Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 15. Hans Pirchegger (Graz): Über steirische Diplome

250 Pirchegger, reise nach Rom in der Moosburg beherbergt hatte. Er wollte eben vom bairischen Einfluß frei werden. Da liegt nun der Schluß sehr nahe, daß König Ludwig dem Method in Pannonien jede Tätigkeit vereiteln konnte, wenn er dem Kozil seine Gunst wegen Hochverrates entzog und die Hauptkirche der Moosburg, St. Amand, sowie die anderen Eigenkirchen des Herzogs dem Erzbischof von Salzburg übergab. Die Annales Juvavenses, die freilich nur trümmerhaft und in einer schlechten Abschrift erhalten sind, nennen als Stifter der Pettauer Kirche nicht Gozwin, sondern Chozivin; könnte das nicht für Chozilin verschrieben sein ? Das ist ja bei anderen Eigennamen auch festzustellen *). Dann ergibt sich folgendes Bild. Priwina erbaut eine Kirche in Pettau, sein Sohn Kozil vollendet sie, aber 874 wird er gestürzt, sein Besitz eingezogen und aus ihm erhält der Erzbischof von Salzburg jene Güter in und um Pettau, die das Arnulfinum so genau ver­zeichnet. So wäre also Kozil ,,der geächtete Karantaner der Conversio“. Nun könnte ein­gewendet werden, daß Kozil doch Graf oder Herzog von Unter-Pannonien und nicht von Karantanien war. Aber jenes wurde, wie ich vor Jahren nachgewiesen habe, unter diesem sehr häufig mitverstanden * 2). Ein zwingender Beweis läßt sich für meine Annahme freilich nicht erbringen, aber sie scheint doch gesicherter zu sein als die Vermutung, der „Karantaner“ sei der 869 wegen Hochverrates gestürzte Kärntner Graf Gundakar oder der 893 in Mähren gefallene Graf Rupert von Karantanien gewesen, denn für beide läßt sich ein Besitz in Pettau nicht nach- weisen. Ganz abzulehnen ist die Meinung von Jaksch, der im Karantaner den 978 verbannten Heinrich Herzog von Kärnten ersah 3). Denn soviel Naivität wird man doch der Reichs­kanzlei und dem Erzbischof nicht Zutrauen dürfen, einen allgemein bekannten Zeitgenossen in eine Urkunde, wenn auch verschleiert, zu versetzen, die König Arnulf ausgestellt haben sollte! Der Erzbischof hätte sich ja ebenso leicht damals ein Diplom verschaffen können, welches ihm das restliche Drittel der Stadt aus dem Besitze Herzog Heinrichs gesichert hätte, wenn es dieser wirklich besessen haben sollte. Vor allem: der im Arnulfinum erwähnte Kirchenbau ist durch die Salzburger Annalen für 874 gesichert, nicht aber für 9 7 6. Wir werden also kaum fehlgehen, wenn wir den Anfall der Herrschaft und Stadt Pettau in das erstgenannte Jahr versetzen. Wann der restliche Besitz, welcher der Frau des „Karantaners“ Vorbehalten blieb, an Salzburg gekommen ist, läßt sich nicht feststellen, denn die folgenden Bestätigungen des Arnulfinums durch die deutschen Könige haben dessen Wortlaut. Erst die Kaiser Friedrichs I., 1178, verzeichnet: Totam civitatem cum pannis usw. und führt den Karantaner nicht mehr an 4). Nach dem Arnulfinum erhielt das Erzstift auch auf der anderen Seite der Drau, gegenüber Pettau einen Besitz in „Zistanisfeld“. Als Nordwestgrenze sind zwei „acervi“ nahe der Drau angegeben, also Hügel. Erben übersetzte „Haufen“ und erinnerte an die „Haufen“ in der Donau, Sandbänke 5). Aber das wäre eine sehr vergängliche Grenze gewesen. Das Salzburger Herrschaftsgebiet reichte später nachweisbar bis einschließlich Laak und hier stehen noch heute nahe der Straße zwei Tumuli, eine gute Landmarke nahe dem Wagrein, dem alten Drau- ufer 6). Dieses war eine bessere Grenze als der Fluß selbst, weil er so häufig seinen Lauf und sein Bett änderte. Salzburg erhielt damit auch die alte Römerstraße von Marburg nach Pettau und das römische Poetovio auf dem rechten Drauufer. Wir sehen auch hier das Streben des Erzstiftes, die Reste der Römerstädte zu erwerben. J) MG. SS. XXX, S. 742. *) Im Salzburger „Excerptum de Karantanis“ (MG. SS. XI, 15) heißt es von Method: „fugatus a Carentanis partibus“. — Nach König Alfreds Übersetzung der Kirchengeschichte Bedas fing das Land Karantanien südlich von den Mährern jenseits der Donau an. Das paßt für Unter-Pannonien. Vgl. noch andere Quellenstellen in meinem „Karantanien“ (siehe Anmerkung S. 247, 2) S. 298 ff. 3) Geschichte Kärntens I, S. 142 (1928). 4) SUB. 2, Nr. 415, S. 567. ‘) W. Erben (wie S. 249, Anmerkung 3), S. 62, Anmerkung 3. *) Die römische Poststation nächst Vir bei Sittich hieß „ad acervos“ und hier stehen riesige Gomilen.

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