Leo Santifaller: Ergänzungsband 2/1. Festschrift zur Feier des 200 jährigen Bestandes des HHStA 2 Bände (1949)

II. Paläographie und Diplomatik - 14. Heinrich Appelt (Graz): Die Gründungsurkunden des Klosters Reun

238 Appelt, hat er den Versuch unternommen, durch Winkelklammern jene Sätze herauszuheben, die seiner Ansicht nach nicht der Gründungszeit Reims angehören können. Er bemerkt jedoch ausdrücklich, damit kein abschließendes Urteil fällen zu wollen. Ein solches bleibe der diplo­matischen Bearbeitung des gesamten älteren Reuner Urkundenmaterials Vorbehalten. Doch hat auch die außerordentlich wertvolle Untersuchung von P. Othmar Wonisch „Über das Urkunden wesen der Traungauer 1)t£ das Problem der Reuner Gründungsurkunden nicht im einzelnen erörtert, da sich Wonisch gemäß der Zielsetzung seiner Studien im wesentlichen auf die rein diplomatische Kritik der Markgrafen- und Herzogsurkunde beschränkte. Die angebliche Gründungsurkunde Erzbischof Konrads I., die paläographisch dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts zuzuweisen ist, trägt den Charakter eines feierlichen Privilegs. Die Elongata der ersten Zeile, die Invokatio und Intitulatio umfaßt, die Monogramme des Erzbischofs und des Markgrafen2), die in großem Abstand von dem nur etwas mehr als die Hälfte des Pergamentblattes füllenden Kontext links, bzw. rechts unten eingezeichnet sind und durch in verlängerter Schrift gehaltene Signumzeilen erläutert werden 3), schließlich die Rekognitionszeile, die den Bischof Roman von Gurk in Vertretung des Erzbischofs als für den Inhalt verantwortlich nennt 4) — all dies zusammen ergibt eine stark an die Kaiser­urkunde des 12. Jahrhunderts anklingende Gesamtwirkung. Die Urkunde trug noch zur Zeit ihrer Bearbeitung durch Martin und Wonisch in der Plica vorn eingehängt die Siegel des Erzbischofs und des Markgrafen; das erstere war an­scheinend echt 5), das zweite ein Abdruck des einwandfreien ältesten Stempels Ottokars III., wie wir ihn auch an einer echten Reuner Urkunde der dreißiger Jahre des 12. Jahrhunderts finden 6). Heute sind die Siegel abgefallen und vermutlich infolge militärischer Einwirkungen zugrunde gegangen. Der in stark erzählendem Tonfall, nicht im voll ausgebildeten Urkundenteil der tat­sächlichen Entstehungszeit gehaltene Kontext wird durch eine Arenga eingeleitet, die dem Wunsch des Erzbischofs Ausdruck verleiht, die fromme Absicht des Markgrafen Leopold, des Stifters von Reun, zu verwirklichen 7). Schon hier sowie in dem anschließenden histo­rischen Bericht über die Klostergründung begegnet uns jener charakteristische Reuner Stil, dessen Merkmale bereits Martin und Wonisch in einer ganzen Reihe älterer Dokumente des Klosters nachweisen konnten 8); diese beiden Sätze gehen somit nicht auf eine echte Vorlage der Gründungszeit zurück, sondern sind dem Ende des 12. oder dem Anfang des 13. Jahr­hunderts zuzuweisen. Der Text geht sodann auf die älteste Ausstattung des Klosters ein; es wird erzählt, Markgraf Leopold habe den Mönchen die Güter des Grafen Waldo im Reuntal, zu Langwiesen und Stangersdorf zugewiesen; off enbar um das Klostergut abzurunden, habe er von der Salzburger Kirche eine Hube zu Reun im Tauschwege erworben, die gleichfalls ur­sprünglich dem Grafen Waldo gehört hatte. Während die Güterschenkungen Leopolds durch !) 1. c. S. 66ff. 2) Abbildungen StUB. 1, S. 177. 8) Signum domni Chuonradi sancte Salzburgensis ecetesig dei gratia archiepiscopi. Signum domni Otakri marchionis invictissimi. 4) Ego Romanus Gurcensis §cclesi§ episcopus vicem Chimradi archiepiscopi tenens recognovi. 5) Martin, SUB. 2, S. 270. *) Wonisch, 1. c. S. 69; Abb. bei Siegenfeld, Landeswappen der Steiermark Taf. V und in dem Werk: Die Österreichisch-Ungarische Monarchie in Wort und Bild, Steiermark, S. 101. 7) Omne testamentum rerum preteritarum recordatio est, presentium recognitio, futurarum consi­deratio. Der Wortlaut erinnert an die nach Martin in Steiermark verfaßte Urkunde des Abtes Trunto von Michaelbeuern von 1140, SUB. 2, Nr. 201: Omne testamentum ad cognitionem presentium, ad memoriam futurorum fit. Gemeinsam mit dem Reuner Gründungsprivileg ist dieser Urkunde auch die Nennung des Markgrafen in der Datierung und die Anwendung von Monogrammen. 8) Martin, MIÖG. IX. Erg. Bd. S. 647, Wonisch, 1. c. S. 72 ff. Kennzeichnend sind etwa folgende Wendungen: devotam intentionem intentamque devotionem; ordinavit, assignavit, delegavit. Vgl. dazu auch die angebliche Urkunde des Markgrafen Leopold für Reun StUB. 1, Nr. 120: construxi, fovi, dilexi und oben S. 237, Anm. 4.

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