Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 15. Hans Pirchegger (Graz): Über steirische Diplome

247 Über steirische Diplome. Von Hans Pirchegger (Graz). Von den 48 Diplomen, welche, vor 1122 ausgestellt, für die Steiermark in ihrem Umfange bis 1919 ganz oder teilweise in Betracht kommen, besitzt das Wiener Staatsarchiv 19, teils Originale, teils angebliche Originale, teils in alten Kopialbüchern erhalten, alle vorher in Salzburg befindlich. Sieben, welche das Bistum Gurk betreffen, liegen im Archiv der Kärntner Landesregierung, elf aus dem ehemaligen Besitz des Nonnenklosters Göß befinden sich im Archiv der steirischen Landesregierung in Graz, vier noch in St. Lambrecht, eines noch in St. Peter-Salzburg, eines in Innsbruck, vorher in Brixen, fünf im Münchner Reichsarchiv, von denen zwei aus Freising und je eines aus Rott am Inn, Würzburg und Bamberg stammen. Alle, mit Ausnahme von dreien, sind bereits in der Reihe der Diplomata der Monumenta Germaniae veröffentlicht und hier ist auch das endgültige Urteil gefällt, ob echt oder unecht; daran kann nicht mehr gerüttelt werden. Wohl aber kann man meines Erachtens über den Umfang einer Fälschung da und dort anderer Meinung sein; für die Auswertung des Inhaltes kommt das sehr in Betracht. Urkundenbücher haben ja nicht die Aufgabe, sich mit dem Inhalte einer Urkunde bis ins einzelne auseinanderzusetzen; das ist Sache des Historikers, der sich mit ihr beschäftigt. Er kann in manchen Fällen über die bisherigen Anschauungen hinaus zu neuen Ergebnissen kommen, welche nicht nur für den Einzelfall, sondern auch sonst wertvoll sein können. Ich möchte das an einigen Beispielen dartun. Beginnen wir mit dem Diplom Kaiser Karls vom 18. Juni 811, das die Drau als Grenze der Diözesen Salzburg und Aquileja bestimmte1). Da scheint nun kein Problem vorzuliegen und doch gibt es ein solches. Nach den Konzilsbestimmungen und den Reichsgesetzen sollte die staatliche und die kirchliche Einteilung zusammenfallen. W'eil nun die Drau nach dem Diplome mitten durch die Provinz Karantanien floß, so müßte auch diese 811 in zwei Teile geteilt worden sein, nach dem Laufe der Drau. So habe ich es auch 1912 angenommen 2), mir ist darin Jaksch gefolgt3) und zuletzt auch I. Zibermayr 4). Heute kann ich daran nicht mehr festhalten, denn Kärnten ist eine geographische Einheit, die nach Süden nicht durch die Drau, sondern durch gewaltige Kalkketten abgeschlossen ist; stärker als ein Reichsgesetz bestimmte die Natur hier die Grenze. Ferner haben wir nicht den mindesten Anhaltspunkt dafür, wann eine solche Teilung — wenn sie wirklich stattgefunden haben sollte — zu bestehen aufgehört hatte, denn in der Folge wurde Kärnten von einem Grafen, nach 970 von dreien geleitet, ihre Amtssprengel wurden nicht durch die Drau geschieden, sondern durch meri­dionale Grenzen. Und schließlich: anderswo im Ostlande gab es auch solche Ausnahmen. Die „Bekehrungsgeschichte der Baiern und Kärntner“ nennt drei älteste, von Salz­burg gegründete Kirchen: Maria Saal, St. Peter im Holz und Ingering. Zibermayr möchte nun ihnen entsprechend drei Grafschaften daselbst schon in der Karolingerzeit annehmen, *) MG. Dipl. Karol. I, Nr. 211, S. 282 — SUB. 2, Nr. 3, S. 10. — Die Bestätigung Kaiser Ludwigs von 819: SUB. 2, Nr. 6, S. 16. 2) Karantanien und Unter-Pannonien zur Karolingerzeit (MIÖG., 33. Bd., 1912, 273, 275 A, 276, dagegen S. 302). 3) Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, I, 4 (Kärnten), S. 52. 4) Noricum, Baiern und Österreich. 1944. — Vgl. meine Besprechung in der Zeitschrift des Histo; rischen Vereines für Steiermark, 39. Jg., 1948.

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