Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
III. Heraldik und Geneologie - 18. Wolfgang Kotz (Wien): Das Schweizer Wappenbuch
308 Kotz, mit dem im zweiten Teil auf Seite 558 wiedergegebenen Wappen des Gefallenen nicht identisch. In der Regel gibt er als Quelle für die Kenntnis des Wappens „ex sigillo“ an. Öfters bedient er sich auch der sonderbaren Stilisierung: „Ex sigillo et arma“ (abgekürzt: „Ex S. et A.“). Sonst sind als Quellen hiefür beispielsweise „in Choro in Nuri“ oder „ut Lucernae in Templo“, „Jn Wallistat vif den Grabstein“ oder „in sepulchro“ angeführt. Auch in diesem Punkte können wir einmal einen Widerspruch feststellen, wenn wir nämlich auf Seite 353 bei dem Wappen Straßberg die Legende finden: „Talis Clipeus in sigillo, sed nescio Galeam“, jedoch gleichwohl auf dem Wappenschild zwei Helme sehen. Die Einreihung der Wappen, die nicht Familienwappen sind, erfolgt manchmal nach sehr willkürlichen Grundsätzen; wer würde beispielsweise erwarten, daß sich das Wappen des „Archi Episcopus Mediolanus (sic!)“ oder der „Abbtey St: Mariae Berg“ unter dem Buchstaben A und des „Patriarcha Venetiarum Damascj et Jerusalem“ unter dem Buchstaben P findet. Manchmal ist man über einen Mangel überrascht, so beispielsweise, wenn der Verfasser nicht in der Lage ist, das Wappen von Österreich mit einer Helmzier zu versehen. Eine Ausdeutung einer Wappenzeichnung gibt der Verfasser nur einmal, indem er auf Seite 273 einem als Wappenbild 3 Sägen enthaltenden Wappen in der Legende die Erklärung beifügt: „Jd est serra, Ein Sagen“. Seltsamerweise erklärt er auf Seite 271 ein in einem Wappen vorkommendes, von einem roten Balken durchzogenes weißes Feld mit „Österreich“. Ansonsten bleibt es dem Benützer des Buches überlassen, die Wappenzeichnungen selbst auszudeuten. Ob der auf Seite 17 vorkommende Fall eines Leerschildes mit einem bis ins kleinste Detail ausgeführten Oberwappen auf Unkenntnis des Verfassers oder auf ein Übersehen zurückzuführen ist, ist nicht klar. III. Was den Inhalt betrifft, so ist hervorzuheben, daß durch diese Handschrift außer der Heraldik die verschiedensten Disziplinen des menschlichen Wissens berührt werden. Der Verfasser hat sich offensichtlich mit anerkennenswertem Eifer bemüht, nicht nur eine Aufstellung möglichst vieler Familien zu bieten, die in irgendeiner, wenn auch oft recht weit hergeholten Verbindung mit der Schweiz gestanden sind, und — abgesehen von der Darstellung der Wappen — bei der Mehrzahl der Familien Angehörige derselben mit Angabe ihrer Stellung und einer Jahreszahl ausfindig zu machen, sondern auch den Ort des Sitzes des Geschlechtes festzustellen und einiges über das Schicksal dieses Stammsitzes anzugeben. So kann die Kenntnis der Schweizer Geschichte von diesem Buch manches profitieren. Wir erfahren beispielsweise einiges über die Vögte der Habsburger, über eine durch Rudolf von Habsburg noch als Graf den Zürichern geleistete Hilfe, über den Erwerb von Feldkirch durch die Habsburger, über eine im Jahre 1309 erfolgte Zerstörung einer Burg durch einen Sohn König Albrechts und über den Zustand der Erhaltung der Habsburg, die als „halb ganz und halb gebrochen“ bezeichnet wird. Weiters bieten die Angaben über die Schicksale der Stammsitze der einzelnen Familien zahlreiche Anhaltspunkte über die Lokalgeschichte der Schweiz und ihrer benachbarten Gebiete (Vorarlberg, Vorderösterreich, Elsaß u. dgl.), wobei die Schweiz ausdrücklich nicht als zum Deutschen Reich gehörig angesehen wird („Nunc Jn Germania habitant.“ heißt es auf Seite 382 bei einer Appenzeller Familie). Wir erfahren insbesondere — was für die Schweizer Burgenkunde von Wert ist —, ob ein Familiensitz „ganz“ oder „brochen“ ist; in vielen Fällen wird ein Hinweis über den Vorgang der Zerstörung geboten, so ob der Sitz durch eine feindliche Einwirkung (u. zw. mit Angabe des Datums) oder durch ein Naturereignis — so beispielsweise Brand, Blitzschlag, Erdrutsch, Felssturz, Überschwemmung