Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

I. Archiv-Wissenschaften - 4. Anton Largiadér (Zürich): Schweizerisches Archivwesen. Ein Überblick

Schweizerisches A rch ivwesen. 31 die Überlegung, daß diese wichtigen Schriftstücke bei den großen Städten, wo eine festgefügte, ununterbrochene Kanzleitradition herrschte, am sichersten aufbewahrt seien. Es ist ein schönes Zeugnis für die gemeineidgenössische Betrachtung der Dinge, daß die aus Katholiken bestehende Mehrheit der XIII regierenden Orte dem reformierten Zürich auch nach der Glaubensspaltung dieses Vertrauen von Bundes wegen entgegenbrachte. Um an dem Beispiel eines Städtekantons diese Seite der archivalischen Bestände zu erläutern, mögen einige wichtige Beispiele aus dem Staatsarchiv Zürich aufgezählt werden1). Ich nenne diese Stücke „Gemeineidgenössische Bestände des Zürcher Archivs.“ An die Spitze stellen wir den Deutschen Städtebund (Bündnis der Schweizer Städte mit den Städten am Rhein, in Schwaben und Franken), Konstanz, 21. Februar 1385. Obschon 42 Kontrahenten beteiligt waren, begnügte man sich mit der Ausfertigung von zwei Exemplaren, wovon eines nach Zürich kam und als gemeinsames Eigentum von Zürich, Bern, Solothurn und Zug zu betrachten ist. — Friede mit der Herrschaft Österreich auf sieben Jahre, Zürich, 1. April 1389. — König Sigmund verpfändet den Zürchern die aargauischen Städte, Basel 22. Juli 1415. — Schutzbrief König Sigmunds für die schweizerischen Kauf- und Handelsleute, Weingarten, 30. August 1418. — Friede zwischen den Eidgenossen und Herzog Sigmund von Österreich, Waldshut, 27. August 1467. — Ewige Richtung der Eidgenossen mit Herzog Sigmund von Österreich, Senlis, 11. Juli 1474. — Quittung des Grafen Jörg von Sargans zuhanden der sieben Orte, betreffend den Verkauf seiner Grafschaft Sargans, 2. Jänner 1483. — Schieds­gerichtsurkunde zuhanden von acht eidgenössischen Orten in ihrem Streit mit Bern und Freiburg wegen der burgundischen Eroberungen, Beromünster, 29. Mai 1484. — Vereinigung zwischen dem römischen König Maximilian und sieben eidgenössischen Orten, Zürich, 14. September 1487. — Friedensschluß der Eidgenossenschaft mit König Maximilian nach dem Schwabenkrieg, Basel, 22. September 1499. — Zwölfjährige Vereinigung der zehn Orte mit Herzog Ulrich von Württemberg, Zürich, 13. Mai 1500. — Erbvereinigung der Eidgenossen mit König Maximilian, Zürich, 31. Oktober 1500. — Erneuerte Vereinigung der Eidgenossen mit Herzog Ulrich von Württemberg, 31. Juli 1509. — Erneuerte Erb Vereinigung von zwölf Orten und drei Zugewandten mit Österreich, Baden, 7. Februar 1511. — Papst Julius II. verleiht den Schweizern den Titel „Verteidiger der Freiheit der Kirche“ und übergibt ihnen Banner mit den Insignien des Papstes, Rom, 5. Juli 1512. — Papst Julius II. schreibt den XII Kantonen der oberdeutschen Eidgenossenschaft, daß er ihnen mit Zustimmung der Kar- dinäle den Titel „Verteidiger der Freiheit der Kirche“ verliehen habe, Rom, 22. Juli 1512. — Friede von Dijon, abgeschlossen im Felde vor Dijon zwischen den eidgenössischen Hauptleuten und den Vertretern des Königs von Frankreich, 13. September 1513. — Bund der XIII Orte mit Papst Leo X., Zürich, 9. Dezember 1514. — Bund der Eidgenossen mit dem Kaiser, Spanien und Mailand gegen Frankreich, Zürich, 8. Februar 1515. — König Karl I. von Spanien bestätigt und erneuert zuhanden der Eidgenossen die Ewige Richtung von 1474 und die Erbeinung von 1511, Barcelona, 1. Juni 1519. — Herzog Franz II. Sforza ratifiziert das Bündnis der VIII Orte mit dem Herzogtum Mailand gegen den Kastellan von Musso, Mailand, 12. Juni 1531. — Vertrag zwischen den sieben im Thurgau regierenden Orten und den Städten Bern, Freiburg und Solothurn, betreffend die Reisstrafen im Thurgau, Baden, 12. Juli 1549.— Kapitulat der XIII Orte mit Kaiser Karl V. als Herzog von Mailand, Baden, 6. Mai 1552 (Brixen, 28. Juli 1552), Mailand, 2. August 1552. (In bezug auf diese Urkunde verfügte die Tagsatzung, das Dokument sei „denen von Zürich zu übergeben, damit sie es in ihrer Stadt auf bewahren”.) —Vertrag zwischen den sieben im Thurgau regierenden Orten und den Städten Bern, Freiburg und Solothurn über die Verwaltung des Thurgaus, Baden, 17. Sep­tember 1555. (Laut Tagsatzungsbeschluß übergaben die sieben Orte den Vertrag „denen von Zürich, damit er dort zu gemeinen Händen liegen solle; der Landschreiber zu Baden soll eine Kopie dieses Vertrages in das Bundbuch und der Landschreiber zu Frauenfeld eine 1) Die in der nachfolgenden Aufzählung erwähnten Bestände befinden sich im Staatsarchiv in der Abteilung C I, Urkunden Stadt und Landschaft.

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