Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

III. Heraldik und Geneologie - 17. Anna Coreth (Wien): Ein Wappenbuch Kaiser Maximilians I.

294 Coreth, Texten des Wappenbuches in den Abschnitten „Österreich“ (S. 298) und „Pfaltzgraff zu Habspurg“ (S. 300). Es heißt dort: „Der Fürst Fabi Albrecht, der erst von Habsperg, des mechtigen Apis von Rom sun, hat gehebt zu einer gemahl ein Erbtochter eins Hertzogen von Swaben des ersten unnd hat geerbt Swaben unnd hat bey derselben mandlich Kinder gehebt, von denselben Kinden sind komén die allten Fürsten von Swaben. Von denselben Fürsten von Swaben ist ainer durch die Oesterreicher erwelt unnd von aim Römischen Kaiser oder Kunig zu ainem Marggraven zu Österreich unndter der Enns gemacht worden...“. Später dann, nach dem Aussterben der Babenberger, hätten die Steyrer bei König Rudolf von Habsburg seinen Sohn Albrecht als Landesfürsten erbeten „nemblichen haben sie in­geheim angesehenn, das kunig Rudolf unnd sein Sun von Geschlecht der allten Hertzogen von Swaben unnd Habsperg, auch dem Stamen Swaben, wiewol Barbarussa die unbillichen vertriben hat, aus dem Furstenthumb, darnach genannt Hertzogthumb Swaben... körnen gewesen...“. Hier wie im Wappenbuch sind also Babenberger und Habsburger (und Bur­gunder) in gleicher Weise Apis-Abkommen. Es spielt hier die Bedeutung hinein, die der uralten Verwandtschaft mit Vorbesitzern habsburgischer Herrschaften von Maximilian zu­gemessen wurde. Bei dieser nahen Beziehung könnte wohl vom datierten Wappenbuchtext aus eine genauere zeitliche Einordnung der wichtigen Stammbäume versucht werden. Im folgenden Jahre 1508 wurde die Apis-Idee nur von außen her, u. zw. nicht zufällig, von einem Italiener, Franziscus Cardulus aus Narni, in einer Widmung an Maximilian herangetragen1); war doch in Italien schon seit dem 14. Jahrhundert die Herleitung verschiedener Geschlechter auf Apis (Osiris) konstruiert worden 2). Damit verschwand die Idee. Wie ich schon andeutete, steht das Wappenbuch auch in Beziehung zur spezifischen politischen Situation des Jahres 1507. Es war das Jahr vor der geplanten Kaiserkrönung, der Zeitpunkt der unmittelbarsten Vorbereitungen für Romzug und darauffolgenden Türken­kreuzzug. In diesem Zeichen steht auch das Wappenbuch, ist doch hier erstaunlicher­weise das „Kaisertum Konstantinopel“ auch unter die Wappen Maximilians aufgenommen, da „künig Max oder sein nachkomen hofft, das in kurzer zeit zu erlanngen“ 3). Allerdings tanzt es aus der Reihe und ist scheu zwischen die Königreiche geschoben — ging es doch nicht an, Konstantinopel vor das Römische Reich, das bisher nur einen König hatte, zu stellen. Doch ein Zusammenschluß beider Kaiserreiche durch Rückeroberung des von den „heidnischen“ Türken usurpierten Ostreiches ist ein konstant wiederkehrender Gedanke Maximilians und des Humanismus überhaupt. Von Geburt aus und als Kaiser fühlte Max sich zum Türkenkriege berufen. Aber wozu er im Reich zu wenig Unterstützung fand, das sollte seine „natürliche“ und erbliche Macht und seine königliche, weite Reiche Europas um­schließende Sippe erreichen. „Haupt der Christenheit“, „christianitatis supremus princeps“ wird er sich bald — mit einer Spitze gegen den französischen „rex christianissimus“ — als Kaiser nennen, aber in einem neuen dynastischen Sinn. Auch dieser Gedanke hat im Wappenbuch seinen Niederschlag. Die Grundlage seiner Macht bilden zunächst seine Erblande, dann aber auch jene eigenartigen „sieben christlichen Königreiche“, deren „König und Erb“ er sich nannte, die von der ersten Eintragung in sein Gedenkbuch des Jahres 1502 4) an bis zum triumphalen Titel an der Ehrenpforte 1515 *) In der Vorrede zu einer medizinischen Schrift wollte er Apis mit Apsburg = Habsburg in Zusammen­hang bringen. 2) Vgl. Lhotsky, Apis Colonna, S. 222. 3) Zehn Jahre später, als das Projekt auftauchte, die Kaiserwürde an den englischen König Heinrich VIII. abzutreten, äußerte sich Maximilian dem englischen Gesandten Grafen Worcester gegenüber, er hätte sich längst schon zum Kaiser krönen lassen können, aber daran sei ihm nichts gelegen. Schon immer habe er den Titel: Kaiser von Konstantinopel, der ihm rechtmäßig gebühre, annehmen wollen, den er auch seinen Kindern (Enkeln) zu hinterlassen gedenke. Worcester an Heinrich VIII. 26. April 1517. Vgl. August Kluckhohn, Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., 1. Bd., S. 9, Anm. 2; Reinhold Pauli, Forschungen zur deutschen Geschichte 1, 417. 4) Jb. 1, Reg. 230: und der Römisch konig sol den titl recht stimmen mitsambt den anderen

Next

/
Oldalképek
Tartalom