Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
IV. Quellen und Quellenkunde - 22. Othmar Wonisch (Graz): Unbekannte Glossen zur Historia miscella und ihre weitere Verwendung
Wonisch, auch denkbar, daß dem Interpolator ein Exemplar der Ottonischen Chronik vom Typus C vorlag, in welcher die in C 4 eingeschaltete Glosse aus L gerade beim gleichen Kapitel stand (pag. 215, n. aus C 4) *). Auch der Einschub Hesperium cecidit regnum (pag. 8, 14) könnte veranlaßt worden sein durch Otto, pag. 214, 17: Hesperiae regnum im 23. Kapitel des vorhergehenden Buches. Die dritte Interpolation betrifft den Zeitabstand der Regierungen Valentinians und Karls * 2). An einer anderen Stelle der Ann. Marb., pag. 24, 15—16, findet sich noch einmal ein Passus, der die gleiche Quelle verrät, aus der auch die eben besprochenen Sätze pag. 8 herrühren: Qui (Valentinianus) novissimus in urbe Roma usque ad Karolum Magnum augustus appellatus est. Auch hier gilt Valentinian als der letzte weströmische Kaiser, die Diktion ist wie an den beiden hier angeführten Stellen, bzw. in Ottos Chronik (Hofmeister 215 n*), wobei das appellatus wieder mehr an das vocatus von C 4 und an das dictus einer Glosse in L (Bl. 103 b; siehe zu Ann. Marb. pag. 24, 15) erinnert. Wir sehen, der Kompilator kommt aus diesem Kreis nicht heraus. Dazu trug natürlich nicht nur die Beschäftigung mit Hist, mise., sondern vielleicht mehr noch die mit Ottos Chronik bei, in welcher er schon im Inhaltsverzeichnis pag. 23, 29: De Valentiniano augusto, pag. 26, 34—36: Qualiter Karolus a summo pontifice totoque populo augustus vocatus imperium a Graecis ad Francos transtulit 3) sub Hirene 4) und besonders die Stelle, pag. 256, 14—19, lesen konnte: Karolus ... a summo pontifice . . . coronatus omni populo . . . acclamante . . . imperator et augustus vocatur. Exhinc regnum Romanorum ... ad Francos derivatum est. Kein Wunder, daß in Ann. Marb. nach einer kurzen Einschaltung aus Leg. Kar. über Valentinian ähnliche Gedanken weiter ausgesponnen werden. Es geschieht dies wieder unter Zuhilfenahme einer L-Glosse, die überdies in einer gleichlaufenden Randnote in C 4 (pag. 256, 36 ss.) in unmittelbarem Anschluß an Ottos Text aufscheint. Die Glosse wird mit Post quem bis commissum est wörtlich übernommen. Warum der Kompilator der Ann. Marb. hier abbrach, ist mir nicht ganz klar, da er ja die Glosse in ihrer Gänze kannte (vgl. Gruppe I zu Hofmeister, pag. 476, 36). Es scheint aber, daß er Ottos Chronik in einer C 4-Über- lieferung vor sich hatte, in der die Glosse auch mit commissum est schloß, wenn auch zuzugeben ist, daß die textliche Übereinstimmung mit der Note in L größer ist als mit jener aus C 4 stammenden Randnote. Sein Nachtrag scheint ihm wichtiger gewesen zu sein als der Text der Glosse, die sich ja ohnehin auch im selben Codex (Bl. 65 b) befand. Über die hier besprochenen Glossen, bzw. über deren Verarbeitung in den Ann. Marb. hatte Haller 5) eine andere Ansicht als Bloch 6). Beide gingen davon aus, daß sie von dem Verfasser oder dem Bearbeiter der Chronik der Ann. Marb. selbst stammten. Das ist aber nach der dargelegten Sachlage ausgeschlossen. Es gehören also dem sogenannten,,Neuburger“ nur die oben als solche gekennzeichneten Änderungen und Einschübe, sowde der Zusatz pag. 1, 21 ss., an: usque quo deficiente ... in hodiernum diem 7). Weiteres über die Verwertung der Glossen wird in einem anderen Zusammenhang zu sagen sein. 37Ö q Daß der Archetypus C aus dem westlichen Deutschland stammte, behauptet Hofmeister in der Vorrede pag. LXXIX, 19 ss. Es könnte gerade hier vielleicht der Schlüssel zur Klärung der Abstammung aus gemeinsamer Quelle liegen. Denn sowohl die in C 4 eingeschaltete Glosse als auch Auct. Neub. haben hier Rome nemo gegenüber L mit nemo Rom$. 2) Vgl. dazu noch Ann. Marb. pag. 24, 15—16. .Wie sehr dem Kompilator Valentinian am Herzen lag, ersieht man auch daraus, daß er pag. 24, 15—16 noch einmal hervorhebt, daß dieser der letzte Kaiser Roms war. Interessant ist in dieser Hinsicht folgende Note in L (Bl. 103 b): Sicut post Valentinianum nemo Augustus, ita post Augustulum nemo Rome dictus est imperator, wozu Ottos Chronik pag. 276, 11—12 verglichen werden kann. 3) Vgl. Ottos Chronik V. 36, pag. 260, 17 s. *) Auch ebenda pag. 255, 18/19: cuius (Hyrene) diebus orbis imperium ... ad Francos transferretur. 6) A. a. O., S. 40 ff. ®) Regesten usw., S. 113 f. 7) Vgl. auch Haller, a. a. O. S. 86.