen starken Einschnitt. Das komplizierte Gebilde der alten Eidgenossenschaft mit vollberechtigten Orten, Zugewandten und gemeinen Herrschaften verschwand von der Bildfläche, die Untertanenverhältnisse wurden definitiv abgeschafft und an die Stelle der alten Institutionen trat eine nach französischem Muster geformte helvetische Einheitsrepublik. Die helvetischen Behörden haben sich, obschon sie außer dem Zentralarchiv der Nachwelt nur Projekte hinterließen, in eindringenden Verhandlungen mit dem Archivwesen beschäftigtx). Einmal galt es für die rasch zu einer ungeheuren Bureaukratie angeschwollenen Behörden der „einen und unteilbaren helvetischen Republik“ die nötigen Maßnahmen zum Archivschutz zu treffen. Es mag etwa an den Kommissionsbericht des Senators Paul Usteri vom Dezember 1798 erinnert werden. Usteri sprach deutlich von einem „Nationalarchiv der helvetischen Republik, welches errichtet werden soll, und also nicht von einer Vereinigung der verschiedenen Archive der helvetischen Eidgenossenschaft; wohl aber werden allenfalls die noch in Kraft sich befindenden und die Nation bindenden Traktate aus den Kantonsarchiven gezogen werden können; in allen Fällen aber wird das Nationalarchiv die Register aller besonderen Archive und der Nationalarchive enthalten“. In der Tat beschlossen die gesetzgebenden Räte am 18. Dezember 1798 die Errichtung eines Nationalarchivs und einer Gesetzgebungsbibliothek. So entstand damals das erste dem ganzen Lande gehörende Archiv mit folgenden Bestandteilen: Regierungsarchiv, Ministerialarchive, dann die Akten des Schatzamtes, des obersten bis 602. — Heinz Mendelsohn, Die Urkundenfälschungen des Pfäferser Konventualen P. Karl Widmer. In: Zeitschrift für schweizerische Geschichte, 14. Bd., Zürich 1934, S. 129—204, 257—283. Das Gutachten Scheuchzers ist schon von Wegelin, Die Regesten der Benediktinerabtei Pfäfers und der Landschaft Sargans (1850), dann von Theodor Sickel, Über Kaiserurkunden in der Schweiz (1877), und von Hermann Wartmann, Das Kloster Pfäfers (Jahrbuch für schweizerische Geschichte, 6. Bd., Zürich 1881), erwähnt worden. Mendelsohn zitiert es S. 141—142 und S. 271, an welch letzterem Orte allerdings irrtümlich von einem „P. Carolus Scheuchzer“ die Rede ist. Der geistesgeschichtliche Hintergrund scheint Mendelsohn entgangen zu sein, der auf den Zusammenhang mit dem protestantischen Kritizismus zurückführt und der in diesem Falle an einem Musterbeispiel ein dankbares Tätigkeitsfeld gefunden hatte. Unter dem Einfluß der Naturwissenschaften drang die von den Benediktinern und Jesuiten inaugurierte kritisch-diplomatische Methode auch in Zürich ein. Sie hat in dem kritischen, stark gegen die Katholiken polemisierenden Werk von Johann Jakob Hottinger, „Helvetische Kirchengeschichten“ (Zürich 1698 bis 1728), ihren Ausdruck gefunden. Hottinger war Chorherr und Theologieprofessor am Carolinum in Zürich. — Über Scheuchzers Lebenslauf und Bildungsgang vgl. Rudolf Wolf, Biographien zur Kulturgeschichte der Schweiz, 1. Bd., Zürich 1858, S. 199—200, und Georg von Wyss in der Alig. Deutschen Biographie 34 (1892), S. 708—710. 1) Vgl. Johannes Strickler, Amtliche Sammlung der Acten aus der Zeit der Helvetischen Republik, 11. Bd., Bern 1911, S. 29—67.