Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
III. Heraldik und Geneologie - 20. Carl Äusserer (Wien): Die „Gando de Porta Oriola“ von Trient
330 Äusserer, Einzelheiten dieser, die, gegen die bischöfliche Macht gerichtet, mit wechselndem Schicksale geführt wurden, einzugehen. Beim Abschlüsse jener mit Jakob von Lizzana im Jahre 1234 erscheint unter den Zeugen Otto de Gando. 1210 war Jakob von Lizzana, Herr des südlich Rovereto gelegenen Schlosses Lizzana, vom Bischof Friedrich von Wangen zum bischöflichen Vikare und Hauptmann im Lagertal bestellt und ihm Schloß und zugehörige Gerichtsbarkeit verliehen worden *). Bischof Gerard belehnte ihn am 3. März 1225 mit den Rechten des Bistums mit der Grafschaft, dem Geleite und Banne in der Pfarre Lizana, und Jakob ließ diese Gerichtsbarkeit in Berg und Tal über Deutsche und Italiener durch einen Vikar (villicus) ausüben * 2). Jakob von Lizana erwies sich aber als ungetreuer Vasall. Wenige Jahre darauf rebellierte er gegen das Bistum und setzte sich in den Besitz des namentlich infolge der dortigen Maut wichtigen bischöflichen Schlosses Prataglia. Bischof Aldriget von Campo gelang die Unterwerfung und Jakob von Lizana und seine Anhänger Ubert und dessen Sohn Albriget von Brentonico, Albert, Sohn des Jakob und Heinrich von Mori, Friedrich Bursa und Toprand von Castelnuovo, Grassus de Bindis und Gislimbert von Denno im Nonstale mußten ihre Eigenmächtigkeiten einbekennen und den Eid der Treue leisten 3). Unter den Zeugen dieses Aktes am 26. Juni 1234 ist Otto de Gando. Wenige Wochen darauf finden wir ihn mitbeteiligt an der Verleihung von Schloß und Gericht Prataglia an Ulrich von Rambaldo, der uns bereits als Gastalde und Gewerke begegnet ist. Auch dessen Geschlecht, die Rambaldo, hatten sich durch den Bergsegen emporgeschwungen und waren zu Macht und Ansehen gelangt, die im Jahre 1234 zur Verleihung von Prataglia geführt hat. Schloß Prataglia, südwestlich Rovereto, war einst Sitz der alten Herren von Prataglia und war nach deren Aussterben 1224 je zur Hälfte an Jakob von Lizzana und an die Castelbarker gekommen, die eine Hälfte bereits schon früher besaßen. Nach dem Ende der Fehde hatte es der Bischof als bischöfliches Eigen eingezogen. Am 14. Juli 1234 schwor Ulrich von Rambaldo in Gegenwart zahlreicher Zeugen, darunter Otto de Gando, mit neun erprobten Männern im Schlosse Prataglia zu wohnen, das Schloß auf ein Jahr zu bewachen, Recht zu sprechen in der Gastaldie von Prataglia in allen zivilen und kriminalen Fällen, niemanden das Schloß betreten zu lassen außer dem Bischöfe und dessen Gefolge, Brüdern, Neffen oder den Herren von Sejano oder Bürgern von Trient mit Erlaubnis des Bischofs, niemanden das Schloß zu übergeben außer dem Bischof oder dessen Abgesandten oder Nachfolger, der zu Recht das Bistum und die Stadt innehat, bei Verpfändung aller seiner Güter. Die Hut und Wacht des Schlosses hat er auf eigene Kosten zu unterhalten, wogegen ihm der Bischof alle zur Gastaldie gehörigen Einkünfte des Jahres und alle Klagen außer kriminalen, die in der Gastaldie anhängig sind, welch letztere je zur Hälfte ihm und dem Bischöfe zufallen. Außerdem erhält Ulrich von Rambaldo 50 Pf. B. von dem Dominus Otto de Gando, Gunselm und deren Gesellschafter, die die Maut in der Gastaldie haben. Nach Ablauf des Jahres hat Ulrich von Rambaldo dem Bischöfe oder dessen Rechtsnachfolger das Schloß zurückzustellen. Ulrich von Rambaldo schwört zudem, alle zur Gastaldie gehörigen Güter rückzuerwerben. Daraufhin belehnte der Bischof Ulrich von Rambaldo mit der Gastaldie und dem Gerichte, wie dies einst Jakob von Lizana hatte. Der Notar Zardinuns schwört, mit dem Gastalden Ulrich im Schlosse zu wohnen 4). Der Bischof hatte also den Schutz des Schlosses und der Gastaldie den beiden Gewerkengeschlechtern der Rambaldo und Gandus an vertraut. Ulrich von Rambaldo, der ebenso *) Gerola, Gius.: II castello di Belvedere in val di Pine. Tridentum, II., 1899, S. 96. 2) Voltelini, Hans v.: Das welsche Südtirol; Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, I. Abt., 3., Wien, 1918, S. 193, und Zotti Raffaele: Storia della valle Lagarina, Trento, 1862, II., 467. 3) Kink, Cod. Wang. Nr. 164. 4) Liber jurium in valle Lagari. Perg. Codex im Trientner Staatsarchiv, Suppi. 1048.