Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

III. Heraldik und Geneologie - 19. Petrus Ortmayr (Seitenstetten): Wie und wann kamen die sächsischen Grafen von Seeburg und Gleiß, die Ahnen des Erzbischofs Wichmann von Magdeburg, nach Österreich?

318 Ortmayr, spricht das ausdrückliche Zeugnis der Magdeburger Schöppenchronik von seiner ersten Erziehung zu St. Pauli in Halberstadt J), wo er auch früh zu geistlichen Würden emporstieg 1 2). Die Grafschaft Gleiß besaß und verwaltete sein Bruder Egbert, der aber schon 1158 vor Mailand fiel 3), während der zweite Bruder Konrad, der Graf von Seeburg, bei dem Kreuz­zug Kaiser Friedrichs ums Leben gekommen sein soll 4). Sein Name wenigstens begegnet zum letzten Male in einer Urkunde des Erzbischofes Wichmann, in der er ausdrücklich als Bruder des Erzbischofs bezeichnet wird 5). Nach dem Tode der zwei Brüder fielen Wichmann die Grafschaften von Seeburg und Gleiß als Erbe zu. Es ist selbstverständlich, daß der von vielen Sorgen und Arbeiten in Anspruch genommene Erzbischof die Verwaltung dieser Grafschaften Ministerialen überlassen und das weit entlegene Gleiß nur selten besuchen konnte. Den ersten Besuch machte er wohl 1174, von Kaiser Friedrich in einer diplomatischen Angelegenheit zu König Bela III. von Ungarn entsandt 6). Nach den Berechnungen von Hoppe 7) trat er seine Reise am 6. Juli 1174 an und war am 7. August 1175 bereits wieder in der Heimat. Bei seiner zweiten Reise — sie muß nach Hoppe 10 Jahre später am 20./21. Mai 1184 angetreten und vor dem 26. September beendet sein8) — zeichnet er seinen Geburtsort dadurch aus, daß er dort eine Schenkungsurkunde für Seitenstetten ausfertigen ließ, worin zu den früheren Schenkungen seiner Eltern und Ministerialen noch die des Gries­hofes (Gemeinde Arzberg-Zell) mit fünf Lehen hinzugefügt werden 9). Der Ort der Handlung ist zwar nicht genannt. Zweifellos ist aber Gleiß als Ausstellungsort zu betrachten, da ein Peringerus de gliusce als erster Zeuge genannt ist und nach anderen Herrandus de adalharts- perge 10) neben Bayern und Sachsen aus der Begleitung des Bischofs. Dafür spricht auch, daß es von der Kirche in Seitenstetten11) heißt: nobis utique vicinam. Im Seitenstettener Urkundenbuch folgen auf die besprochene Urkunde des Jahres 1184 zwei weitere vom Jahre 1185, in denen Wichmann seine Schenkungen bestätigt12). Er übergibt einen Teil seines Forstes an der Ybbs (partem saltus nostri iuxta Ybise) in einem genau festgesetzten Umfang, der ungefähr den Grenzen der heutigen Pfarre Ybbsitz entspricht, samt allen Nutzungen, bestehend aus Weide-, Mühlen-, Fischerei- und Jagdgerechtigkeit dem Kloster Seitenstetten (Ecclesie beate Marie in Sytanstetten) unter der Bedingung, daß in jener Gegend zur Ehre Gottes zu seinem und seiner Eltern Seelenheil eine cella 13 * *) erbaut und beständiger Gottesdienst gehalten werde. Die Originalurkunde dieser Schenkung ging verloren. Dies ergibt sich aus folgender Erwägung. In den Bestätigungsurkunden des Jahres 1185 heißt es, daß Wichmann zu der Vergabung des großen Waldgebietes später den in der Urkunde von 1184 genannten Grieshof mit fünf Lehen hinzugefügt habe. Es kann demnach die große Schenkung nicht erst 1185 erfolgt sein, sondern sie muß vor 1184 1) Magdeburger Sehöppenchronik, herausgegeben von Karl Jan icke, 7. Bd. der Chroniken der deutschen Städte, Leipzig 1869, S. 117 18: ,,Disse Wichmann was ersten ein Kint sunte Pauwels kerken to Halberstad.“ 2) Hoppe, a. a. O. S. 138 und Anmerkung 13 und 14. 3) Schaukegl, Spicilegium S. 262 und Anmerkung 690. 4) Ebenda S. 264. 5) Ebenda S. 263, Anmerkung 692. ®) Hoppe, a. a. O. S. 217 ff. und Exkurs II, a. a. O. S. 40. 7) Ebenda S. 217 imd 219, Anmerkung 50. 8) Ebenda S. 267, Anmerkung 43. 9) Seitenstettener Urkundenbuch Nr. 9, S. 12. 10) Allhartsberg (Bezirk Amstetten) liegt ungefähr vier Kilometer östlich von Gleiß. u) Seitenstetten, Benediktinerstift seit 1112, liegt acht Kilometer nordwestlicher Richtung von Gleiß entfernt. 12) Seitenstettener Urkundenbuch Nr. 10, S. 13, imd Nr. 11, S. 15 f. 13) Über cella vgl. F. Dahn, Die Könige der Germanen IX/2, Leipzig 1905, S. 542 f. Hier bedeutet es eine kleine vom Mutterkloster abhängige Mönchsniederlassung mit Kirche. In der zweiten Urkunde heißt es statt cella: ecclesia ibidem construatur.

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