Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)

Anlagen. - 2.-8. Verschiedene den Hofkriegsrat und den Reichskriegsrat betreffende Verfügungen

82 Anlage 5 Eid des Präsidenten des Hofkriegsrates. „Ihr werdet . . . hofkriegsrathspräsidenten . . . aufgenommen, als sollet ihr in allen Sachen und handlungen, so bei ihre Mt. hofkriegsrath fürfallen und euch zu verrichten und zu vollziehen gebühren oder sonst an euch kommen werden, ihre Mt. das beste und nütz­lichste rathen, eurem dienst als . . . hofkriegspräsident fleissig, treulich und nach allem vermögen ab- und auswarten, auch alle Sachen gebührlich fürdern und verrichten, die raths- geheimbnussen bis in eur gruben verschwigen behalten, dieselben einem weder schrift- noch mündlich eröffnen, auch sonsten alles, was der ehrbarkeit gemäss, recht und billig ist, sambt denen euch zugeordneten kriegsräthen jederzeit thun und handeln als ein aufrichtig getreuer praesident seinem herrn zu thun schuldig und pflichtig ist, ohne geverde . . ,“1) Anlage 6 Aus „Kanzl.Arch. IX-a, ad Nr. 7, 1578“: Eid der innerösterreichischen Hofkriegsräte. „Ich N. gelobe und schwöre dem durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Karl, Erzherzog zu Österreich etz., meinem gnädigsten Herrn und Landesfürsten, als Seine fürstliche Durchlaucht etz., mich mit*Deroselben getreuen Landschaften Steyer, Kärnten, Krain und Görz vorgehendem Rat, Bennennung und Gutbedünken zu deroselben Hof kriegsrat gnädiglich angenommen und bestellt, dass ich demnach in solchem Dienst und Amt Ihrer fürstlichen Durchlaucht gehorsam, treu, solid und gewärtig sein, insonderheit aber alle und jede Punkte und Artikel, wie die in des Kriegsrates Instruktion und Bestallung, deren sich Ihre fürstliche Durchlaucht mit Deroselben Ihrer gehorsamsten Lande verordneten Ausschüssen und Abgesandten auf dem gemeinen Landtag zu Bruck an der Mur verglichen, eingeleibt und begriffen, als weit sich mein Vermögen und Verstand erstreckt, treulich halten und vollziehen, denselben allen mit emsigen Fleiss geloben, nachkommen und also in Allem der Röm. Kais. Majestät etz., unseres allergnädigsten Herrn, Ihrer fürstlichen Durchlaucht etz. und der gedachten Lande Wohlfahrt, Nutzen und Frommen vor Augen haben und treulich beför­dernden Schaden aber aller Möglichkeit nach warnen und wenden, alle Geheimb bis in meine Gruben verschweigen, wie auch sonsten alles Andere tun soll und will, was einem getreuen Kriegsrat wohlgebührt und zusteht, wie es auch der Ehrbarkeit, Billigkeit und Redlichkeit gemäss ist, treulich und ohne Gefährde, als wahr mir Gott helfe und das heilige Evangelium.“* 2) 82 *) Fellner-Kretschmayr, „Die österr. Zentralverwaltung“, I., 2., S. 534. 2) „Zur Geschichte des Hofkriegsrates“, Handschrift im Wiener Kriegsarchiv, 1, 27/1.

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