Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)
II. Paläographie und Diplomatik - 16. Gebhard Rath (Wien): Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Wilhering und ihrer rechtlichen Stellung zu ihren Gründern und dem Hochstift Bamberg
Studien zur Gründungsgeschichte der Cisterce Withering. 273 Eberhard unter ditio verstanden wissen wollte, ergibt dessen Verwendung im Berichte, daß Cholo für den Fall, sollte seine einzige Erbin vor ihren heiratsfähigen Jahren sterben, bestimmte: 'possessiones universe (suq) in ditionem cederent Babenbergensis ecclesie. Ditio bedeutet somit nach Eberhards Auffassung in Beziehung auf die Cisterce des Hochstiftes Obereigentum in temporalibus und gubernatio die oberste Leitung in spiritualibus. Durch diese Übertragung der Abtei Wilhering samt allem Zubehör in die ditio und gubernatio des bam- bergischen Hochstiftes wird die Cisterce Eigenkloster Bambergs im wahrsten Sinne des Wortes. Bis zu diesem Zeitpunkt muß somit das Kloster Eigenkirche der Stifter, u. zw. bis zu Ulrichs Tode Ulrichs, als des ältesten der beiden Brüder, und nach dessen kinderlosem Tode auf der Kreuzfahrt, Cholos gewesen sein. Gleichzeitig mit der Übergabe der Abtei erwählte Cholo Bischof Eberhard auch zum Vormunde seines einzigen Kindes und Erben bis zu dessen heiratsfähigen Jahren, die nach altem auch in unseren Landen geltendem Rechte für Mädchen mit 12 Jahren begannen 1). Ist auch urkundlich die Erwählung Eberhards von Bamberg zum Vormunde Cholos Erbtochter und die Schenkung von Cholos ganzem Eigentum im Falle eines frühzeitigen Todes des Kindes in keinerlei Beziehungen zum Verhältnis zwischen Kloster und Hochstift gestellt, müssen trotzdem solche bestanden haben, da ansonst nicht zu verstehen wäre, warum Eberhard erstere Tatsachen in eine nur für das Kloster bestimmte Urkunde aufgenommen hat. Man wird wohl nicht fehl gehen, behaupten wir, Bischof Eberhard wollte damit urkundlich, wenn auch verschleiert, zugeben, daß Cholo die Abtei Wilhering nur für die Zeit der Unmündigkeit seiner Erbin in die ditio und gubernatio Bambergs übertrug und nur für den Fall eines frühzeitigen Todes des Kindes die Abtei Bamberg für immer schenkte. Diese Behauptung wird durch die ansonst unerklärliche Tatsache zur Gewißheit, daß Cholos Erbtöchterchen nach Erreichung seiner nubiles anni 1180 2) und 1206 Juni 19 3) Patrona des Klosters Wilhering genannt wird. Dies wäre aber undenkbar, hätte Cholo ohne jede Rücksicht auf das Leben seines Kindes die Cisterce der ditio und gubernatio Bambergs geschenkt. Der Name von Cholos Erbtochter ist in keiner Quelle ausdrücklich überliefert. Von den meisten Forschern wird sie mit Elisabeth von Wachsenberg, der Gemahlin Wernhers von Griesbach identifiziert 4 *). Strnadt 6) will dagegen in Elisabeth von Wachsenberg nicht Cholos Tochter, sondern die Schwester der Stifter, die die Gerlach-Urkunde6) ebenfalls Elisabeth nennt, da sie nach 1206 nicht weiter Vorkommen soll und 1194 bereits erwachsene Söhne hatte, sehen. Die Identität der urkundlich namenlosen Erbin Cholos von Wilhering-Wachsenberg mit Elisabeth von Wachsenberg läßt sich nicht bloß vermuten, sondern urkundlich erweisen. Cholo, der jüngere der beiden Stifterbrüder, begegnet urkundlich erstmalig 1140 7) als Cholo de Williheringen und 1149/50 in der bereits bekannten Urkunde Bischof Konrads von Passau als Cholo de Wachsenberg 8) zum letzten Male. Die Identität beider steht urkundlich und durch das älteste Stiftbuch wie Nekrologium der Cisterce fest 9). Als Cholo von Wilhering 1150/54 tödlich erkrankte, hatte er seine einzige Erbtochter bis zu ihrer Mündigkeit 1) Hasenöhrl Victor, Beiträge zur Geschichte des deutschen Privatrechts in den österreichischen Alpenländern. Archiv für österreichische Geschichte 97 (1909), 15, 22. 2) UBoE. 2, Nr. 252, 368. 8) UBoE. Nr. 351, 504. 4) Stülz, Wilhering 381. 6) Strnadt, Land 62, Anmerkimg 4, S. 123, nennt sie Benedicta und läßt sie mit Zawisch von Rosenberg vermählt sein. 8) UBoE. 2, Nr. 152, 223. 7) Stülz, Wilhering 379. 8) UBoE. 2, Nr. 203, 301. — Trinks, Gründungsurkunden 126, nennt Ulrich fälschlich ebenfalls von Wachsenberg. ®) Handel-Mazzetti, Wildberg 31. 18