Oskar Regele: Ergänzungsband 1. Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848 (1949)
III. Der Einfluß des Hofkriegsrates auf die militärische Führung. - a) Über die Stellung des Feldherrn
51 durfte die Pläne des Direktoriums nicht abändern 1) und vom Weltkrieg 1914—1918 berichtete Feldmarschall Sir W. Robertson von verhängnisvollen Mißverständnissen zwischen „Soldaten und Staatsmännern“, wie er sein Werk über dieses Thema nennt. Einen Ausweg aus den oft kaum entwirrbaren Verknüpfungen vieler einander bekämpfender Bestrebungen im Bereiche der Kriegführung suchte man im ersten Weltkriege in der Zubilligung weitgehender Vollmachten an Einzelpersonen: in Frankreich an Clemenceau für die Gesamtkriegführung, 1914 an Joffre und 1918 an Foch für die militärische Führung, in den U. S. A. 1917—1918 an Wilson, in England 1914—1918 an Lloyd George, in der Türkei 1922 an Mustafa Kemal (Atatürk). Im zweiten Weltkriege stand eine mehr oder weniger diktatorische Kriegführung bei beiden Parteien im Vordergrund. Nicht minder schwierig war immer die Frage des gemeinsamen Oberbefehles in Bündniskriegen. Öfters war dieser Oberbefehl eher ein mehr nomineller, seltener ein tatsächlicher. Prinz Eugen und Marlborough sind der seltene Ausnahmefall ein vernehmlicher Kommandoführung ohne besondere Regelung derselben, Schwarzenberg 1813—1815 und Foch 1918 das Beispiel einer wohlgelungenen Ordnung der Kommandoverhältnisse. Auch der zweite Weltkrieg brachte in General Eisenhower und General Alexander Vorbilder harmonischer Kriegführung. Hier gibt jeweils die Persönlichkeit den Ausschlag und Persönlichkeiten wie die genannten verbündeten Heerführer, die mit militärischer Fachkenntnis auch staatsmännische und diplomatische Fähigkeiten verbanden, sind und bleiben Einzelerscheinungen. Es darf nicht überraschen, daß fast alle Feldherren vor dem Siege unzufrieden waren und nach einer Niederlage erst recht die an mangelnder Rüstung Schuldtragenden mit schweren Vorwürfen überhäuften. Ein Feldherr hat nie genug Truppen, nie genug Munition, nie genug an allen nur denkbaren Mitteln der Kriegführung. Ein Feldherr hat nie genug Selbständigkeit, ist ein ewiger unangenehmer Mahner und Förderer. Das will verstanden sein, denn kein Amt ist verantwortungsvoller als das des Feldherrn. Die österreichischen Feldherren zählen in der Geschichte zu den unzufriedensten, denn sie verfügten über die bescheidensten Mittel zum Siege und deshalb waren selbst jene auf den Hofkriegsrat schlecht zu sprechen, die ihm persönlich vorstanden. Für alle hat Wallenstein das treffende Wort geprägt: „Ich habe mehr Kriege mit den Ministris als mit den Feinden.“ Nach allen diesen Erwägungen wird man die Beziehungen des Hofkriegsrates zu den einzelnen Feldherren verstehen lernen uud zugleich bekennen müssen, daß sich gewisse Probleme im Laufe der Zeiten wohl ändern, nie aber ganz beseitigen lassen — welchen Staat immer man betrachten mag. Daun und Schwarzenberg waren große Feldherren, ganz gleich, ob mit oder gegen den Hofkriegsrat; Montecuccoli, Prinz Eugen, und Erzherzog Karl haben mit Armeen Siege erfochten, die unter Führung eines nur durchschnittlichen Generals alsbald zusammengebrochen wären. Diese Tatsachen dürfen aber nicht dazu verleiten, Aufbau und Organisation der gesamten Staatsführung als nebensächlich zu bezeichnen und damit zu rechnen, daß sich in der großen Stunde noch immer auch der große Feldherr finde. Nichts wäre verhängnisvoller als dies. Nicht auf Ausnahmen sei ein System aufgebaut, sondern auf dem Durchschnitt, der im System auch unter Ausnahmsverhältnissen Stütze und Anleitung finden soll. Jede Staatsführung muß somit die Landesverteidigung derart hinreichend vorbereiten, daß auch Durchschnittsführer den Erfolg herbeiführen können. Alles andere wäre ein Hasardspiel und eine grundfalsche Auslegung ausnahmsweiser geschichtlicher Erfahrungen. Als Erzherzog Karl 1835 dem Kaiser Ferdinand den Vorschlag unterbreitete, auf die Institution des Generalissimus zurückzugreifen, führte der Kaiser in seiner Antwort vom 21. Oktober aus: ,,. . .würde eine solche Ernennung mit einem der wichtigsten Grundsätze. . . im Widerspruche stehen. .. .daß die Institutionen der Monarchie nicht auf einzelne Personen, *) *) Bigot de St. Quentin. Schriften, I., S. 170. 51