Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
Vorwort
V Vorwort Im September 1949 werden es 200 Jahre, daß auf Grund des „Decretum instructivum“ der Kaiserin Maria Theresia vom 13. September 1749 das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien errichtet wurde. Die Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs hat beschlossen, diesen für die österreichische Staatsverwaltung und für die Historische Wissenschaft Österreichs und der ganzen Welt hochbedeutsamen Erinnerungstag durch die Herausgabe einer „Festschrift“ würdig zu feiern. Zu diesem Zwecke hat die Generaldirektion bereits im Dezember 1947 an die Archivdirektoren und Archivare sowie an die führenden Historiker Österreichs und aller Länder die Einladung gerichtet, sich mit einem wissenschaftlichen Beitrag an dem geplanten Jubiläums werke zu beteiligen. Über 200 Einladungsschreiben wurden versandt, über 100 Zusagen sind eingelaufen. 84 Beiträge wurden schließlich ein- gesandt, so daß es möglich wrar, die Festschrift in zwei stattlichen Bänden erscheinen zu lassen. Allen verehrten Kollegen, die durch ihre wertvolle Mitarbeit zum Zustandekommen dieser Festpublikation beigetragen haben, spreche ich namens der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs den allerherzlichsten Dank aus. Eine Reihe verehrter Fachgenossen aber, die wir gern in unserer Festschrift vertreten gesehen hätten, waren infolge der Ungunst der Zeitverhältnisse zu unserem lebhaften Bedauern verhindert, so wie sie es beabsichtigt hatten, sich an dem Werke zu beteiligen; auch ihnen sei für ihre freundliche Absicht der wärmste Dank ausgesprochen. Angehörige folgender Länder und Staaten haben sich durch wissenschaftliche Beiträge an der „Festschrift“ beteiligt: 1. Österreich, u. zw. folgende Länder: Wien und Niederösterreich (mit 29 Beiträgen), Burgenland (1), Kärnten (1), Oberösterreich (4), Salzburg (1), Steiermark (10), Tirol (5), insgesamt 51 Beiträge. — 2. Bulgarien: 1; 3. Deutschland: 2; 4. Frankreich: 1; 5. Griechenland: 1; 6. Grossbritannien: 3; 7. Italien: 7 und dazu Südtirol: 3; 8. Polen: 1; 9. Schweiz: 6; 10. Spanien: 1; 11. Türkei: 1; 12. Ungarn: 5; 13. Vatikanstadt: 1. Die Munifizenz und das hochherzige Verständnis des Bundeskanzleramtes haben die materielle Basis für das Erscheinen der „Festschrift“ geschaffen; ich spreche daher auch an dieser Stelle dem Bundeskanzleramt meinen ganz besonderen Dank aus. Bad Iselsberg, 24. Juli 1949. Leo Santifaller